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Montabaur 10/14/82

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Gruppenleitergespräch

Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Montabaur lädt alle Gruppenleiter in der Jugendarbeit der Gemeinden des Buch­finkenlandes, der Gelbachhöhen und aus den Elbertgemeinden zu einem Informationsgespräch ein.

Das Gespräch findet am Donnerstag, dem 29. April 1982, um 20 Uhr im Clubraum der Turnhalle Horbach statt.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines BebauungsplanesCampingplatz Freimühle"

der Ortsgemeinde Girod

Bürgerbeteiligung gemäß § 2a Abs. 1-3 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 6.6.

1977 beschlossen, den BebauungsplanCampingplatz Frei­mühle" aufzustellen. Gemäß § 2a Abs. 1-3 BBauG ist die Be­teiligung der Bürger an der Bauleituilgplanung zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfs­skizze in der Zeit vom

19. April 1982 bis 30. April 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstraße 9, Zimmer 6 während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 -18.30 Uhr. )

Girod, 5.4.1982 Leber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Standfestigkeit von Grabdenkmalen auf dem alten Friedhof in der Ortsgemeinde Girod

Bei einer Kontrolle auf dem Friedhof in Girod wurde festge­stellt, daß auf vielen G r abstätten die aufstehenden Steindenk­mäler nicht mehr standfest sind.

Zur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von möglichen Haftungsansprüchen fordern wir die Unterhaltungsverpflichte­ten standunsicherer Grabstätten auf, umgehend einen Steinmetz mit der fachgerechten Beseitigung der Mängel zu beauftragen.

Soweit den Unterhaltungsverpflichteten der Steinmetzbetrieb bekannt ist, der die Grabeinfassung verlegt und das Grabdenk­mal errichtet hat, sind diese Betriebe zur sofortigen Behebung des Schadens verpflichtet, da in den meisten Fällen eine unge­nügende Verdübelung des Grabdenkmals Ursache der Standun­sicherheit ist.

Handwerker (Maurer) können zur Behebung von Schäden eben­falls aufgefordert werden, wenn sie die entsprechenden Kennt­nisse besitzen.

Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsiche­re Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr zu Lasten der Ortsgemeinde Girod, sondern sind von den Grabstätten­inhabern zu vertreten.

Nachstehend aufgeführte Grabstätten wurden beanstandet:

Toni Eid, Klara Kreckel, Maria Thome, Elisabeth Stockhausen, Walter Henkes, Marianne Schneider, Andreas Reßmann,

Johann Schaaf, Maria Krembel, Maria Kaiser, Adolf Henkes,

Anna Schuth, Heinrich Thorenz, Maria Meurer, Johann Stahl­hofen, Klara Kichler, Anna Thome, Alois Steinebach, Margarete Steinebach, Wilhelm Herrmann, Peter Diefenbach, Richard Heibel, Mosdzin, Maria Schneider, Elisabeth Fein, Johann Ort - seifen, Jakob Beck, Katharina Eid.

Wir bitten die Grabstätteninhaber, uns schriftlich innerhalb von vier Wochen zu benachrichtigen, daß die Standunsicherheit behoben worden ist.

Montabaur, 5. April 1982

Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur

HEILBERSCHEID:

Ergänzende Berichterstattung über die Sitzung des Ortsge­meinderates Heilberscheid vom 26.3.1982

Neubesetzung des Umlegungsausschusses In der Ausgabe Nr. 12 des Wochenblattes wurde u.a. von Neu­wahlen zur Umbesetzung des Umlegungsauschusses berichtet. Im Rahmen dieses Berichtes wurde jedoch nur darauf hingewie­sen, daß Josef Eid die ursprünglich von Ortsbürgermeister besetzte Stelle im Ausschuß übernahm.

Da jedoch Josef Eid bereits bei der Erstbesetzung des Umle­gungsausschusses durch Wahl vom 28.1.1982 zum Bewerter von Grundstücken ernannt wurde, war es erforderlich, diesen Sitz im Ausschuß neu zu besetzen.

Diese Aufgabe wurde Heribert Ortseifen übertragen.

GÖRGESHAUSEN:

SV Grün-Weiß Görgeshausen e.V.

Nächste Spiele: Ostersamstag, 16.00 Uhr Kreispokal 2.Runde GW Görgeshausen - Otzingen

Ostermontag, 13.00 Uhr Nachholspiel Maischeid II - GW Görqeshausen

NENTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am

Freitag, dem 16. April 1982.um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurföstlich der B 49"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs.1-3 BBauG

c) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG

2. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Schneeräumvertrages

4. Beratung und Beschlußfassung über die Herrichtung

bzw. Ausstattung des alten KinderspielplatzesAm Brand­weiher"

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der dies­jährigen Kirmesveranstaltung in der Turnhalle

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes.

5431 Nentershausen, 5.4.1982 Perne, Ortsbürgermeister Kinderspielplatz im Ortsbereich

In letzter Zeit ist im zunehmenden Maße zu beobachten, daß sich auf dem Kleinkinderspielplatz Jugendliche aufhalten und bei ihrem dortigen-Treiben Sachbeschädigungen anrichten.

In der Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes der Ortsgemeinde im NeubaugebietIm Strichen" ist geregelt, daß die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes und der Spielgeräte nur Personen gestattet ist, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet habe« Ferner ist es untersagt, auf dem Kleinkinderspielplatz mit Fahrzeugen (Fahrräder, Moped etc. ) umherzufahren.

Die hier ängerichteten Schäden gehen zu Lasten der Allgemein heit, und müssen mit Steuermitteln wieder in Ordnung gebrac« werden. Wir bitten die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder entsprechend zu informieren. Perne, Ortsbürgermeister