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Montabaur 7/18/82 Sonntag, 9.5.1982

11.00 Uhr A-Jugend Montabaur: Asbach

SG Horressen / Eigendorf

Sonntag, 9. Mai 1982

SG Horressen E I. gegen Weitefeld/L.

Anstoß: 15.00 Uhr in Horressen.

SG Horressen / Eil, hat die lfd.Meisterschaftsrunde beendet.

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen Sa. 8.5. beginnt die C I mit den Gruppenspielen um die Rhein­land-Meisterschaft. 1.Spiel am Samstag um 17.00 Uhr beim VfB Wissen. 2. Spiel am Samstag, dem 15.5 v um 17.00 Uhr gegen TuS Diez in Horressen.

Sa. den 8.5.

14.00 Uhr E II gegen Niedererbach in Niedererbach 15.00 Uhr D I gegen Rheinbreitbach in Horressen Mittwoch, den 12.5. um 18.30 Uhr D I gegen Nauort in Horres­sen,

Samstag, den 8.5. C II gegen Siershahn in Eschelbach, 16.00 Uhr C III gegen Glas-Chemie II in Ebernhahn, 16.00 Uhr.

So. 9.5., 11.00 Uhr A-Jugend gegen Oberbieber in Horressen.

Am Freitag, dem 7.5. findet die diesjährige Jahreshauptver­sammlung der JSG in der Gaststätte Forellenhof in Eigendorf statt. Beginn 20.15 Uhr. Hierzu werden alle Jugendbetreuer, die Vorstände der 4 Vereine aber auch alle anderen Interessenten recht herzlich eingeladen. Wichtig für Jugendbetreuer: Pässe unbedingt mitbringen. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht mehr!

Heimatliches Brauchtum

Mittwoch, 12. Mai 1982, 20.00 Uhr 27.Treffen zum Thema: Wasser in Brauchtum".

Die Juso-AG Montabaur

trifft sich am Samstag, dem 8.5.1982 um 15.00 Uhr in Ruppach- Goldhausen (Sonnenhof).

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIGENR0TH:

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen

Seit einigen Jahren hat die Gemeinde an verschiedenen Fußgän­gerwegen und Plätzen Blumenkübel aufgestellt. Das wird allge­mein als schön empfunden. Leider brauchen diese Blumen in den Schalen aber auch Pflege. In vielen Gemeinden, das habt Ihr sicher schon gehört oder in der Zeitung gelesen, haben sich Frauen, Rentner oder Jugendgruppen bereitgefunden, die ört­lichen Anlagen zu pflegen. Ich frage mich nun, ist das nicht auch bei uns möglich? Daher heute meine Bitte, wer.es ermög­lichen kann, einige Freizeitstunden für diese Arbeiten in der Gemeinde zu erübrigen, möchte sich bei mir melden.

Manns, Ortsbürgermeister

Gebäudeeinmessungen in der Gemeinde Heiligenroth

Das Katasteramt Montabaur führt Gebäudeeinmessungen im Gemarkungsbereich Heiligenroth durch. Es weist ferner darauf hin, daß das Betreten der Grundstücke gern. § 3 des Landesgeset­zes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäude­einmessung zu gestatten ist.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am

Donnerstag, 13. Mai 1982 um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 1982 sowie das Investi­tionsprogramm für die Jahre 1982 bis 1986.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Fried­hofssatzung.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung eines Um­legungsverfahrens für einen Teilbereich des Bebauungspla­nesDamm Steinheck".

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines Park­streifens am Friedhof im Ortsteil Goldhausen (in Verbund­steinpflaster).

5. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Personalangelegenheit,

2. Grundstücksangelegenheit.

3. Verschiedenes.

Ruppach-Goldhausen, 4. Mai 1982 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über eine Veränderungssperre vom 16. April 1982 Aufgrund der §§14 Abs. 1,16 Abs. 1 Satz 1,17 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Ge­setz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen am 25.2.1982 fol­gende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 6.4.1982 hiermit be­kanntgemacht wird:

§ 1

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 28.10. 1981 beschlossen^ in der Gemarkung Goldhausen einen Bebau­ungsplanAm Mühlenweg" aufzustellen. Für den künftigen Planbereich wird zur Sicherung der Planung hiermit eine Veränderungssperre angeordnet.

Der Planbereich umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 1

Flurstücke 2/1, 2/2, 2/3, 2/4 Flur 13

Flurstücke 911/1,911/2, 911 /3, 912/1, 912/3, 914/1,

948/2, 944/2, 944/3, 949/1,950/4, 951/4,952/4, 953/5, 953/3. 954/4, 913/4, 1/954, 3/953.

Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden: vom Dammweg

im Osten: von der Langwieser Straße

im Süden: vom Mühlenweg

im Westen: vom Bodener Weg

§ 2

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen

1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden,

2. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen sol­cher Anlagen nicht vorgenommen werden,

3. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden.

§3

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden

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