Montabaur 14/10/82
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Umschuldung beschlossen
Gleichfalls einstimmig erfolgte die Entscheidung über die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites von 150.000,- DM zur Umschuldung. Durch diesen Beschluß wird die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ermächtigt, den derzeit laufenden Kreditvertrag abzulösen, sobald sich die Konditionen auf dem Kreditmarkt verbessern. Der Rat will mit seiner Entscheidung erreichen, daß die von der Ortsgemeinde aufzubringenden Kreditzinsen spürbar verringert werden.
Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt
Einstimmig wurde vom Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe von 2.590,- DM im Haushaltsjahr 1981 genehmigt.
Es handelt bei diesen Mehrausgaben um Zinsausgaben an den Kreditmarkt. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel reichten wegen der drastischen Erhöhung der Kreditzinsen im Jahre 1981 nicht aus. Diese Haushaltsüberschreitung wird gedeckt durch Ausgabeneinsparungen im Bereich des Verwaltungshaushaltes.
NOMBORN:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
was-^^;wo
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Nächstes Spiel: Sonntag, 14.3.1982, 15.00 Uhr
Maischeid II - GW Görgeshausen
NENTERSHAUSEN:
KVK Nentershausen
Am Samstag, dem 13.3.1982, zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sollen im Vereinsraum (Höhe Bushaltestelle) die alten und neuen Gardeuniformen sowie Elferratsjacken und Elferratsmützen abgegeben werden.
Es wird darum gebeten, daß auch die 2 Paar Gardelederstiefel abgegeben werden, die schon seit einigen Jahren im Umlauf sind.
Zur gleichen Zeit kann auch eine braune Strickjacke sowie eine Herrenarmbanduhr abgeholt werden, die während der Fastnachtsveranstaltungen in der Turnhalle liegengeblieben sind.
Spielmannszug Nentershausen
Probe: Die nächste Probe findet am Sonntag, dem 14.3.1982 um 9.45 Uhr statt.
Jahreshauptversamm lu ng
Am Freitag, dem 12. März 1982,um 20.00 Uhr findet im Vereinslokal Ohly die Jahreshauptversammlung des Spielmannszuges statt. Alle Mitglieder des Vereins sind herzlich eingeladen. TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahl des Vorstandes
6. Jahresprogramm 1982
7. Wahl des Festausschusses
8. Verschiedenes
NIEDERERBACH:
Sportverein SV 1920
Samstag, 13.3.1982
16.00 Uhr C-Jugend gegen Steinefrenz in Steinöfrenz 15.00 Uhr D-Jugend gegen Herschbach in Herschbach 17.00 Uhr Alte Herren Niedererbach gegen Niederhadamar Sonntag, 14.3.1982
11.00 Uhr A-Jugend Staffel 2 in Görgeshausen gegen Herschbach 13.00 Uhr Niedererbach II - Nomborn II 15.00 Uhr Niedererbach I in Holler gegen SV Fortuna Holler Das Training der 1. und 2. Mannschaft ist an den gewohnten Tagen jeweils um 19.00 Uhr.
NOMBORN 1920
Samstag, 13. März 1982, 20.00 Uhr außerordentliche Mitgliederversammlung im Clubhaus.
Tagesordnung: Verabschiedung der Satzung über den e.V.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Versammlung diesmal beschlußfähig ist, auch wenn weniger als 51% der Mitglieder anwesend sind.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, 18. März 1982 um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses in Niederelbert statt.
Nomborn, 12.3.1982 Bendel, Ortsbürgermeister

