Montabaur 4/22/82
2.2 SCHUTZZONE II - BOHRBRUNNEN I -
Die Zone II beginnt am nördlichsten Punkt der Parzelle 1950, folgt der Parzellengrenze in südöstlicher Richtung bis zum Ende der Parzelle und dann in südwestlicher Richtung entlang den Parzellen 1949 - 1936. Von hier in nordwestlicher Richtung entlang der Wegeparzelle 2611 bis zur Wegeparzelle 2607. Dann in nördlicher Richtung entlang der Grabenparzelle 2364 bis zur Parzelle 589. Sie folgt dann der Parzellengrenze in östlicher Richtung, überschneidet die Grabenparzelle 2365 und dann entlang der Parzelle 607 in nördlicher Richtung.
Sie knickt in östlicher Richtung ab und verläuft entlang der Parzelle 607 durch die Grabenparzelle 2366 und weiter entlang der nördlichen Grenze der Parzelle 622. Von hier weiter in nördlicher Richtung entlang der Grabenparzelle 2369 bis zum Ende der Parzelle 645. Folgt dann der Parzellengrenze in östlicher Richtung bis zur Grabenparzelle 2369. Von hier geradlinig in südöstlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt, wobei die Parzellen 645, 711, 712, 719, 720, 721, 722, 723, die Grabenparzelle 2382 und die Wegeparzelle 2607 durchkreuzt werden.
2.3 SCHUTZZONE I -BOHRBRUNNEN II
Die Zone I liegt in Flur 24, Parzelle 60. Die Bohrung ist im nördlichen Teil der Parzelle niedergebracht
Die Grenze der Zone I beginnt mit einem Meter Abstand im nordöstlichen Teil der Parzelle 60 u.'d verläuft ebenfalls mit einem Meter Abstand 40 m in südlicher Richtung. Sie knickt hier rechtwinklig in südwestlicher Richtung ab und verläuft an der Wegeparzelle 54/2 in nördlicher Richtung wieder mit einem Meter Abstand bis zur Einmündung der Wegeparzelle 53. Nun in nordöstlicher Richtung entlang der Wegeparzelle 53 bis zum Ausgangspunkt.
2.4 SCHUTZZONE II - BOHRBRUNNEN II
Flur 24, Gemarkung Görgeshausen und Flur 29, Gemarkung Eppenrod
Die Grenze der Zone II beginnt am südöstlichsten Teil der Parzelle 57 und verläuft in südwestlicher Richtung entlang der L 325. Sie knickt dann in fast westlicher Richtung ab, wobei die Parzelle 3542/7 die südliche Grenze darstellt. Von hier verläuft die Grenze in nördlicher Richtung bis zur .BAB A 3. Der Grenzverlauf der Parzelle 3542/7 in der Gemarkung Eppenrod bildet hier die westliche Abgrenzung.
Im Norden verläuft die Grenze jetzt in östlicher Richtung entlang der BAB A 3 bis zur Wegeparzelle 30. Sie folgt der Wegeparzelle 30 in südöstlicher Richtung bis zum Knickpunkt an der Parzelle 47, führt weiter an der nördlichen Grenze der Parzelle 47 bis zur westlichen Begrenzung der Parzelle 48. Sie folgt jetzt in südlicher Richtung diesem Grenzverlauf bis zur W.egeparzelle 53. Sie knickt hier in spitzem Winkel in nord-östlicher Richtung ab, um nach ca. 10 m die Wegeparzelle 53 in südöstlicher Richtung zu überqueren und an der östlichen Parzellengrenze der Parzelle 57 auf den Ausgangspunkt zurückzugehen.
2.5 SCHUTZZONE III
Die Zone III beginnt am südöstlichen Punkt der Parzelle 1958/3 in der Flur 19 der Gemarkung Görgeshausen. Sie folgt in nordwestlicher Richtung der Parzelle 1958/3, überquert die Wegeparzelle 2607 und stößt auf die Parzelle 732 in der Flur 6. Sie folgt dann in nordöstlicher Richtung der Wegeparzelle 2361 bis zum östlichen Punkt der Parzelle 689. Hier knickt sie nach Nordwesten ab und verläuft an der Wegeparzelle 2602 entlang, durchquert die Flur 18 und trifft an der nordwestlichen Ecke der Flur 15 auf die Landesstraße 325 (Parz. 2540) Von hier ca. 35 m in westlicher Richtung entlang der L 325, biegt dann nach Norden ab und folgt der Wegeparzelle 27 in der Flur 24. Sie überquert die Wegeparzelle 30 und folgt dieser in östlicher Richtung bis zum östlichen Punkt der Parzelle 31/3. Hier knickt sie nach Nordwesten ab und folgt dieser Parzelle bis zu ihrem nordwestlichen Ende. Hier biegt sie nach Westen ab und verläuft geradlinig weiter bis zur Gemarkungsgrenze u.vorbei an den Parzellen 32/3, 33/3, 34/3, 35/3, 36/5, 36/8
37/3, 38/3, 39/3, 40/3, 41/3, 42/3, 43/3. Weiter in westlicher Richtung folgt sie der Waldparzelle 3542/7, biegt dann nach Süden ab und hat weiterhin die Parzelle 3542/7 als Begrenzung bis zur Wegeparzelle 3393, der sie bis zur Landesstraße 325 (Parz. 3388) folgt.
Sie überquert die Landesstraße, schneidet die Parzellen 1425- 1438 und trifft auf den südöstlichen Eckpunkt der Wegeparzelle 3395. Nach Überquerung der Wegeparzelle 3396 durchschneidet die Zone III die Waldparzelle 3540 der Flur 29 in südwestlicher Richtung und trifft auf die Wegeparzelle 3357. Von hier verläuft sie nach Osten entlang der Parzelle 3357 und biegt an der Wegeparzelie 3358 nach Südosten ab. Sie folgt der Parzelle 3358 bis zur Mitte der Parzelle 2892 und knickt dann nach Nordosten ab, wobei sie die Parzellen 2892 und 2893 durchschneidet. Nach Überquerung der Gemarkungsgrenze wird die Wegeparzelle 2611 überquert, und sie trifft auf die nordwestliche Ecke der Wegeparzelle 2610.
Von hier folgt sie der Parzelle 2610 zurück zu ihrem Ausgangspunkt.
3. Auf Grund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß ein Lageplan, ein Auszug aus dem Flurbuch- und Eigentümerverzeichnis, aus denen sich Ausdehnung und Grenzen <Jes Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben, und ein Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung mit den für die einzelnen Schutzzonen maßgeblichen Verboten und Duldungspflichten während der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführ ten Behörden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift -dreifach- zu erheben. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.
5. Ein Termin gemäß § 112 LWG zur Verhandlung der fristgerecht erhobenen Einwendungen und sonstiger Anträge wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.
6. Die Planunterlagen liegen aus
vom 8. Juni 1982 bis 6. Juli 1982 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Eichwiese, 5430 Montabaur, Büro Wasserwerk
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 1262, 5430 Montabaur, spätestens am 20.7.1982.
In Vertretung
Schulte - Beckhausen
Beglaubigt: Krebsbach, Reg.lnsp.z.A.
Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr
Wegen des Feiertages Fronleichnam, 10.6.1982 verschiebt sich die Müllabfuhr in den Ortsgemeinden, die üblicherweise donnerstags und freitags angefahren werden, jeweils um einen Tag, d.h. von donnerstags auf freitags und von freitags auf samstags.
Wir bitten um Beachtung!
Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt von Montabaur anläßlich des Flohmarktes am Sonntag, dem 6. Juni 1982 j
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläßlich des Flohmarktes am 6.6.1982 in der Zeit v.6.00-21.00 Uh für den gesamten Fahrzeugverkehr gespprrt.
In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:

