\
Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
lifit
VVocHenzertung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfa^z vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 10
FREITAG, den 2. April 1982
Nummer: 13
Öfientl. Bekanntmachungen
Hinweis zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsprogramm 1982
Die Bewohner im Bereich unserer Verbandsgemeinde werden darauf hingewiesen, daß auch in diesem Jahr wieder Anträge auf Förderung von Modernisierungs- unct energiesparenden Maßnahmen gestellt werden können.
Die Antragsvordrucke sind im Bürogebäude Gelbachstr. 9, Zimmer 7 , 5430 Montabaur, erhältlich.
1. Zu den förderungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
1. des Zuschnittes der Wohnung,
2. der Belichtung und Belüftung,
3. des Schallschutzes,.
4. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Ent Wässerung,
5. der sanitären Einrichtungen,
6. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten,
7. der Funktionsabläufe in Wohnungen,
8. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt,
9. sonstige bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen erhöhen,
z.B. Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen, Verbesserung von Treppen, Keller, Waschküchen, Dachboden, Anbau zum Einbau eines notwendigen Aufzuges,
10. besondere bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen,
z.B. Einbau einer Rampe für Rollstuhlfahrer, Einbau breiter Türen.
Der Einbau einer zentralen Heizungsanlage darf nur gefördert werden, wenn die bei der Errichtung von Wohngebäuden einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Wärmeschutz von Fenstern und Fenstertüren erfüllt sind oder im Zusammenhang mit dem Einbau erfüllt werden. Der Einbau von ölbefeuerten zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen wird nur dann gefördert, wenn die Versorgung mit Gas- oder der Anschluß an ein Fernwärmenetz, dessen Wärmeerzeugung nicht überwiegend durch Öl erfolgt, nicht möglich ist.
2. Zu den förderungsfähigen energiesparenden Maßnahmen
(Aufwendungszuschüsse) gehören insbesondere Maßnahmen
zur wesentlichen Verbesserung
1. der Wärmedämmung von Fenstern und Außentüren
2. der Wäremedämmung von Außenwänden
3. der Wärmedämmung von Dächern
4. der Wärmedämmung von Decken
5. von zentralen Warmwasserheizungen und Brauchwasser- 1 anlagen und zwar
5.1 Anpassung der Wasservolumenströme an den Wärmebedarf der einzelnen Räume
5.2 Anpassung der Heizkörperflächen an den Wärmebedarf der einzelnen Räume
5.3 Reduzierung der Brennerleistung
5.4 Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20% geringeren Leistung (bei kombinierten Heizungs/Brauchwasserkesseln nach DIN 4072 nur solche, die durch großes Heizwasser- oder Brauchwasserspeichervolumen, keine Brennleistungen zulassen).
5.5 Nachträgliche Wärmedämmung des Wärmeerzeugers
5.6 Verbesserung der Wärmedämmung von Kellerleitungen sowie der Verteiler und der Armaturen
5.7 Einbau von Einrichtungen zur Begrenzung von Stillstandsverlusten (z.B. Absperreinrichtungen im Abgasweg, Zugbegrenzer, Brennabschlußklappen)
5.8 Verbesserung der Brauchwasserbereitung in kombinierten Heizungs/Brauchwasserkesseln nach DIN 4702 durch Installation von Heizwasser- oder Brauchwasserspeichern unter gleichzeitiger Verrringerung der Brennerleistung.
Werden in Gebäuden mit zentralen Warmwasserheizungsanlagen Wärmedämmaßnahmen nach Nr. 1 bis 4 vorgenommen, so ist in jedem Falle mindestens eine der Maßnahmen nach Nr. 5.1 und 5.2 durchzuführen, bzw. der Nachweis zu führen, daß diese Maßnahmen bereits durchgeführt wurden.
Auf die Maßnahmen nach Nr. 5.1 und 5.2 kann verzichtet werden, wenn thermostatische Heizkörperventile vorhanden sind.
3. Mit Investitionszuschuß werden gefördert:
6. Umstellung auf Fernwärme,
7. Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme,
DIENSTSTUNDEN Her VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rothaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, {nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602 2044, Ver- bandsbeigeardneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. — Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der Verba ndsqemeindeVerwaltung.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKAS5E: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassouische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57 052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BIZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603. -

