Montabaur 5/10/82
Kirchpiatzgestaitung
Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte einer Vereinbarung über die Durchführung der Kirchpiatzgestaitung zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Stadt Montabaur zu. Diese beinhaltet, daJJ die Bauherrschaft der Maßnahme bei der Kath. Kirchengemeinde Montabaur liegt. Über Ausführungsart und Auftragsvergabe ist nach der Vereinbarung des Einvernehmens zwischen Stadt und Kirchengemeinde herbeizuführen. Die örtliche Bauleitung soll einem Planungsbüro übertragen werden.
Die verwaltungsmäßige Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Nach der Vereinbarung beteiligt sich die Stadt mit einem 50%igen Zuschuß an den Gesamtbaukosten, die höchstens 400.000,- DM betragen dürfen. Kommt es zu Mehrkosten, beteiligt sich die Stadt nicht daran. Minderkosten sollen beiden Vertragsparteien gleichermaßen zugute kommen.
Zugestimmt wurde auch der Auftragsvergabe über die Freianlagen an eine Landschaftsbau- und Gartengestaltungsfirma. Die Angebotssumme beläuft sich auf 280.000,- DM.
Man diskutierte auch darüber, wie die Bäume im dortigen Bereich behandelt werden sollen. Lt. Aussage von Forstamtsrat Reifenberger müssen einige Bäume baumchirurgisch behandelt werden. Auch sei es empfehlenswert, einige Bäume zu fällen, um eine Auflichtung des Baumbestandes und damit den besseren Erhalt anderer Bäume zu gewährleisten. In dieser Frage j wurde Übereinkunft erzielt, daß die Entscheidung über die i Behandlung der Bäume Forstamtsrat Reifenberger unter fachlicher Beratung von Ausschußmitglied Dr. Hütte übertragen werden soll.
Wirksamkeit des Bebauungs- und Umlegungsplanes „Hirtengarten" im Stadtteil Horressen durch Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt
Ein Eigentümer eines Grundstückes im Baugebiet „Hirtengarten" hatte gegen den Umlegungsplan „Hirtengarten" zunächst Widerspruch, dann Klage beim Landgericht und schließlich Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) erhoben.
Das OLG hatte mit Urteil vom 9.7.1980 den Umlegungsplan aufgehoben. Zur Begründung führte das OLG aus, der Umlegungsplan sei rechtswidrig, weil auch der Bebauungsplan „Hirtengarten" unwirksam sei. Dieses Urteil wurde seinerzeit allen Umlegungsbeteiligten zugestellt und hat wohl bei den Betroffenen einiges Aufsehen erregt.
Deshalb soll nun auf diesem Weg mitgeteilt werden, daß der BGH das Urteil des OLG auf die Revision der Stadt hin aufgehoben und die Rechtskraft des Umlegungsplans und des Bebauungsplanes „Hirtengarten" bestätigt hat.
Der BGH hat u.a. festgestellt, der Bebauungsplan leide an keinem Formmangel. Vor allem seien (entgegen der Auffassung des OLG) die öffentlichen Bekanntmachungen während des Planfeststellungsverfahrens ausreichend gewesen.
Aus verfahrensrechtlichen Gründen wurde die Sache wieder an das OLG zurück verwiesen.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr. 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Montabaur, 12.3.1982 Mangels, Bürgermeister
Hinweis zur Fraktionssitzung der SPD-Stadtratsfraktion
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung .der Stadtratssitzung findet am Donnerstag, dem 18. März 1982 um 19.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer des Rathauses, 3. Etage, statt.
Es handelt sich um eine parteiöffentliche Fraktionssitzung.
Hegering Montabaur
Zur diesjährigen Hegeringversammlung des Hegeringes Montabaur sind alle Mitglieder und Freunde der Jagd für Samstag, den 13. März um 15 Uhr in das Haus Mons Tabor recht herzlich eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. ein Vortrag über Niederwildhege, Besprechung der Abschußpläne, Neuwahlen und Ehrungen. Die Trophäenschau ist ab 14 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
was
CDU-Frauen besichtigen das DRK-Gebäude in Montabaur
Donnerstag, 11. März 1982,16.00 Uhr Besichtigung des DRK- Gebäudes in Montabaur durch die CDU-Frauen Gemeindeverband Montabaur.
Anschließend Informationsgespräch mit dem Leiter des DRK, Herrn Schneider.
Theater im Mons-Tabor-Gymnasium
Donnerstag, 18.3.1982, 19.30 Uhr Aufführung des Stückes „Picknick im Felde" von Fernando Arrabal. Aufgeführt wird das Stück von der Laienspiel-AG der Schule in der Turnhalle des Gymnasiums. Das Theaterstück verdeutlicht die Sinnlosigkeit des Krieges. Der Eintritt für Jugendliche ist frei. Die übrigen Besucher werden um einen Unkostenbeitrag von 2,- DM gebeten.
Hausfrauenbund Montabaur
Dienstag, 23.3.1982, 20.00 Uhr Informationsbesuch in den modernen Räumen der Metzgerei Köllig, Bannberscheid.
Abfahrt von der Kalbswiese 17.45 Uhr in Fahrgemeinschaften.

