Montabaur 11 / 6/82
haushalt erforderich ist, wird auf 127.5oo,oo DM festgesetzt. t
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2o.ooo,oo DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v H.
3. DIE HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,oo DM
für den zweiten Hund 54,oo DM
für jeden weiteren Hund 72,oo DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG: Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
543o Montabaur, 29.1.1982
Kreisverwaltung des Westerwald- (S) Im Aufträge
kreises Meckel
III.
Der Haushaltsplanliegt zur Einsichtnahme vom 15.2..1982 bis 26.2.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,öffentlich aus.
Hübingen, 4.2.1982
(S) Ortsgemeindeverwalt’ung Hübingen
Hoffmann, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend j gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
Dez. 1978 (GVBI.S. 770).
Ehrung für langjährige Ratsmitglieder
In der letzten Gemeinderatssitzung ehrte Ortsbürgermeister Hoffmann zwei Ratsmitglieder für ihre 25jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat. In einer kleinen Feierstunde dankte Ortsbürgermeister Hoffmann den beiden für ihre geleistete Arbeit.
In einer kurzen Ansprache würdigte der Ortsbürgermeister die Verdienste der beiden Ratsmitglieder Alfred Krumm und Ludwig Dennebaum für ihre 25jährige Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.
Als kleines Zeichen der Anerkennung überreichte er jedem der beiden eine Dankurkunde und einen Keramikkrug.
was-«MM«Zwo
GROSSHOLBACH
Kinderfreizeit auf der Burg Schwarzenfels
Vom 18.8. - 28.8.1982 sind auch dieses Jahr wieder alle Jungen und Mädchen im Alter von 9-13 Jahren zu einer Ferienfreizeit auf die Burg Schwarzenfels eingeladen.,
Anmeldeformulare und nähere Einzelheiten können Sie entweder im Pfarrbüro Großholbach, Tel. 02602 - 17868 oder bei Albrecht Beck, Alte Str. 5, Girod, Konstantin Hartenstein, Hauptstr. 45. Ruppach - Goldhausen, Annette Kurth, Schulstr. 16, Heiligenroth, erhalten.
Anmeldeschluß für die Freizeit ist der 25.2.1982!
Einladung der Hübinger Möhnen
Auch in diesem Jahre laden die Möhnen alle Hübinger Frauen am Schwerdonnerstag zum Kaffee in die Buchfinkenhalle ein. Am Abend um 2o.11 Uhr beginnt der traditionelle Möhnenball mit - vielen humoristischen Vorträgen.
Maskenball MGV Frohsinn
Samstag, 13.2.1982, 2o.11 Uhr, traditioneller Maskenball des Männergesangvereins Frohsinn in der Buchfinkenlandhalle.
Es spielen die Marinas.
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 17.2.1982 um 19.3o Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beschlußfassung über die Haushaltssechnung 1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufforstung der Freiflächen im Bereich der gemeindeeigenen Kläranlage Flur 5, Parzellen 378, 379 und 380 -
3. Beratung und Beschlußfassung über eine evtl. Änderung der Ein- und Ausschaltzeiten der Straßenbeleuchtung
4. Stellungnahme des Rates zur Neuabgrenzung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Boden - Heiligenroth Ruppach- Goldhausen und Großholbach
5. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980
6. Beratung und Beschlußfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im Langengarten" gern. § 31 Abs. 2 BBauG
7. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Großholbach, 8.2.1982 Metternich, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1982 vom 5.2.1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S.419)
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