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Montabaur 7/23/82
3. Beratung und Beschlußfassung über die Übergabe eines Geschenkes an die Ortsgemeinde Boden aus Anlaß der Einweihung der Ahrbachhalle.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Verleihung eines Ehrentellers der Ortsgemeinde Heiligenroth
5. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft
2. Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 7.6.1982
Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
DONNERSTAG, 17. Juni 1982, 9.30 Uhr
im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung eines Sperrvermerkes bei der HHSt. 130.982
3. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981
4. Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981
5. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes „Damm/Steinheck"
6. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung einer Grillhütte.
7. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes.
5431 Ruppach-Goldhausen, 7.6.1982
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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Hauptschule Ruppach-Goldhausen
Zu unserem diesjährigen Schulfest laden wir alle, die Interesse haben, herzlich ein. Das Schulfest beginnt um 10.00 Uhr und wird etwa gegen 15.00 Uhr beendet sein.
Da es das letzte Schulfest der Hauptschule Ruppach-Goldhausen- ist - sie wird zum 31.7.1982 aufgelöst, würden sich Schüler, Schulelternbeirat und Lehrer über einen regen Besuch freuen.
Das Schulfest steht unter dem Motto : „Wir helfen anderen Menschen". Der Reinerlös ist für Herrn Meyers bestimmt, der bis vor kurzer Zeit Pfarrer in Siershahn war und jetzt wieder in der Mission tätig ist.
Neben einem Unterhaltungsteil - Spiele, Diskothek usw. ist vor allem für Ihr leibliches Wohl gesorgt.
STAHLHOFEN:
M.G.V. „Concordia" Stahlhofen
KIRMES IN STAHLHOFEN
Da sich in diesem Jahr eine Kirmesgesellschaft nicht gefunden hat, wird die Ausrichtung der Kirmes vom MGV „Concordia" übernommen.
PROGRAMM:
Freitag, 11.6.1982 Aufstellen des Kirmesbaumes Samstag. 12.6.1982 Tanzmusik im Vereinslokal „Westerwälder Hof" Inh.V.Ferdinand Montag, 14.6.1982 Frühschoppen mit Tanzmusik ab ca. 10.30 Uhr
Die Mitglieder des MGV werden gebeten, pünktlich und zahl
reich zum Aufstellen des Kirmesbaumes zu erscheinen.Im Anschluß daran ist um 20.00 Uhr Gesangprobe in Stahlhofen.
EITELBORN:
Gemeindebücherei wird übergeben
ln einer kleinen Feierstunde wird die neu eingerichtete Bücherei der Gemeinde am Samstag, dem 12.6.1982, nachmittags 15.00 Uhr der Ortsbevölkerung übergeben.
Im Anschluß an diese Übergabe ist die „Stunde der offenen Tür". Jedermann ist eingeladen, diese neue Einrichtung zu besichtigen.
Termin: Samstag, 12.6.1982,15.00 Uhr Gemeindebücherei, im ehern. Rathaus, Unterdorfstraße.
Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Eitelborn
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 - der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.
§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Falls aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5411 Eitelborn, 9.6.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Sachbeschädigung an der Augst-Schule und Pfarrhaus
Zum wiederholten Male wurden an der Augst-Schule Sachbeschädigungen begangen. So wurde in der Nacht vom 27.5. zum 28.5.82 drei Thermopenfenster durch Steinwürfe zertrümmert.

