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Montabaur 3/11 / 82

und die Mithilfe und auch dafür, daß man keine unnützigen Schwierigkeiten bereitet habe. Der Dank galt auch dem Bürger­meister, der die VHS amlangen Zügel" geführt habe, der Ver­waltung und hier vornehmlich dem Geschäftsführer, der ihm stets mit Engagement und Ideenreichtum zur Seite gestanden habe,

den Schulleitern und Hausmeistern, die für ein ausreichendes Raumangebot gesorgt hätten, sowie den rund 50 Dozenten, deren Engagement entscheidend zum Aufschwung der VHS beigetragen hätten.

Der vom Beirat der VHS vorgeschlagene Nachfolger für Peter Leister, Dr. Hartmut Allmann, siehe Bildausschnitt auf Seite 2, stellte sich dem Verbandsgemeinderat vor und gab insbesondere einen Oberblick über seinen beruflichen Werdegang. Er erklärte, er sei 1941 in Ostpreußen geboren, 1945 nach Schwaben ge­kommen, habe dort die höhere Schule besucht und sei anschl. nach Frankfurt übergesiedelt. Dort habe er sein Abitur erworben und an der Universität Frankfurt Latein, Griechisch und Ge­schichte studiert. Nach Examen und Promotion habe er seine Re­ferendarzeit an der Bergstraße absolviert und sei 1971 an das Staat!.Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur gekommen.

Zu seinen Plänen mit der VHS der Verbandsgemeinde Monta­baur erklärte er, es komme nun darauf an, die unter Leitung von Peter Leister erworbene Spitzenposition zu verteidigen.

Sollte die eine oder andere kleinere Weiterentwicklung möglich . sein, hätten alle Beteiligten Grund zur Zufriedenheit und damit auch alle Hände voll zu tun. Er bat um die weitere Unterstützung der zuständigen Gremien und Personen.

Anschließend wählte der Verbandsgemeinderat Dr. Hartmut Allmann durch einstimmigen Beschluß zum neuen pädagogischen Leiter der VHS der Verbandsgemeinde Montabaur.

Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde und den Ortsgemein - den Horbach und Gackenbach über die Aufteilung der Bauko­sten und der Nutzung der Schulturnhalle an der Grundschule in Horbach

Durch einstimmigen Beschluß akzeptierte der Verbandsgemeinde­rat eine Vereinbarung, in der vertraglich zwischen der Verbands­gemeinde und den Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach folgendes festgelegt wird:

1. Bauherr und Träger der Schulturnhalle ist die Verbandsge­meinde Montabaur

2. Die für den Bau erforderlichen Grundstücke werden von der Sitzgemeinde Horbach gern. § 69 des Schulgesetzes bereitge­stellt. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, bei einem evtl. Wegfall der schulischen Nutzung die überlassenen Grund­stücke auf Wunsch der Ortsgemeinde Horbach wieder in deren Eigentum zurückzuübertragen.

3. Zwischen der Verbandsgemeinde und den beiden Ortsge­meinden werden die Kosten wie folgt aufgeteilt:

a) die Ortsgemeinden übernehmen die Kosten des Grunder­werbs, der äußeren Erschließung, der Schaffung von Parkplätzen und der Mehrzweckausstattung. Zu der Mehr­zweckausstattung gehören u.a. der Gruppenraum, die Küche, das Stuhllager, die Garderobe und die bewegliche Bühne, die Bestuhlung,' die Tische, die Schankanlageund die zusätzliche Bühnenbeleuchtung

b) die Verbandsgemeinde übernimmt did Kosten der Außen­sportanlagen, soweit sie für den Schulbetrieb erforderlich sind

c) die nach Abzug der Kosten zu a) und b) und der Zuschüsse des Kreises und des Landes verbleibenden Restkosten wer­den je zur Hälfte von der Verbandsgemeinde und den bei­den Ortsgemeinden übernommen.

4. Zwischen den Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach wer­den die Kosten wie folgt aufgeteilt:

a) Der Kostenanteil 3c je zur Hälfte im Verhältnis der Ein­wohnerzahl per 30.6.1977 und der Steuerkraft vom 1.10.1977 -30.9.1978.

b) Die Kosten zu 3a und 3b je zur Hälfte.

5. Bei der Festsetzung der außerschulischen Nutzungszeiten

durch die Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung ist der Bedarf der Vereine der Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach vorrangig zu berücksichtigen.

6. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Schulturnhalle trägt die Verbandsgemeinde.

Der Vertragsentwurf ist bereits von den Ortsgemeinderäten Hor­bach und Gackenbach akzeptiert worden.

Ausbuchung einer Forderung des Verbandsgemeindewerkes an die Stadt Montabaur

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, die Forderung an die Stadt Montabaur in Höhe von 109.432,50 DM durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag von 108.397,20 DM und einer Verpflichtung von der Verbands­gemeinde Montabaur an die Stadt in Höhe von 1.035,30 DM aus­zubuchen bzw. zu verrechnen.

Zur Begründung führte man an, der Forderung seien keine Lie­ferungen oder Leistungen im üblichen Sinn vorausgegangen.

Sie resultiere ausschließlich aus einer buchungstechnischen Vorleistung. In den Jahren 1966 -1967 seien vom Bund für verschiedene Wasserversorgungsanlagen im Bereich der Schieß- und Munitionsniederlage Zahlungen geleistet worden, die durch eine spätere steuerliche Betriebsprüfung nicht als Kapitalein­lage anerkannt wurden. Die Anschaffungskosten für diese Rohr­netzerweiterung mußten daher entsprechend gekürzt werden. Um den Bilanzausgleich wieder herzustellen, wurde eine Forderung an die Stadt Montabaur aktiviert.

Für den Betrag von 1.035,30 DM handelt es sich um eine Um­satzsteuerrückvergütung aus dem Jahr 1970 an die frühere Ge­meinde Eigendorf.

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

Jeweils durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Verbands­gemeinderat folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben für die Jahre 1981 und 1982.

a) Überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 1981 bei der HHSt. 700.679 (innere Verrechnungen) in Höhe von 8.376,44 DM (Haushaltsansatz 84.295,- DM). Begründung: Für die Abwas­serbeseitigung sind die anteiligen Lohnkosten für den Arbeits­einsatz der Arbeiter des Bauhofes zu tragen. Nach der end­gültigen Aufteilung der Lohnkosten entsprechend den tat­sächlichen Arbeitseinsätzen ergibt sich ein gegenüber dem Haushaltsansatz erhöhter Anteil für den Unterabschnitt

700 (Abwasserbeseitigung). Dieser Mehrausgabe steht eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der HHSt. 770.169 (Bauhof) gegenüber.

b) Überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 210.12.672 (Grund­schule Niederelbert - Erstattungen von Ausgaben des Ver­waltungshaushaltes an Gemeinden und Gemeindeverbände) in Höhe von 4.974,01 DM (Haushaltsansatz 32.800,- DM) Diese sollen gedeckt werden durch Einsparungen bei Sammel­nachweis 3 (sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben bei den Schulen),

Entstanden ist die Haushaltsüberschreitung durch einen erhöh­ten Arbeitseinsatz im Bereich der Grundschule Niederelbert u.a. durch den Hausmeister und das Personal des Bauhofes der Verbandsgemeinde.

c) Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der HHSt. 21011.639 für die Schülerbeförderung der Freiherr- vom-Stein-Schule Nentershausen in Höhe von 10.000,- DM (Haushaltsansatz: 2.400,- DM). Die Deckung der Haushalts­überschreitung erfolgt durch eine Inanspruchnahme der Deckungsreserve. Die Haushaltsüberschreitung wurde begrün­det mit dem Hinweis, daß die gemeindeeigene Turnhalle

in Nentershausen zur Erteilung, eines ordnungsgemäßen Sportunterrichtes aus räumlichen Gründen nur bedingt geeignet ist. Zur Wahrung der Chr§§ o engleichheit biete sich die Mitbenutzung der neuerstellten im Eigentum der Ortsge­meinde Görgeshausen stehenden Löwensteinhalle durch die Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen an.