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Montabaur 3/12/82
Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, z u gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, so haben die Auskunftspflichtigen die Zähler darauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte verweigert, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig erteilt oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe z u gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.
Vk Verwaltung informiert
Jugend trainiert für Olympia im Hallenbad Montabaur Unter diesem Motto veranstaltete die Bezirksregierung Koblenz ein Schüler-Schwimmwettkampf der Grundschüler aus dem Kreis Westerwald und Altenkirchen im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur. Der Wettkampf wurde für die Bezirksschulmeisterschaften gewertet.
Änderung der Badezeiten im Hallenbad Montabaur während der Osterferien
Während der Osterferien vom 27. März 1982 bis 17. April 1982 ändern sich die Familienbadezeiten im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur wie folgt:
montags 13.30 -15.30 Uhr dienstags 10.00 - 21.30 Uhr mittwochs Warmbadetag
10.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad donnerstags Warmbadetag
10.00-21.30 Uhr
freitags
samstags
sonntags
10.00-17.30 Uhr 7.00- 17.30 Uhr 8.00-12.30 Uhr
Veranstaltungen im Bereich der Verbandsgemeinde
Montabaur
Datum
Veranstaltung
Veranstalter
14.4.1982
Bühne 64, Zürich
Stadt Montab.
20.00 Uhr
„Der Weibsteufel" Schauspiel von Karl Schönherr
17,4.1982-
Westerwälder Wirtschafts-
25.4.1982
Woche „We Wi Wo"
Stadt Montabaur
19.4.1982
Krammarkt in Montabaur
Stadt Montabaur
23.4.1982
Prof.Franzpeter Goebels
20.00 Uhr
-Klavierkonzert-
Stadt Montabaur
23.4.1982 -
Inform.Gesundheitsvor
-
3.5.1982
sorge,KSK, MT
Barmer E.K. Montabaur
24.4.1982
Jubiläumskonzert
Blasorchester
im Haus Mons Tabor
Freiw. Feuerwehr
anläßl. 30jährigen Bestehens
Montabaur
24.4.1982 -
26.4.1982
Kirmes in Montabaur-
Stadtteil Wirzenb.
24.4.1982-
Kirmes in Görgeshausen Ortsgemeinde
26.4.1982
Görgeshausen
25.4.1982 -
Autoslalom Allkauf- Parkplatz
MSC Wirges-MT e.V.
25.4.1982
Volkslauf Augst
TV Jahn, Eitelb.
29.4.1982
Liedermacherabend
Stadt Montab.
20.00 Uhr
Schobert & Black
Ulrich Roski
30.4.1982
Schützenball des
Sch.Ges. St.Se-
>
Schützenkreises
bastianus
Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit vom 4.4.1982 bis einschl. 18.4.1982 geschlossen
Nachfolgend aufgeführte Schulturnhallen sind in der Zeit vom 4.4.1982 bis 18.4.1982 wegen Durchführung von Grundreini- gungs- und Reparaturarbeiten geschlossen:
1. Turnhalle der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
2. Turnhalle der Waldschule Montabaur-Horressen
3. Turnhalle der Hauptschule Ruppach-Goldhausen
4. Turnhalle der Augst-Schule Neuhäusel
5. Turnhalle der Grundschule Niederelbert
6. Turnhalle der Grundschule Horbach
Antragsfrist läuft am 1.4.1982 ab
Seit dem 1.1.1980 sind für den Bereich der Stadt Montabaur • die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Kraft. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1982 noch bis zum 1.4.1982 gestellt werden.
Gefördert wird:
1. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der
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Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlaa: Verlag + Druck Linus Wittich, 541QHöhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451. Telefon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm * Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Basler.
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