Nebenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 10
FREITAG, den 11. Juni 1982
Nummer: 23
ÖfkntL Bekanntmachungen
Planfeststellungsbeschluß für den Umbau der Anschlußstelle Diez, km 97,500, der BAB A 3, Köln-Frankfurt
Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rheinland- Pfalz-Planfeststellungsbehörde - vom 11. Mai 1982, Az. 02.1/ 604 - 183/82 - VI/23, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 21.6.1982 bis 2.7.1982 in Montabaur (Verbandsgemeindeverwaltung) Bauamt, Zimmer 6, Gelbachstr. 9, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluß und der festgestellte Plan können auch beim Autobahnamt Koblenz in Montabaur, Tiergartenstraße 19, eingesehen werden. >
Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffenen gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt 18 a Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes). Mangels, Bürgermeister
Das Amtsgericht
8 K 61/81
TERMINSBESTIMMUNG
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Niedererbach, Band 18 Blatt 646 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke am MITTWOCH, dem 23. Juni 1982, 14.00 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungssaal Nr. 6, Erdgeschoß, versteigert werden.
Lfd.Nr. 1 Flur 13, Flurstück 9
Grünland auf der Handgeswiese = 56,73 ar
Wiese = 2,90 ar
lfd.Nr. 2 Flur 13, Flurstück 2
Grünland daselbst = 38,42 ar
Verkehrswert:
lfd.Nr. 1: 11.000,-DM
lfd.Nr. 2: 7.500,-DM
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.7.1981 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer waren damals eingetragen:
1. Frau Christa Schulte, Burghofstr. 29, 5450 Neuwied zu 1/2 Anteil,
2. Herr Lothar Johannes Strehlow, Traarer Str. 58,
4150 Krefeld,
3. Herr Johannes Martin Strehlow, Burghofstr. 29,
5450 Neuwied
-zu 1) - 3) in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht,so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Friedrich, Rechtspfleger
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathat/s, Großer Morkf und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese}, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602 2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. - Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung,
KONTEN DER VERBANDSGEMcINDEKASSE-. Kreissporkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57 052 805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57 291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

