Montabaur -11 - 22/82
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HEILIGENROTH
Abwesenheit des Ortsbiirgermeisters
Ortsbürgermeister Manns ist ab 8.6.1982 für vier Wochen in Kur. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete, Erich Kohl- haas (Tel. 3921).
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung "Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth - Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 17.5.1982, Abz.: 6a/60 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.
IS. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverodnung vom 18.4-1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Gemarkung: Heiligenroth Flur: 46
Flurstücke: 10/8.10/9, 21 /6, 22/4, 25/1,48 tlw., 59, 60/1,
60/2, 60/3, 61 /1,61 /2, 61 /3, 62/1,62/3,62/4, 63/1,63/2, 63/3,63/4, 63/5,64,65,66, 67/1, 67/2, 68/1,68/2, 68/3, 68/4, 68/5, 68/6, 68/7, 68/8,68/9,68/10,68/11,68/12,68/13,68/14,6972, 69/3, 69/4, 69/7, 69/8, 70/3, 70/4.
Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt, im Norden: von der Industriestraße Nr. 54 in Verlängerung bis zur Kreisstraße K 152 im Osten: von der Kreisstraße K 152
im Süden: im wesentlichen von der Bundesautobahn A 3
im Westen: von einem Teilbereich der Industriestraße
(Anbindung zur Bundesstraße B 255)
Heiligenroth, 25. Mai 1982 Manns, Ortsbürgermeister
Kirmes in Heiligenroth
Am 5., 6. und 7. Juni 1982 feiert die Gemeinde ihr Kirchweihfest, verbunden mit der Feier zum 200jährigen Bestehen der Dorfkirche. Nach alter Tradition geht der Kirmeszug der Kirmesburschen und -mädchen durch das Dorf zum Kirmesbaum auf dem Festplatz. Ich bitte alle Einwohner, ihre Häuser zum Zeichen der Verbundenheit mit Fahnen zu schmücken und wünsche allen Einwohnern und Gästen frohe Kirmestage.
Manns, Ortsbürgermeister
Erhebung von Vorausleistungen im Baugebiet "Vogelsang"
Die Anlieger der nachfolgend aufgeführten Straßenzüge werden bereits jetzt darüber informiert, daß für die Grundstücke, die schon bebaut sind oder für die eine Baugenehmigung erteilt worden ist, in ca. 2 Monaten Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag zu leisten haben:
Dresdener Straße, Danziger Straße, Leipziger Straße, und Schulstraße von Königsberger Straße bis Dresdener Straße.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 18.5.1982
HAUSHALTSÜBERSCHREITUNG GENEHMIGT Einstimmig stimmte der Rat der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 882.932 im Haushaltsjahr 1982 zu. Die Höhe der Haushaltsüberschreitung beträgt 14.500,- DM und steht im Zusammenhang mit dem Rückkauf eines Grundstückes, da der Erwerber der festgelegten Bauverpflichtung nicht nachgekommen ist. Die im Plan bereitgestellten Mittel reichten für den Rückkauf des Grundstückes nicht aus. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
BEBAUUNGSPLAN "VOGELSANGERWEITERUNG" ALS SATZUNG BESCHLOSSEN
Als letzte der im Bebauungsplanverfahren durch den Rat zu tref fende Entscheidung erfolgte die Beschlußfassung des Bebauungsplanes "Vogelsangerweiterung" als Satzung. Der Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und danach öffentlich bekanntgemacht.
WEGEINSTANDSETZUNGSMASSNAHMEN IM BEREICH "IN DEN BRENKEN" BESCHLOSSEN Am 15. Mai 1982 hatte der Rat eine Begehung der Wege zur Erörterung erforderlicher Ausbaumaßnahmen durchgeführt. Vom Rat wurde festgelegt, daß Wege "In den Brenken" ausgebaut werden sollen. Als Unterbau für die Befestigung der Wege

