Montabaur 3/4/82
Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) das Investitionsprogramm für die Jahre 1981 bis 1985 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen
53.129.000,-
DM
Haushaltsjahr 1981
10.380.000,-
DM
Haushaltsjahr 1982
13.933.000,-
DM
Haushaltsjahr 1983
10.328.000,-
DM
Haushaltsjahr 1984
8.113.000,-
DM
Haushaltsjahr 1985
10.375.000,-
DM
III.
Der Verbandsgemeinderat beschließt
a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1982, der im Erfolgsplan
in Einnahmen und Ausgaben mit je 3.167.300,- DM und
im Finanzplan
in Einnahmen und Ausgaben mit je 3.668.800,- DM abschließt,
b) aufgrund des § 101 (2) GemO das Investitionsprogramm des Verbandsgemeindewerkes für die Jahre 1981 bis 1985.
IV.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeinde- Ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 und des Wirtschaftsplanes für da? Wirtschaftsjahr 1982 wird erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1982 der Verbandsgemeinde, für Sie im Haushaltsjahr 1983 voraussichtlich 2.660.000,- DM an Krediten und zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1982 des Verbandsgemeindewerkes, für die im Haushaltsjahr 1983 voraussichtlich 172.500,- DM an Krediten aufgenommen werden müssen.
II Zudem Gesamtbetrag der Kredite, der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 in Höhe von 15.446.800,- DM und des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe von 1.838.670,- DM.
5430 Montabaur, 11. Jan. 1982 Kreis Verwaltung
des Westerwaldkreises LV. Unterschrift,
Abt. 1 Az. 029/901-10 <S.) 1. Kreisdeputierter
V.
Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen zur Einsichtnahme vom 1.2.1982 bis 9.2.1982 von montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.
Montabaur, 18.1.1982
(S.) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Mangels, Bürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO—vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Hinweis für die landwirtschaftlichen Betriebe
Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Anschluß des Stalles an eine Sammelgrube (Jauchegrube)
Gemäß § 5 der Gebühren und Beitragssatzung „Abwasser" der Verbandsgemeinde Montabaur vom 10.12.1981 werden den Tier haltern unter Berücksichtigung des in der Satzung festgelegten Mindestverbrauches von 30 cbm pro Person und Jahr je Stück Großvieh (Kühe, Pferde, Rinder) über einem Jahr und je zwei Stück Kleinvieh (Schweine, Kälber, Rinder) unteneinem Jahr 13 cbm des Wasserverbrauches jährlich bei Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr in Abzug gebracht.
Die zu erstattenden Beträge für die Tierhalter in den Ortsgemeinden Görgeshausen, Heilberscheid, Heiligenroth, Nentershausen und Nomborn werden vom jeweiligen Wassergelderheber mit der im I. Quartal 1982 zu zahlenden Kanalbenutzungsgebühr verrechnet.
In den übrigen Ortsgemeinden sowie in der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteilen) werden die zu erstattenden Beträge in den nächsten Tagen durch die Verbandsgemeindekasse überwiesen, soweit dieses nicht bereits geschehen ist.
Eine Einzelbenachrichtigung der Tierhalter erfolgt nicht.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Bauamt
Norbert Walzik zum Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk II (Augst) im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur ernannt
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.12.1981
Herrn Norbert Walzik, Brunnenstraße 6, 5411 Kadenbach zum Nachfolger des verstorbenen Schiedsmannes Jäger, Neuhäusel, gern. § 5 Abs. 1 des Landesgesetzes über das Schieds- mannswesen (Schiedsmannsordnung - SchO) vom 14.12.1977 (GVBI. S. 433) vorgeschlagen.
Am 20.1.1982 wurde Herr Walzik gern. § 5 Abs. 1 SchO durch Überreichung der Ernennungsurkunde vom Direktor des Amtsgerichts Montabaur zum Schiedsmann für den Bezirk |l in der Verbandsgemeinde Montabaur ernannt und vereidigt.
Zum Schiedsmannsbezirk II (Augst) gehören die Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.
Die Vertretung des Schiedsmannes erfolgt durch den Schiedsmann des Bezirks III, Herrn Karl Theis, Arzbacher Straße 19, 5431 Welschneudorf. Im umgekehrten Fall übernimmt Herr Walzik die Vertretung des Schiedsmannes im Bezirk III (Herrn Karl Theis).
Mangels, Bürgermeister
Wassergeld- und Kanalgebühren-Abrechnungen 1981
Wir weisen darauf hin, daß in den nächsten Tagen die Wassergeld-und Kanalgebühren-Abrechnungen für 1981 zugestellt werden.
Die Restbeträge aus 1981 (Spalte 3) und die 1 .Rate (Spalte 4) sind per 15.2.1982 fällig.
Die Abschläge in Spalte 5, 6 und 7 sind zu den jeweils angegebenen Terminen zu zahlen. Guthaben aus 1981 (Spalte 2) werden mit der 1. Rate per 15.2.1982 > verrechnet. Guthaben, die über die Höhe des 1. Abschlages hinausgehen (Spalte 8)_ werden zurücküberwiesen.
Die Abschläge für 1982 sind um 8 % angehoben, da ab 1.1.1982 eine Erhöhung des Wassergeldes von 1,30 DM auf 1,40 DM/m^ erfolgt ist, und zusätzlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 0,10 DM/iti3 Wasserverbrauch aufgrund des Abwasserabgabengesetzes zu entrichten ist.
Nutzen auch Sie die Vorteile des Bankabbuchungsverfahrens.
Die fälligen Beträge werden dann pünktlich zu den genannten Fälligkeitsterminen von Ihrem Giro-Konto abgebucht. Ein Vordruck für das Bankabbuchungsverfahren liegt der Rechnung bei. 5430 Montabaur, 22.1.1982 Verbandsgemeindewerk Montabaur
Wasserversorgung

