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Montabaur -12 - 22/82

soll das beim Abbruch des alten Dienstgebäudes anfallende Backsteinmaterial verwendet werden. Im übrigen sollen zunächst die Kosten für den Wegeausbau ermittelt und daran anschließend der Auftrag vergeben werden.

ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ERWEITERUNG DER STRAS- SENBELEUCHTUNGSANLAGE ZUNÄCHST ZURÜCKGE­STELLT

Vom Rat wurde eine Entscheidung über die Auftragsvergabe zur Installation einer neuen Straßenleuchte in der Breslauer Straße sowie zur Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage am Feuerwehrhaus erbeten. Im Verlaufe der Diskussion stellte der Rat fest, daß nach Abbruch des alten Dienstgebäudes sich für den Bereich des Feuerwehrhauses eine neue Situation er­gibt,so daß dort zunächst keine Änderungen vorgenommen werden sollten. Weiterhin wurde vom Rat vorgeschlagen, neben der Breslauer Straße auch die Gehwege zwischen der Bergstraße/ Königsberger Straße und Königsberger Straße/Limburger Straße, den Nebenweg zur Rheinstraße sowie den Schlatweg jeweils mit einer zusätzlichen Straßenleuchte auszustatten. Hierüber sollen zunächst Kostenangebote eingeholt werden.

Eine endgültige Entscheidung behält sich der Rat bis zu diesem Zeitpunkt vor.

RUPPACH - GOLDHAUSEN

Kreiswettbewerb 1982 "Unser Dorf soll schöner werden"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in diesem Jahr nehmen an dem WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" aus der Verbandsgemeinde Montabaur wieder 8 Ortsgemeinden teil. Darunter auch die Ortsgemeinde Ruppach-Gold hausen.

Die Bewertungskommission des Westerwaldkreises wird am Mittwoch, dem 9. Juni 1982 um 8.15 Uhr Ruppach-Goldhausen aufsuchen.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Ver­bandsgemeindeverwaltung in der Ausgabe 17 des Wochenblattes die "Punktwerte für die Beurteilung bekanntgegeben hat. Daraus war zu entnehmen, daß die Höchstpunktzahl für die "Gestaltung und Instandhaltung von privaten Gebäuden und baulichen Anlagen"

vergeben wird. Weiter stehen hoch im "Bewertungskurs" die "Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünanlagen"

Ermuntert durch die Erfolge und Prämien der vergangenen Jahre, bittet der Ortsbürgermeister auch in diesem Jahr alle Grundstücksbesitzer und freiwilligen Helfer um ihre volle Unterstützung, damit die Ortsgemeinde durch ihre Mithilfe einen besonders guten Platz im Wettbewerb einnimmt.

Viel Glück und einen guten Erfolg wünscht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung.

Straßenreinigung und Unkrautbekämpfung

Es muß leider wieder einmal darauf hingewiesen werden, daß im Ortsbereich etliche Eigentümer von Bauplätzen und sonsti­gen unbebauten Grundstücken, ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Unkraut etc. in den Straßenrinnen und auf den Bürgersteigen.

Außerdem muß der Unkrautbekämpfung auf den Grundstücken selbst mehr Beachtung geschenkt werden.

Gleiches gilt jedoch auch für einige bebaute Grundstücke! Außerdem mußte festgestellt werden, daß hier und da noch Streusp.litt vom letzten Winter liegt, vor allem in der Mitte von Straßenkreuzungen. Diese stellen kein "Niemandsland" dar, sondern die jeweiligen Anlieger sind It. Satzung bis zur I4eu- zungsmitte für ihren Teil zuständig.

Ich bitte in Zukunft um entsprechende Erledigung und mehr Beachtung, nicht nur im Hinblick auf die Besichtigung im Rahmen der Aktion "Unser Dorf soll schöner werden" am 9. Juni 1982 ab 8.15 Uhr, sondern auch mit Blick auf die bevor­stehende Kirmes. Nachbarn, die ihre Grundstücke sauber­halten, fühlen sich belästigt und beschweren sich verständlicher­weise.

Die hier Angesprochenen sollten es nicht zu Einzelaufforderun­gen kommen lassen, die für beide Seiten nicht gerade angenehm sind.

Des weiteren bitte ich einige Mitbürger, ihren Straßenkehricht nicht in die Straßeneinläufe zu kehren. Unser Gemeindearbeiter hat Arbeit genug, ohne auch noch diesen Unrat beseitigen zu müssen. Außerdem dürften die Mülleimer inzwischen groß genug sein, um auch diesen Abfall aufzunehmen zu können.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

was-«M«:wo

Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth

Durch kurzfristige Abmeldungen sind noch 4 Plätze frei geworden für unsere Fahrt nach Paris. Zu unserem Ausflug nach Paris starten wir am Feiertag, 17.6.1982 und kehren am Sonntag, 20.6.1982, ca. 21.00 Uhr wieder zurück. Interessenten auch Nichtmitglieder, können sich bei Günter Wüst oder Siegfried Herbst anmelden.

EITELBORN-NEUHÄUSEL

Gründung einer Jagdgenossenschaft Eitelborn-Neuhäusel

Am Donnerstag, dem 24.6.1982, 20.00 Uhr, findet im Gemeindehaus Eitelborn die Gründung der Jagdgenossenschaft Eitelborn-Neuhäusel statt.

TAGESORDNUNG:

1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossen­schaft

2. Wahl des Jagd Vorstandes

3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit den Ortsgemein­den Eitelborn und Neuhäusel bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten

4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen.

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstücks­eigentümer die Eigentümer von bejagdbaren Flächen in der Gemarkung Eitelborn Flur 1,2, 3, 7,8, 9,10,11,12,13,14,

15, 16 teilw. und in der Gemarkung Neuhäusel Flur 8 sind.

Die Grundstücke müssen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Eitelborn-Neuhäusel liegen. Bejagdbare Grund­stücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind.

Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist).

Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Mittwoch, 9. Juni 1982, um 19.30 Uhr im Bürgermeister­amt statt.

TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung

1. Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981

AUGST