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Montabaur 6/23/82

Sonntag, 13.6.1982, B-Jugend, Abfahrt 10.30 Uhr, Peterstorstr. voraussichtl. Ende 17.25 Uhr.

Die Turnierpläne hängen im TuS-Schaukasten aus.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 3. Juni 1982

Weitere Beschlüsse im BebauungsplanverfahrenUnter dem Dorf"

Zur Fortführung des BebauungsplanverfahrensUnter dem Dorf" beschloß der Rat zunächst über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage gern.

§ 2a Abs. 6 BBauG. Konkret wurde vom Rat eine Entscheidung abverlangt, ob der Anregung des Forstamtes, für den Bereich des Bebauungsplanes einen Grünordnungsplan zu erstellen, entsprochen werden sollte. Der Rat vertrat die Auffassung, daß es der gesonderten Aufstellung eines Grünordnungsplanes nicht bedarf, da die .vorhandene' Eingrünung als ausreichend erachtet wird.

Anschließend wurde vom Rat der Bebauungsplan als Satzung beschlossen, d.h. der Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und danach öffentlich bekanntge­macht.

Anschaffung von Schränken für die Duschräume in der Ahrbach­halle abgelehnt

Eintimmig sprach sich der Rat gegen die Anschaffung von Stahl­schränken für die Duschräume in der Ahrbachhalle aus, nach­dem zuvor eine Anhörung des Sportvereins erfolgte und auch von dort aus die Auffassung vertreten wurde, daß eine solche Anschaf­fung nicht erforderlich ist.

Benutzungsordnung für Ahrbachhalle verabschiedet.

Dem Rat wurde ein Muster einer Benutzungsordnung für die Ahrbachhalle vorgelegt. Nachdem einige redaktionelle Verände­rungen vorgenommen bzw. die Benutzungsgebühren betragsmäßig festgelegt wurden, verabschiedete der Rat die Benutzungsord­nung. Diese wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes bekanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Boden

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vom 14.12.1976 - BGBl. I.S 3341 -,der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskarnmerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben. - r

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe| zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs| ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Boden, 9.6.1982 Eulberg, Ortsbürgermeister

Augenzeuge eines Unfalles gesucht

Ein Pkw-Fahrer aus einem Nachbarort hat bei der Gemeinde­verwaltung vorgesprochen und um Mithilfe bei der Suche nach J einem Unfallzeugen gebeten.

Der Pkw-Fahrer hatte am 2.5.1982 auf der Straße zwischen Oberelbert und Welschneudörf einen Unfall.

Eine Person aus Boden soll Zeuge dieses Unfalles gewesen sein, i Den Namen hat sich der Unfallbeteiligte jedoch nicht gemerkt, I da zunächst eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt war. j Wer sich an diesen Unfall erinnern kann und Zeuge war, wird gebeten, sich beim Ortsbürgermeister zu melden.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Einweihung derAhrbachhalle"

Nachdem die Bauarbeiten an der Ah'rbachhalle soweit abge­schlossen sind, ist für Freitag, den 9. Juli 1982 um 20 Uhr die Einweihung vorgesehen.

Bis zur Einweihung sind jedoch noch einige Reinigungsarbeiterl sowie Arbeiten an den Außenanlagen erforderlich. Hierzu wer-f den freiwillige Mithelferinnen und Mithelfer gesucht.

Meldungen werden vom Ortsbürgermeister entgegengenommenl In diesem Zusammenhang möchte ich vorab den Personen danj ken, die bereits bei der Grundreinigung und bei den Arbeiten an den Außenanlagen mitgewirkt haben.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der KEVAG

Am Sonntag, dem 13.6.1982 in der Zeit von 9.00 Uhr bis etwa 11.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbei[ ten die Stromversorgung unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffent| lichem Interesse liegende Maßnahme.

HEILIGENR0TH: öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findetl am Dienstag, 15. Juni 1982 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Ortsgemeinde statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Plat | zes am Feuerwehrhaus

2. Beratung und Beschlußfassung über eine finanzielle Zuwen-I -- düng der Ortsgemeinde an die kath. Kirchengemeinde aus

Anlaß des 200jährigen Bestehens der Kirche.

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