Montabaur 10/14/82
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Gruppenleitergespräch
Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Montabaur lädt alle Gruppenleiter in der Jugendarbeit der Gemeinden des Buchfinkenlandes, der Gelbachhöhen und aus den Elbertgemeinden zu einem Informationsgespräch ein.
Das Gespräch findet am Donnerstag, dem 29. April 1982, um 20 Uhr im Clubraum der Turnhalle Horbach statt.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Campingplatz Freimühle"
der Ortsgemeinde Girod
Bürgerbeteiligung gemäß § 2a Abs. 1-3 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 6.6.
1977 beschlossen, den Bebauungsplan „Campingplatz Freimühle" aufzustellen. Gemäß § 2a Abs. 1-3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleituilgplanung zu ermöglichen.
■Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom
19. April 1982 bis 30. April 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstraße 9, Zimmer 6 während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 -18.30 Uhr. )
Girod, 5.4.1982 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Standfestigkeit von Grabdenkmalen auf dem alten Friedhof in der Ortsgemeinde Girod
Bei einer Kontrolle auf dem Friedhof in Girod wurde festgestellt, daß auf vielen G r abstätten die aufstehenden Steindenkmäler nicht mehr standfest sind.
Zur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von möglichen Haftungsansprüchen fordern wir die Unterhaltungsverpflichteten standunsicherer Grabstätten auf, umgehend einen Steinmetz mit der fachgerechten Beseitigung der Mängel zu beauftragen.
Soweit den Unterhaltungsverpflichteten der Steinmetzbetrieb bekannt ist, der die Grabeinfassung verlegt und das Grabdenkmal errichtet hat, sind diese Betriebe zur sofortigen Behebung des Schadens verpflichtet, da in den meisten Fällen eine ungenügende Verdübelung des Grabdenkmals Ursache der Standunsicherheit ist.
Handwerker (Maurer) können zur Behebung von Schäden ebenfalls aufgefordert werden, wenn sie die entsprechenden Kenntnisse besitzen.
Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsichere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr zu Lasten der Ortsgemeinde Girod, sondern sind von den Grabstätteninhabern zu vertreten.
Nachstehend aufgeführte Grabstätten wurden beanstandet:
Toni Eid, Klara Kreckel, Maria Thome, Elisabeth Stockhausen, Walter Henkes, Marianne Schneider, Andreas Reßmann,
Johann Schaaf, Maria Krembel, Maria Kaiser, Adolf Henkes,
Anna Schuth, Heinrich Thorenz, Maria Meurer, Johann Stahlhofen, Klara Kichler, Anna Thome, Alois Steinebach, Margarete Steinebach, Wilhelm Herrmann, Peter Diefenbach, Richard Heibel, Mosdzin, Maria Schneider, Elisabeth Fein, Johann Ort - seifen, Jakob Beck, Katharina Eid.
Wir bitten die Grabstätteninhaber, uns schriftlich innerhalb von vier Wochen zu benachrichtigen, daß die Standunsicherheit behoben worden ist.
Montabaur, 5. April 1982
Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur
HEILBERSCHEID:
Ergänzende Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 26.3.1982
Neubesetzung des Umlegungsausschusses In der Ausgabe Nr. 12 des Wochenblattes wurde u.a. von Neuwahlen zur Umbesetzung des Umlegungsauschusses berichtet. Im Rahmen dieses Berichtes wurde jedoch nur darauf hingewiesen, daß Josef Eid die ursprünglich von Ortsbürgermeister besetzte Stelle im Ausschuß übernahm.
Da jedoch Josef Eid bereits bei der Erstbesetzung des Umlegungsausschusses durch Wahl vom 28.1.1982 zum Bewerter von Grundstücken ernannt wurde, war es erforderlich, diesen Sitz im Ausschuß neu zu besetzen.
Diese Aufgabe wurde Heribert Ortseifen übertragen.
GÖRGESHAUSEN:
SV Grün-Weiß Görgeshausen e.V.
Nächste Spiele: Ostersamstag, 16.00 Uhr Kreispokal 2.Runde GW Görgeshausen - Otzingen
Ostermontag, 13.00 Uhr Nachholspiel Maischeid II - GW Görqeshausen
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am
Freitag, dem 16. April 1982.um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf „östlich der B 49"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs.1-3 BBauG
c) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG
2. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Schneeräumvertrages
4. Beratung und Beschlußfassung über die Herrichtung
bzw. Ausstattung des alten Kinderspielplatzes „Am Brandweiher"
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der diesjährigen Kirmesveranstaltung in der Turnhalle
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes.
5431 Nentershausen, 5.4.1982 Perne, Ortsbürgermeister Kinderspielplatz im Ortsbereich
In letzter Zeit ist im zunehmenden Maße zu beobachten, daß sich auf dem Kleinkinderspielplatz Jugendliche aufhalten und bei ihrem dortigen-Treiben Sachbeschädigungen anrichten.
In der Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes der Ortsgemeinde im Neubaugebiet „Im Strichen" ist geregelt, daß die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes und der Spielgeräte nur Personen gestattet ist, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet habe« Ferner ist es untersagt, auf dem Kleinkinderspielplatz mit Fahrzeugen (Fahrräder, Moped etc. ) umherzufahren.
Die hier ängerichteten Schäden gehen zu Lasten der Allgemein heit, und müssen mit Steuermitteln wieder in Ordnung gebrac« werden. Wir bitten die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder entsprechend zu informieren. Perne, Ortsbürgermeister

