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Montabaur 11 / 15 / 82

Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur ll, Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesKleinholbach" fc Verschiedenes

[.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG .Genehmigung der Niederschrift des Ortsgemeinderates vom 23.3.1982 (nichtöffentliche Sitzung) fc Verschiedenes.

5431 Girod, 8.4.1982 lieber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

(Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" der Orts- (gemeinde Girod.

(Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 (BBauG.

(üer Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 23.3. ||982 beschlossen, den BebauungsplanOber der Kirch" wie (folgt ändern:

|, Die nicht überbaubare'Fläche auf dem Flurstück Nr. 7, Flur 21 zwischen Baugrenze und Planstraße ,,A" wird in ihrer Breite von 5.00 m auf 4,00 m reduziert (Nordstraße)

\l. Die in Ziffer 7, Satz 1 der Textfestsetzung festgelegte max. Dachneigung wird aufgehoben. Statt dessen soll nur noch eine Mindestdachneigung von 18 0 gelten.

|3. Ziffer 5 der Textfestsetzung wird gestrichen. Statt dessen wird die Festsetzung getroffen, daß Garagen , Nebengebäude und Nebenanlagen von öffentlichen Verkehrsflächen, einen Abstand von 3,00 m haben müssen. iDieser Beschluß wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich Ibekanntgemacht.

(Girod, 5.4.1982 ILeber, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

|Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde- labgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Görges- I hausen

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I.S. 3341 - f der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung | sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

I Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1982

die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die | Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe tu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben- , Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Degen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. Görgeshausen, 16.4.1982 Herz,Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BaugebietesIm Strichen II" der Ortsgemeinde Görgeshausen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Erweiterung des BaugebietesIm Strichen II" beschlossen.

Der Planbereich umfaßt die Grundstücke:

Flur 10:

Flurstücke 1092, 1093,1094, 1106,1107,1108,

Flur 18

Flurstücke 1909'(tlw.) und 1910 (tlw.) außerdem einen Teilbereich der Feldstraße und einen Teilbe­reich des Weges Nr. 2446.

Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffent­lich bekanntgemacht.

Görgeshausen, 8.4.1982 Herz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes im BereichIm Wingert/ Brunnenstraße" der Ortsgemeinde Görgeshausen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Im Wingert/Brunnenstraße" beschlossen.

Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden von der Landesstraße L 318 (Diez'er Straße) im Osten: von der Grabenparzelle auf der Grenze zur Flur 4 im Süden: von dem Wirtschaftsweg Nr. 2305, Flur 2 im Westen: von der Brunnenstraße

Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffent­lich bekanntgemacht.

Görgeshausen, 8.4.1982 Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID:

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbau­gesetz

I.UM LEGUNGSBESCHLUSS

Der Gemeinderat von Heilberscheid hat am 15. Juni 1981 und am 26. März 1982 folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Aufgrund des § 46 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617) wird die Umlegung für einen Teil des BaugebietesOrtslage" angeord­net. Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungs­planOrtslage"zugrunde.

2 Gemäß § 47 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 18.August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26. März 1981 (GVBI. S. 78) wird für ein Teilgebiet des BebauungsplanesOrtslage" in das auch Flurstücke mit der KatasterlagebezeichnungBleichwiese" einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren er­hält die BezeichnungOrtslage Teil: Brunnenstraße"

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Gelbachstraße (K 163) im Osten durch

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