Montabaur 2/4/82
Über das Spendenergebnis und die Verwendung der Spenden werden wir in der örtlichen Presse und im Wochen - blatt der Verbandsgemeinde Montabaur berichten.
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Peter Escher, Montabaur-Horressen, Ringstr. 8
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Jürgen / Zagrodnik, Montabaur-Horressen, Parkstr. 4
LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
ich begrüße das spontane Engagement der jungen Mitbürger und unterstütze diese Hilfsaktion!
Wilhelm Mangels Bürgermeister
Öffentl. Bekanntmachungen
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 vom 18.1.1982
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 11.1.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
a) für die Verbandsgemeinde auf 4.350.000,- DM
b) für das Verbandsgemeindewerk auf 500.000,-DM
festgesetzt.
§ 5
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
32 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montäbaur nach § 12 RAG 32 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1982 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
32 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1982 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr.. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG
23.086.600,- DM 23.086.600,- DM
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 16.783.050,--DM
in der Ausgabe auf 16.783.050,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 15.446.800,- DM festgesetzt. Davon entfallen 513.500,- DM auf die Abwasserbeseitigung.
Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.838.670,-DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.660.000,- DM festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Verbandsgemeindewerk wird auf 172.500,- DM festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1982 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben In Anspruch genommen werden dürfen, wird
32 v.H. der Zuweisungen 1982 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach| § 28 Abs. 2 FAG.
§6
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden
a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, auf 1,25 DM pro m3 Frischwasserbezug,
b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246 100) ihr Abwasser dem Ka-I nalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen auf 0,95 DM proj m 3 Frischwasserbezug,
festgesetzt.
Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs. der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwas] seranlage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Bei] tragssatzung „Abwasser") wird einheitlich für alle Anschlußnehmer auf 0,10 DM pro m3 Frischwasserbezug festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101
VERLAS
WITTICH
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