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Montabaur 4/10/82

Ausbau des Fußweges in der Dillstraße zum Angebotspreis von 11.200,- DM an die preisgünstigste Anbieterin

c) TEILWEISE VORFINANZIERUNG DER STROMVER­SORGUNG IM INDUSTRIEGEBIETALTER GALGEN"

Die Kevag Koblenz teilte mit Schreiben vom 26.2.1982 mit, sie habe im Nov. 1981 den bisher im GewerbegebietAlter Galgen" bekannten Bauinteressenten Kostenvoranschläge für die Versorgung mit elektrischer Energie unterbreitet. Vier dieser Firmen hätten inzwischen entsprechende Aufträge erteilt. Von zwei Firmen seien die Aufträge bisher nicht vergeben wor­den. Die Kevag machte darauf aufmerksam, daß einige Firmen sofort nach Beendigung der Frostperiode dringend mit elek­trischer Energie versorgt werden müßten. Bei der Ermittlung der Kosten für die Erstellung der Niederspannungsanlagen sei man davon ausgegangen, daß die erforderlichen Niederspannungskabel im Bereich für alle Firmen gleich­zeitig verlegt werden könnten. Dies könne eine erhebliche Kosteneinsparung bewirken. Die Kevag fragte bei der Stadt an, ob sie in der Lage sei, für die zwei Firmen die Kosten für den Stromanschluß vorzufinanzieren. In diesem Fall werde man die Kosten von den Kunden bei Aufnahme der Stromversor­gung anfordern und sie der Stadt zurückerstatten.

Der Haupt- und Finanzausschuß war mit diesem Vorschlag einverstanden. Man betrachtete die Vorfinanzierung der Stromanschlüsse als eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Ansiedlung von Betrieben, insbesondere der mittelständi­schen Wirtschaft. Der Kevag wurde der Auftrag zur Erstellung der Niederspannungsanlagen, soweit bisher keine Einzelaufträge durch künftige Anschlußnehmer erfolgt sind, bis zu einem Betrag von maximal 29.380,- DM erteilt. Der Betrag ist zu ge­gebener Zeit von der Kevag zu erstatten und mit einem Zins­satz, der um 3 % über dem Diskontsatz der Bundesbank liegt, zu verzinsen.

An den Stadtrat erging die Empfehlung des Haupt- und Finanz­ausschusses, eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe zu bewilligen und diese aus den erhöhten Schlüsselzuweisungen zu finanzieren.

Zuschuß zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur zur Moderniserung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes Ein Hauseigentümer im Bereich des vorderen Rebstockes teilte mit,er beabsichtige, die äußere Fassade seines Hauses unter Freilegung des Fachwerkes zu renovieren. Außerdem sei beab­sichtigt, 5 abgeschlossene Wohnungen wieder in einen bewohn­baren Zustand zu versetzen und zu modernisieren.

Der Ausschuß freute sich über diese Absicht und bewilligte durch einstimmigen Beschluß Zuschüsse nach den Richtlinien über die Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur (Freilegung von Fachwerkfassaden) und für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Modernisie­rung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Reb­stockes in Höhe von insgesamt ca. 25.000,- DM.

Beratung über den Antrag des TSV Eigendorf 1904 e.V. auf Neubau eines Sportplatzes

Der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses lag ein Schrei­ben des TSV Eigendorf 1904 e.V. Eigendorf zugrunde, in dem sich dieser gegen den Ausbau des alten Elgendorfer Sportplatzes an der Baumbacher Straße und für den Neubau eines Sport­platzes an der Waldschule aussprach. Der TSV Eigendorf erklär­te, man wisse, die Neubaumaßnahme bei der Waldschule sei nicht sofort zu verwirklichen. Allerdings bitte man darum, die raumplanerischen Vorarbeiten umgehend in die Wege zu leiten, um die Voraussetzungen für den späteren Bau des Sport­platzes zu verwirklichen.

Im Haupt- und Finanzausschuß wurde darüber kontrovers dis­kutiert.

Bürgermeister Mangels berichtete über ein Gespräch mit dem Vorstand des TSV Eigendorf, den Elternbeiräten der Waldschule

und über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ver- bandsgemeinde, in der über die Änderung des Flächennutzungs planes beraten wurde. Der Haupt- und Finanzausschuß der Ver­bandsgemeinde sei der Auffassung gewesen, eine Aufnahme eine Sportplatzes in den Flächennutzungsplan würde nur erfolgen, wenn die Stadt einen entsprechenden Antrag stelle.

Im Haupt- und Finanzausschuß wurde daraufhin über folgende Fragen diskutiert:

a) Soll auf die Reparaturen am Sportplatz in der Baumbacher Straße verzichtet werden?

b) Soll ein Antrag an die Verbandsgemeinde gerichtet werden, den Sportplatz an der Waldschule in den Flächennutzungs­plan aufzunehmen?

Der Haupt- und Finanzausschuß faßte mehrheitlich folgenden Beschluß:

Auch nach Kenntnis des Schreibens des TSV Eigendorf entschei­det der Haupt- und Finanzausschuß, daß der Sportplatz in der Baumbacher Straße am bisherigen Standort im vorgesehenen Umfang instandgesetzt werden soll (Kostenaufwand: 60.000,- DM).

Aufgrund der bisherigen Verhandlungen wurde entschieden, daß aus der Sicht der Stadt die Aufnahme einer Sportfläche an der Waldschule in den Flächennutzungsplan nicht beantragt wird.

Diese Entscheidungen wurden im wesentlichen wie folgt be­gründet:

Auch wenn der TSV Eigendorf beantrage, den für 1982 vorgese-i henen Ausbau des alten Platzes an der Baumbacher Straße zum Bolzplatz nicht zu verwirklichen, bestehe ein Bedarf, für die I Kinder und Jugendlichen einen derartigen Bolzplatz zur Verfü-1 gung zu halten.

Die Entscheidung, die Aufnahme des Sportplatzes an der Wald-1 schule in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde nicht zu beantragen, wurde damit begründet, daß man auf absehbare | Zeit keine Chance sieht, einen Sportplatz an der Waldschule zu errichten.

Man verwies darauf, daß der Sportplatz in Horressen erst vor kurzem mit erheblichen Aufwand renoviert wurde und daß man gegenüber überörtlichen Zuschußgebern keinen Bedarf für einen weiteren Sportplatz in unmittelbarer Nähe begründen j könne. Die Aufnahme des Sportplatzes an der Waldschule I in den Flächennutzungsplan bedeute lediglich ein Hinausschie-1 ben der Ablehnung. Im übrigen verwies man auf die umfassendel Diskussion des Problems im Rahmen der Haushaltssatzung. Diel Fraktionen verwiesen auf ihre dabei abgegebenen Stellungnah- I men. |

Fahrtkostenzuschuß für das Collegium musicum der VHS I Montabaur I

Das Collegium musicum beantragteeinen Fahrtkostenzuschuß I für eine Fahrt zu einer Konzertreise in die Partnerstadt Ton- 1 nerre am 8. und 9.5.1982. Das Collegium musicum erklärte, I man sehe in dieser Konzertveranstaltung in Tonnerre einen I Beitrag zur Ausgestaltung der Städtepartnerschaft. Die Auffüh-1 rung solle möglicherweise als gemeinsames Konzert mit den I Musikern aus Tonnerre gestaltet werden. I

Der Haupt- und Finanzausschuß bewilligte einen Fahrtkosten-1 Zuschuß in Höhe von 500,--DM. |

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Zuschuß an den TuS Montabaur zur Anschaffung einer Video-1 ausstattung für die Karate-Abteilung I

Der TuS Montabaur beantragte einen Zuschuß für die Anschaf-1 fung einer transportablen Videoanlage. In dem Zuschußantrag I wurde darauf hingewiesen, daß die Karate-Abteilung seit etwa I 4 Wochen an Meisterschaften auf allen Ebenen (Land und Bunsl mit steigendem Erfolg teilnehme. Um den technischen Stand I zu verbessern, sei es notwendig, den Sportlern ihre Fehler inde| Durchführung bewußt zu machen. Dazu benötige man eine I Videoanlage. Der Haupt- und Finanzausschuß bewilligte einen I Zuschuß in Höhe von 500,- DM. I