Montabaur 10/20/82
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981
2. Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981
3. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung eines Kommunalbeitrages für das Deutsche Jugendherbergswerk
4. Beratung und Beschlußfassung über die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde bei Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen der Ortsgemeinde
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2 Verschiedenes
5431 Nomborn, 17.5.1982
Bendel , Ortsbürgermeister
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NENTERSHAUSEN:
Freiw. Feuerwehr
Die Anmeldungen zu der Fahrt nach Mittenwald (15. bis 17.10. 1982) müssen bis spätestens 30.5.1982 vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch die Anzahlung in Höhe von 50,- DM bei Dietmar Frink erfolgen. Wir bitten um Beachtung.
Fundsachen
Beim Wandertag am 1.5.1982 wurde ein Herrenschirm, ein Damenschirm und eine weiße Kinderweste zurückgelassen.
Die Gegenstände können freitags ab 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus abgeholt Werden.
Der Jugendclub der kath. Pfarrgemeinde Nentershausen
lädt alle zur Beatparty an Pfingstmontag, 31. Mai 1982 ab 14.30 Uhr in die Turnhalle ein.
Hüttenfest an Pfingsten
Das diesjährige Hüttenfest findet am 29. und 30. Mai 1982 statt. Für Speisen und Getränke ist reichlich gesorgt. Alle Einwohner sind herzlich eingeladen.
Jahrgang 1951/52
Unser Ausflug nach Kobern-Gondorf findet am Samstag,dem 22.5.1982 statt. Abfahrt 15.00 Uhr ab Marktplatz.
Alle Jahrgangsangehörigen sowie auch die neu Hinzugezogenen sind herzlich eingeladen.
ELBERTGEMEINDEN
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 13. Mai 1982
Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Niederelbert beschlossen
Zur Erläuterung des Forsteinrichtungswerkes nahmen an der Sitzung Vertreter der Forstbehörden sowie der zuständigen Revierbeamte teil.
Den Erläuterungsberichten war insbesondere folgendes zu entnehmen:
Die Gesamtbetriebsfläche beträgt 367,7 ha (361,7 ha Hochwald und 6 ha Nichtholzboden)
Der Baumbestand teilt sich wie folgt auf:
7 % Eiche, 63 % Buche, 22 % Fichte, 8 % Kiefer.
Nach Abschluß der Beratungen wurde vom Rat das Forstein
richtungswerk einstimmig verabschiedet.
Breiten Raum in der Diskussion über das Forsteinrichtungswerk nahm auch die Beratung über die Wildschäden im Gemeindewald ein. Vom Rat wurde hierzu vorgeschlagen, daß im Rahmen einer Zusammenkunft zwischen Vertretern des Forstamtes, der Unteren Jagdbehörde, der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde sowie dem Jagdpächter Maßnahmen erörtert werden, die eine kostenmäßige Entlastung der Gemeinde bewirken, Hierzu wurde u.a. angeregt, daß eine verstärkte Wildfütterung durchgeführt werden sollte. Außerdem sollte versucht werden, eine Aufhebung des Nachtschießverbotes zur stärkeren Dezimierung des Wildbestandes zu erreichen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 verabschiedet
Dem Ortsgemeinderat wurde die Haushaltssatzung zur Entscheidung vorgelegt, nachdem über den Haushaltsplan bereits im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten wurde. Die Beschlußfassung über die Haushaltssatzung erfolgte in zwei Abstimmungsvorgängen. Zunächst wurde vom Rat einstimmig der Verwaltungshaushalt bewilligt. Nachdem von der Fraktion Hubert Hübinger Änderungswünsche zum Investitionskatalog im Vermögenshaushalt vorgetragen wurden, erfolgte zum Ab - Schluß der Diskussion eine gesonderte Abstimmung über den Vermögenshaushalt. Dem Abstimmungsergebnis entsprechend wurde mit der Mehrheit der Ratsmitglieder dem Vermögenshaushalt in der vorgelegten Form zugestimmt.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT
Einnahme 1.174.000,-DM
Ausgabe 1.174.000,--DM
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme 975.000,-- DM
Ausgabe 975.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlichist, wird auf 239.000,- DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben und für das Haushaltsjahr 1982 wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den 1. Hund 48,- DM
für den 2. Hund 72,-- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM
Einen umfassenden Überblick über die Hadshaltssituation der Gemeinde gibt der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Diesem ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen: Rückblickend auf das Haushaltsjahr 1981 ist festzustellen, daß die Ortsgemeinde Niederelbert über Rücklagenmittel von rund 193.000,- DM verfügen wird.
Zu dieser positiven Entwicklung trugen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Einsparungen bei den Planungs- und Umlegungskosten sowie die Zurückstellung von Investitionen bei.
Zum Haushaltsplan 1982 ist bezogen auf den Verwaltungshaushalt festzustellen, daß sich hier eine negative Entwicklung abzeichnet. Diese Aussage wird untermauert durch die verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt gegenüber dem Vorjahr (1982 38.000,- DM/ 1981 257.000,- DM). Verantwortlich für diese Entwicklung zeichnen Mehrbelastungen bei den Planungs- und Umlegungskosten für laufende Umlegungsverfahren, ein rund 27.000,- DM geringerer Überschuß im

