Montabaur 3/11 / 82
und die Mithilfe und auch dafür, daß man keine unnützigen Schwierigkeiten bereitet habe. Der Dank galt auch dem Bürgermeister, der die VHS am „langen Zügel" geführt habe, der Verwaltung und hier vornehmlich dem Geschäftsführer, der ihm stets mit Engagement und Ideenreichtum zur Seite gestanden habe,
den Schulleitern und Hausmeistern, die für ein ausreichendes Raumangebot gesorgt hätten, sowie den rund 50 Dozenten, deren Engagement entscheidend zum Aufschwung der VHS beigetragen hätten.
Der vom Beirat der VHS vorgeschlagene Nachfolger für Peter Leister, Dr. Hartmut Allmann, siehe Bildausschnitt auf Seite 2, stellte sich dem Verbandsgemeinderat vor und gab insbesondere einen Oberblick über seinen beruflichen Werdegang. Er erklärte, er sei 1941 in Ostpreußen geboren, 1945 nach Schwaben gekommen, habe dort die höhere Schule besucht und sei anschl. nach Frankfurt übergesiedelt. Dort habe er sein Abitur erworben und an der Universität Frankfurt Latein, Griechisch und Geschichte studiert. Nach Examen und Promotion habe er seine Referendarzeit an der Bergstraße absolviert und sei 1971 an das Staat!.Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur gekommen.
Zu seinen Plänen mit der VHS der Verbandsgemeinde Montabaur erklärte er, es komme nun darauf an, die unter Leitung von Peter Leister erworbene Spitzenposition zu verteidigen.
Sollte die eine oder andere kleinere Weiterentwicklung möglich . sein, hätten alle Beteiligten Grund zur Zufriedenheit und damit auch alle Hände voll zu tun. Er bat um die weitere Unterstützung der zuständigen Gremien und Personen.
Anschließend wählte der Verbandsgemeinderat Dr. Hartmut Allmann durch einstimmigen Beschluß zum neuen pädagogischen Leiter der VHS der Verbandsgemeinde Montabaur.
Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde und den Ortsgemein - den Horbach und Gackenbach über die Aufteilung der Baukosten und der Nutzung der Schulturnhalle an der Grundschule in Horbach
Durch einstimmigen Beschluß akzeptierte der Verbandsgemeinderat eine Vereinbarung, in der vertraglich zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach folgendes festgelegt wird:
1. Bauherr und Träger der Schulturnhalle ist die Verbandsgemeinde Montabaur
2. Die für den Bau erforderlichen Grundstücke werden von der Sitzgemeinde Horbach gern. § 69 des Schulgesetzes bereitgestellt. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, bei einem evtl. Wegfall der schulischen Nutzung die überlassenen Grundstücke auf Wunsch der Ortsgemeinde Horbach wieder in deren Eigentum zurückzuübertragen.
3. Zwischen der Verbandsgemeinde und den beiden Ortsgemeinden werden die Kosten wie folgt aufgeteilt:
a) die Ortsgemeinden übernehmen die Kosten des Grunderwerbs, der äußeren Erschließung, der Schaffung von Parkplätzen und der Mehrzweckausstattung. Zu der Mehrzweckausstattung gehören u.a. der Gruppenraum, die Küche, das Stuhllager, die Garderobe und die bewegliche Bühne, die Bestuhlung,' die Tische, die Schankanlageund die zusätzliche Bühnenbeleuchtung
b) die Verbandsgemeinde übernimmt did Kosten der Außensportanlagen, soweit sie für den Schulbetrieb erforderlich sind
c) die nach Abzug der Kosten zu a) und b) und der Zuschüsse des Kreises und des Landes verbleibenden Restkosten werden je zur Hälfte von der Verbandsgemeinde und den beiden Ortsgemeinden übernommen.
4. Zwischen den Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach werden die Kosten wie folgt aufgeteilt:
a) Der Kostenanteil 3c je zur Hälfte im Verhältnis der Einwohnerzahl per 30.6.1977 und der Steuerkraft vom 1.10.1977 -30.9.1978.
b) Die Kosten zu 3a und 3b je zur Hälfte.
5. Bei der Festsetzung der außerschulischen Nutzungszeiten
durch die Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung ist der Bedarf der Vereine der Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach vorrangig zu berücksichtigen.
6. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Schulturnhalle trägt die Verbandsgemeinde.
Der Vertragsentwurf ist bereits von den Ortsgemeinderäten Horbach und Gackenbach akzeptiert worden.
Ausbuchung einer Forderung des Verbandsgemeindewerkes an die Stadt Montabaur
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, die Forderung an die Stadt Montabaur in Höhe von 109.432,50 DM durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag von 108.397,20 DM und einer Verpflichtung von der Verbandsgemeinde Montabaur an die Stadt in Höhe von 1.035,30 DM auszubuchen bzw. zu verrechnen.
Zur Begründung führte man an, der Forderung seien keine Lieferungen oder Leistungen im üblichen Sinn vorausgegangen.
Sie resultiere ausschließlich aus einer buchungstechnischen Vorleistung. In den Jahren 1966 -1967 seien vom Bund für verschiedene Wasserversorgungsanlagen im Bereich der Schieß- und Munitionsniederlage Zahlungen geleistet worden, die durch eine spätere steuerliche Betriebsprüfung nicht als Kapitaleinlage anerkannt wurden. Die Anschaffungskosten für diese Rohrnetzerweiterung mußten daher entsprechend gekürzt werden. Um den Bilanzausgleich wieder herzustellen, wurde eine Forderung an die Stadt Montabaur aktiviert.
Für den Betrag von 1.035,30 DM handelt es sich um eine Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Jahr 1970 an die frühere Gemeinde Eigendorf.
Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
Jeweils durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Verbandsgemeinderat folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben für die Jahre 1981 und 1982.
a) Überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 1981 bei der HHSt. 700.679 (innere Verrechnungen) in Höhe von 8.376,44 DM (Haushaltsansatz 84.295,- DM). Begründung: Für die Abwasserbeseitigung sind die anteiligen Lohnkosten für den Arbeitseinsatz der Arbeiter des Bauhofes zu tragen. Nach der endgültigen Aufteilung der Lohnkosten entsprechend den tatsächlichen Arbeitseinsätzen ergibt sich ein gegenüber dem Haushaltsansatz erhöhter Anteil für den Unterabschnitt
700 (Abwasserbeseitigung). Dieser Mehrausgabe steht eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der HHSt. 770.169 (Bauhof) gegenüber.
b) Überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 210.12.672 (Grundschule Niederelbert - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden und Gemeindeverbände) in Höhe von 4.974,01 DM (Haushaltsansatz 32.800,- DM) Diese sollen gedeckt werden durch Einsparungen bei Sammelnachweis 3 (sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben bei den Schulen),
Entstanden ist die Haushaltsüberschreitung durch einen erhöhten Arbeitseinsatz im Bereich der Grundschule Niederelbert u.a. durch den Hausmeister und das Personal des Bauhofes der Verbandsgemeinde.
c) Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der HHSt. 21011.639 für die Schülerbeförderung der Freiherr- vom-Stein-Schule Nentershausen in Höhe von 10.000,- DM (Haushaltsansatz: 2.400,- DM). Die Deckung der Haushaltsüberschreitung erfolgt durch eine Inanspruchnahme der Deckungsreserve. Die Haushaltsüberschreitung wurde begründet mit dem Hinweis, daß die gemeindeeigene Turnhalle
in Nentershausen zur Erteilung, eines ordnungsgemäßen Sportunterrichtes aus räumlichen Gründen nur bedingt geeignet ist. Zur Wahrung der Chr§§ o engleichheit biete sich die Mitbenutzung der neuerstellten im Eigentum der Ortsgemeinde Görgeshausen stehenden Löwensteinhalle durch die Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen an.

