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Montabaur 14/10/82

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Um­schuldung beschlossen

Gleichfalls einstimmig erfolgte die Entscheidung über die Auf­nahme eines langfristigen Kommunalkredites von 150.000,- DM zur Umschuldung. Durch diesen Beschluß wird die Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur ermächtigt, den derzeit laufen­den Kreditvertrag abzulösen, sobald sich die Konditionen auf dem Kreditmarkt verbessern. Der Rat will mit seiner Entschei­dung erreichen, daß die von der Ortsgemeinde aufzubringenden Kreditzinsen spürbar verringert werden.

Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt

Einstimmig wurde vom Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe von 2.590,- DM im Haushaltsjahr 1981 genehmigt.

Es handelt bei diesen Mehrausgaben um Zinsausgaben an den Kreditmarkt. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel reich­ten wegen der drastischen Erhöhung der Kreditzinsen im Jahre 1981 nicht aus. Diese Haushaltsüberschreitung wird gedeckt durch Ausgabeneinsparungen im Bereich des Verwaltungs­haushaltes.

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

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SV Grün-Weiß Görgeshausen

Nächstes Spiel: Sonntag, 14.3.1982, 15.00 Uhr

Maischeid II - GW Görgeshausen

NENTERSHAUSEN:

KVK Nentershausen

Am Samstag, dem 13.3.1982, zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sollen im Vereinsraum (Höhe Bushaltestelle) die alten und neuen Gardeuniformen sowie Elferratsjacken und Elfer­ratsmützen abgegeben werden.

Es wird darum gebeten, daß auch die 2 Paar Gardelederstiefel abgegeben werden, die schon seit einigen Jahren im Umlauf sind.

Zur gleichen Zeit kann auch eine braune Strickjacke sowie eine Herrenarmbanduhr abgeholt werden, die während der Fast­nachtsveranstaltungen in der Turnhalle liegengeblieben sind.

Spielmannszug Nentershausen

Probe: Die nächste Probe findet am Sonntag, dem 14.3.1982 um 9.45 Uhr statt.

Jahreshauptversamm lu ng

Am Freitag, dem 12. März 1982,um 20.00 Uhr findet im Ver­einslokal Ohly die Jahreshauptversammlung des Spielmannszuges statt. Alle Mitglieder des Vereins sind herzlich eingeladen. TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Bericht des Schriftführers

3. Bericht des Kassierers

4. Entlastung des Vorstandes

5. Neuwahl des Vorstandes

6. Jahresprogramm 1982

7. Wahl des Festausschusses

8. Verschiedenes

NIEDERERBACH:

Sportverein SV 1920

Samstag, 13.3.1982

16.00 Uhr C-Jugend gegen Steinefrenz in Steinöfrenz 15.00 Uhr D-Jugend gegen Herschbach in Herschbach 17.00 Uhr Alte Herren Niedererbach gegen Niederhadamar Sonntag, 14.3.1982

11.00 Uhr A-Jugend Staffel 2 in Görgeshausen gegen Herschbach 13.00 Uhr Niedererbach II - Nomborn II 15.00 Uhr Niedererbach I in Holler gegen SV Fortuna Holler Das Training der 1. und 2. Mannschaft ist an den gewohnten Tagen jeweils um 19.00 Uhr.

NOMBORN 1920

Samstag, 13. März 1982, 20.00 Uhr außerordentliche Mitglie­derversammlung im Clubhaus.

Tagesordnung: Verabschiedung der Satzung über den e.V.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Versamm­lung diesmal beschlußfähig ist, auch wenn weniger als 51% der Mitglieder anwesend sind.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, 18. März 1982 um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses in Niederelbert statt.

Nomborn, 12.3.1982 Bendel, Ortsbürgermeister