SWF — BLÄSER — PARTY
Aufzeichnung einer Rundfunksendung des SWF SONNTAG, 6. Juni 1982, 15.00 Uhr Haus Mons Tabor, Montabaur
Mitwirkende: MEDIUM-TERZETT
i CSV
1
GUSTL'S FRÖHLICHE DORFMUSIK
ORIGINAL RHEINLANDPFALZ-MUSIKANTEN NEW ORLEANS STOMPERS Moderator: Willy Seiler
Eintritt: 8,00 DM
Kartenvorverkauf:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041, App. 29
Besuchen Sie am Vormittag den Flohmarkt in der Innenstadt und am Nachmittag die SWF-Bläser-Party.
ÖffenU bekanntmachungen
Verbandsgemeinderatssitzung
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Dienstag, dem 8. Juni 1982 nichtöffentliche Sitzung um 16.30 Uhr. öffentliche Sitzung um 17.30 Uhr
im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses auf der Eich* wiese statt.
TAGESORDNUNG
I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Bericht des Architekten über die Kostensituation der Baumaßnahme Hauptschule Montabaur.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde am Haus der Jugend in Montabaur
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen im Grundschulbereich
2. Beratung und Beschlußfassung über die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
5. Verschiedenes. Bekanntgaben, Anfragen 5430 Montabaur, 27. Mai 1982 Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Montag, 7.6.1982 um 20 Uhr im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses, Eichwiese, statt. HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FDP—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde
ratssitzung findet am Montag, 7.6.1982, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zur guten Quelle" in Oberelbert statt.
Bezirksregierung Koblenz
Az. 56-61-13-3 /81 Koblenz, 19.4.1982
Öffentliche Bekanntmachung
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur, hat auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG - in der Fassung vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 373). sowie der §§ 22, 100 Abs. 2 und 109 ff. des Landeswassergesetzes -LWG vom 1.8.1960 (GVBI. S. 153, 267) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197), BS 237-1, für die öffentliche Wasserversorgung beantragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen ein Wasserschutzgebiet mit verschienen Zonen festzusetzen.
Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Görges- hausen, Fluren 6, 15, 18, 19, 23 und 24 und Eppenrod, Flur 21, mit den
Zonen I = Fassungsbereich (blaue Umrandung)
Zonen II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und
Zonen III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung)
gebildet werden.
2. Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben:
2.1 Schutzzone I - Bohrbrunnen I -
Die Zone I liegt in Flur 6 und beansprucht teilweise die Parzellen 717 und 718. Der Bohrbrunnen ist auf der Parzelle 717 niedergebracht.
Die Grenze der Zone I beginnt an der Südwestecke der Parzelle 717 und läuft 35 m entlang der Grabenparzelle 2382 in Richtung der Parzelle 718. Dann 35 m in nördlicher Richtung bis zur Grabenparzelle 2369 und weiter der Grabenparzelle 2369 in südwestlicher Richtung entlang bis zum Ausgangspunkt Südwestecke der Parzelle 717.

