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Montabaur 14 / 4/82

An dieser Fahrt können außer den aktiven Sängern auch passive Mitglieder teilnehmen.

Mindestteilnehmerzahl 48 Personen.

Sollten mehr Anmeldungen vorliegen, entscheidet der Eingang der Anmeldung.

Preis der Fahrt mit Übernachtung und Frühstück: pro Person ca. 140,- DM.

Anmeldungen nimmt entgegen: Herr Reinhold Holzenthal,

Tel, 345, Anmeldeschluß: Freitag, 5. Februar 1982.

Karnevalsverein Kornblumenblau

Samstag, 30.1.1982,20.11 Uhr traditioneller Preismaskenball in der Turnhalle. Die besten Masken werden prämiert. 1. Preis 150,- DM, 2. Preis 100,- DM, 3. Preis 50,- DM sowie weitere Sachpreise. Wer sich am Fastnachtssonntag, 21.2.1982 mit einer Fußgruppe oder einem Wagen am Fastnachtszug beteiligen möch­te, melde sich bitte bis zum 14.2.82 bei Helmut Ortseifen oder Kurt Rörig. Für die Vereine und Clubs, die am Gespräch am 19.1.1982 teilgenommen haben, entfällt die Anmeldung.

Jeder Wagenbauer erhält eine angemessene finanzielle Unter­stützung.

Schützenverein Niedererbach

Der Schützenverein ist in diesem Jahr für die Gestaltung des Fastnachtsumzuges verantwortlich. Wir bitten alle Vereine, Verbände - und Gruppierungen, die an dem Fastnachtsumzug teilnehmen wollen, sich mit Paul Schwenk oder Arnold Frink in Verbindung zu setzen.

Neue Schießtrainingszeiten

Ab sofort findet das Schießtraining montags und donnerstags ab 19 Uhr statt.

Sportverein 1920 e.V.

ALTE HERREN: Freitag, 6.2.1982, alljährliche Versammlung im Sportlerheim. Alle aktiven und passiven Mitglieder sind hier­zu herzlich eingeladen.

Beginn 20.00 Uhr.

SCHLAPPEKICKERS

Fastnachtssamstag, 20. Februar 1982, traditionellerSchlappi- ball" im Schützenhof. Das Thema der diesjährigen Veranstal­tung wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.Alle sind schon jetzt recht herzlich eingeladen.

NOM B0 RN:

Familienabend des Männergesantvereins Arion

Samstag, 30.1.1982, traditioneller Familienabend. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit Ehefrauen, Bräuten oder Freundinnen herzlich eingeladen. Ort: Vereinshaus Chlupsa. Für ein buntes und reichhaltiges Programm ist bestens Vorsorge getroffen. Am Abend findet eine Verlosung statt. Interessante Preise sind zu gewinnen. Im Anschluß an das närrische Programm spielen die Nomborner Schrammeln zum Tanze. Beginn 20.11 Uhr.

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ELBERTGEMEINDEN

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf fin­det am Dienstag, 2. Februar 1982 um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und . Beschlußfassung über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

2. Beratung über die in den Haushaltsplan 1982 einzustellenden Ausgaben

3. Beratung der Pläne über die Errichtung eines Dorfgemein­schaftshauses

4. Verschiedenes

5431 Welschneudorf, 25.1.1982 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesKrautfeld - Obe­res Dielkopffeld" der Ortsgemeinde Welschneudorf gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung vom 16.6.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" gemäß § 13 BBauG beschlos­sen.

Die Änderung hat zum Inhalt

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Bereich des Flurstückes Nr. 66, Flur 1 um eine Teilfläche des gemein­deeigenen Grundstückes Nr. 57, Flur 5 erweitert (Grundstücksstreifen vom Dielkopfweg in Richtung kleiner Dielkopfweg in einer Breite von 3,00 m ab der Straßenfront, auslaufend bis zu einer Breite von 7,00 m.) Die überbaubare Fläche ist entsprechend zu erweitern.

2. Der angrenzende geplante Wendehammer der Planstraße

E wird in nordöstlicher Richtung entlang der Grundstücke Nr. 69 und 66, Flur 1 bzw. Flurstück 57, Flur 5 verschoben.

Die Kreisverwaltung des WesterwaJdkreises hat der vereinfach-, ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel bachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststun­den sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Welschneudorf während der ortsüblichen Dienststunden einge­sehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verlet­zung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla- nes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und 9 dip Finherufuna und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf