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Montabaur 7/23/82

3. Beratung und Beschlußfassung über die Übergabe eines Ge­schenkes an die Ortsgemeinde Boden aus Anlaß der Ein­weihung der Ahrbachhalle.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Verleihung eines Eh­rentellers der Ortsgemeinde Heiligenroth

5. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft

2. Verschiedenes.

5431 Heiligenroth, 7.6.1982

Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhau­sen findet am

DONNERSTAG, 17. Juni 1982, 9.30 Uhr

im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung eines Sperrvermerkes bei der HHSt. 130.982

3. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981

4. Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981

5. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Be­bauungsplanesDamm/Steinheck"

6. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung einer Grillhütte.

7. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes.

5431 Ruppach-Goldhausen, 7.6.1982

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Hauptschule Ruppach-Goldhausen

Zu unserem diesjährigen Schulfest laden wir alle, die Interesse haben, herzlich ein. Das Schulfest beginnt um 10.00 Uhr und wird etwa gegen 15.00 Uhr beendet sein.

Da es das letzte Schulfest der Hauptschule Ruppach-Goldhausen- ist - sie wird zum 31.7.1982 aufgelöst, würden sich Schüler, Schulelternbeirat und Lehrer über einen regen Besuch freuen.

Das Schulfest steht unter dem Motto :Wir helfen anderen Menschen". Der Reinerlös ist für Herrn Meyers bestimmt, der bis vor kurzer Zeit Pfarrer in Siershahn war und jetzt wieder in der Mission tätig ist.

Neben einem Unterhaltungsteil - Spiele, Diskothek usw. ist vor allem für Ihr leibliches Wohl gesorgt.

STAHLHOFEN:

M.G.V.Concordia" Stahlhofen

KIRMES IN STAHLHOFEN

Da sich in diesem Jahr eine Kirmesgesellschaft nicht gefunden hat, wird die Ausrichtung der Kirmes vom MGVConcordia" übernommen.

PROGRAMM:

Freitag, 11.6.1982 Aufstellen des Kirmesbaumes Samstag. 12.6.1982 Tanzmusik im VereinslokalWester­wälder Hof" Inh.V.Ferdinand Montag, 14.6.1982 Frühschoppen mit Tanzmusik ab ca. 10.30 Uhr

Die Mitglieder des MGV werden gebeten, pünktlich und zahl­

reich zum Aufstellen des Kirmesbaumes zu erscheinen.Im An­schluß daran ist um 20.00 Uhr Gesangprobe in Stahlhofen.

EITELBORN:

Gemeindebücherei wird übergeben

ln einer kleinen Feierstunde wird die neu eingerichtete Büche­rei der Gemeinde am Samstag, dem 12.6.1982, nachmittags 15.00 Uhr der Ortsbevölkerung übergeben.

Im Anschluß an diese Übergabe ist dieStunde der offenen Tür". Jedermann ist eingeladen, diese neue Einrichtung zu besichtigen.

Termin: Samstag, 12.6.1982,15.00 Uhr Gemeindebücherei, im ehern. Rathaus, Unterdorfstraße.

Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Orts­gemeinde Eitelborn

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 - der Hunde­steuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.

§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Falls aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Wider­spruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5411 Eitelborn, 9.6.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Sachbeschädigung an der Augst-Schule und Pfarrhaus

Zum wiederholten Male wurden an der Augst-Schule Sach­beschädigungen begangen. So wurde in der Nacht vom 27.5. zum 28.5.82 drei Thermopenfenster durch Steinwürfe zer­trümmert.