Montabaur 9/17/82
von dem genauen Umfang der erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle überzeugt hat, sollen entsprechende Aufträge vergeben werden.
Ungeachtet der noch durchzuführenden Ortsbesichtigung wurden vom Rat bereits jetzt folgende Arbeiten in Auftrag gegeben:
1. Beseitigung kleinerer Schäden an der Industriestraße
2. Ausbesserungsarbeiten in der Verlängerung der Schulstraße
3. Verlegung von Rohren in dem Entwässerungsgraben am Weg an der Hermolder
4. Ausbesserungsarbeiten an der Straße zur Kneippmühle
Fundsache
Bei einer der letzten Veranstaltungen in der Vogelsanghalle blieb eine Damen-Pelzjacke hängen. Die Eigentümerin kann diese - gegen entsprechenden Eigentumsnachweis - während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.
Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Standsicherheit der Grabsteine wird überprüft
Die Unterhaltspflichtigen der Grabstätten auf beiden Friedhöfen werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Kürze die Standsicherheit der Grabsteine überprüft wird. Um Beanstandungen durch die Friedhofsverwaltung zu vermeiden, werden die Unterhaltspflichtigen gebeten, selbst zu prüfen, ob die Grabsteine noch ordnungsgemäß befestigt sind. Bei evtl, festgestellten Mängeln sollten Sie umgehend für eine fachgerechte Befestigung sorgen (entweder selbst oder durch einen beauftragten Steinmetzbetrieb.)
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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TuS Ahrbach, Abt. Fußball Alte Herren
Samstag, 1. Mai 1982, traditionelles Maifest der Alt-Herren- Mannschaft Heiligenroth , Abt.desTuS Ahrbach. Das Fest findet in der Vogelsanghalle statt. Für das leibliche Wohl ist mit Essen und Trinken bestens Vorsorge getroffen. Alle sind hierzu recht herzlich eingeladen. Die Fußballfreunde haben Gelegenheit, das Pokalendspiel zu sehen.
TuS .Ahrbach-Ruppach Goldhausen-Heiligenroth
Freitag, 30.4.1982, .19.30 Uhr TuS Ahrbach I - Hundsangen Sonntag, 2.5.82 (Pokalspiel)
Sen. II, 13.00 Uhr Welschneudorf : Ahrbach II Sen. I, 15.00 Uhr, Niederelbert : Ahrbach I
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Ausflug der Senioren
Der Halbtagsausflug der Senioren von Ruppach-Goldhausen zum Familienferiendorf Hübingen findet am Dienstag, 4. Mai 1982, statt.
Abfahrt 14.00 Uhr vor der Kirche bzw. Gaststätte Bergmannsklause.
AUGST
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1982 vom 10.4.82
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.4.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 108.000,- DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 297.000,- DM festgesetzt.
§4
* Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
f. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 48,-- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM
626.000,- DM 626.000,- DM
1.961.000,-DM 1.961.000,- DM festgesetzt.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 49.000,-- DM
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von 108.000,-DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen
(Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag und
-kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, 2. April 1982
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901 - 10 (S) Im, Aufträge: Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.5.1982 bis 12.5.1982 während der .allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Kadenbach, 10. April 1982 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach
Karbach, Ortsbürgermeister
HINWEIS: .
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

