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Montabaur -15 - 22/82

HÜBINGEN

Sommerfest im Kindergarten Hübingen

Zu unserem diesjährigen Sommerfest am Sonntag, dem 6.6. laden wir alle Bürger des Buchfinkenlandes und alle Interessen­ten recht herzlich ein.

Wir beginnen um 14.00 Uhr mit Spiel und Gesang.

Für das leibliche Wohl wird anschließend gesorgt.

Der Höhepunkt unseres Nachmittags ist ein Luftbai Ion Wettbe­werb mit vielen netten Preisen.

Wir hoffen auf ein gutes Gelingen und viele Besucher.

Es laden ein die Kindergartenkinder und die Erzieherinnen.

MGV "Frohsinn" Hübingen

Die Sänger des MGV "Frohsinn" Hübingen treffen sich zur Abfahrt zum Fest des Mandolinenorchesters Untershausen am Samstag, 5. Juni 1982, um 19.00 Uhr an der Buchfinken­landhalle.

EISBACHGEMEINDEN

Kreiswettbewerb 1982 "Unser Dorf soll schöner werden"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in diesem Jahr nehmen an dem Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" aus der Verbandsgemeinde Montabaur wieder 8 Ortsgemeinden teil. Darunter auch die Ortsgemeinden Großholbach und Nomborn.

Die Bewertungskommission des Westerwaldkreises wird am Mittwoch, dem 9. Juni 1982, um 9.45 Uhr Großholbach und um 11.00 Uhr Nomborn aufsuchen.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Ver­bandsgemeindeverwaltung in der Ausgabe 17 des Wochenblattes die Punktwerte für die Beurteilung bekanntgegeben hat.

Daraus war zu entnehmen, daß die Höchstpunktzahl für die Gestaltung und Instandhaltung von privaten Gebäuden und baulichen Anlagen" vergeben wird. Weiter stehen hoch im "Bewertungskurs" die

Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünanlagen.

Ermuntert durch die Erfolge und Prämien der vergangenen Jahre, bitten die Ortsbürgermeister auch in diesem Jahr alle Grundstücksbesitzer und freiwilligen Helfer um ihre volle Unter­stützung, damit die Ortsgemeinden durch ihre Mithilfe einen besonders guten Platz im Wettbewerb einnehmen können.

Viel Glück und einen guten Erfolg wünscht Ihnen die Verba ndsgemei ndeverwa Itu ng.

GIROD

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1982 vom 26.5.1982

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.5.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

642.000,-DM 642.000,- DM

588.000,- DM 588.000,- DM

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt.

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,-- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag und -kapital

5430 Montabaur, 21. Mai 1982 Kreisverwaltung des Westerwald­kreises, Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)

Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.

Hebesatz 280 v.H.

i.A. Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 7.6.1982 bis

21.6.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Girod, den 26.5.1982 Ortsgemeindeverwaltung Girod

(S.) Leber, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770).

GR0SSH0LBACH

Offenlage des Bebauungsplanes "Birkenweg"

Druckfehler bei der Veröffentlichung im Wochenblatt vom

28.5.1982

In der Veröffentlichung über die Offen läge des Bebauungsplanes "Birkenweg" muß es statt Ortsgemeinde "Gackenbach" richtiger­weise Ortsgemeinde "Großholbach" heißen. Die Veröffentlichung wird daher nachstehend wiederholt, wobei zu beachten ist, daß sich die Offenlegungszeit um eine Woche verschiebt.