Montabaur 11 / 17 / 82
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EITELBORN:
Tennisclub Eitelborn
Der Spielbetrieb auf den Tennisanlagen im Freizeitgelände wird ab 1. Mai 1982 wieder aufgenommen.
Möhnenclub Eitelborn
8.5.1982 Wandertag. Wir treffen uns um 13.00 Uhr an der Bushaltestelle (Triftstraße).Wer mitwandern möchte, kann sich bei U.Brang, Tel. 8374 und Ilse Blath, Tel. 595 anmelden.
Am 11.9.1982 findet unsere Halbtagstour statt.
Freiwillige Feuerwehr
Freitag, 30.4.1982, „Tanz in den Mai" auf dem Waldfestplatz im Erlenweg. 18.00 Uhr Eröffnung, 20.00 Uhr Tanz.
Samstag, 1.5.1982, Frühschoppen, 12.00 Uhr Eintopfessen,
17.00 Uhr Ausklang. Eintritt frei. Die Bevölkerung von Eitelborn und den umliegenden Ortschaften ist recht herzlich eingeladen.
SG Neuhäusel
Samstag, 1. Mai 1982, Familienwandertag „Rund um Neuhäusel" Abmarsch 9.30 Uhr. Wanderstrecke ca. 10 km.Abmarsch: 10.00 Uhr, Wanderstrecke ca. 5 km. Ziel: Schutzhütte „Zur schönen Aussicht".
SIMMERN:
Verkehrs- und Verschönerungsverein
Samstag, 1.5.1982, Einladung der Wanderer zur einer Rast an der Schutzhütte „Am Steinbruch". Ab 10.00 Uhr werden Grillge-
richte bereitgehalten. Für den Durst ist bestens vorgesorgt.
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BUCHFINKENLAND ]
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RBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld" der Ortsgemeinde Horbach
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 7.
April 1982 die Änderung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld" beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt, daß die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Kleines Hühfeld" festgesetzte Dachneigung von max. 28° auf max. 38 ° geändert wird.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Horbach, 22.4.1982 Meuer, Ortsbürgermeister
Lesescheine für HoEzabraum zu vergeben
Im Gemeindewald von Horbach sind aus dem Holzeinschlag 1982 noch einige Leseholzscheine für Abraum abzugeben. Interessenten wollen sich bitte mit dem Revierförster Manfred Henkes, Tel. 06439/1626 in Verbindung setzen.
Noll, I.Beig.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Grund und Boden" der Ortsgemeinde Hübingen für die Grundstücke Flur 8 Flurstücke 53 und 54 gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom 19.1.1982 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Grund und Boden" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
„Im Bereich der Flurstücke Nr. 53 und 54, Flur 8 wird eine zusätzliche überbaubare Fläche ausgewiesen."
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Hübingen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
. § 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht Innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG: v
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
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Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gememderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen
können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) , zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Hübingen, den 21. April 1982 Hoffmann, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Bürgerversammlung in Hübingen
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Hübingen am Dienstag, 11. Mai 1982, 20.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle statt.
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