Montabaur 12/3/82
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die DRK-Ortsgruppe Nentershausen
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Heilberscheid, 18.1. 1982
Reichwein, Ortsbürgermeister
Nentershausen:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 15. Januar 1982
Haushaltsrechnung 198o beschlossen und Entlastung erteilt
In nichtöffentlicher Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuß des Ortsgemeinderates Nentershausen am 24. 11. 1981 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 198o überprüft. Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses beschloß der Ortsgemeinderat nun einstimmig die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 198o. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 198o Entlastung erteilt. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang noch nicht genehmigt worden sind, wurde hierzu die Genehmigung erteilt.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 beschlossen
Der Haushaltsplan (dieser bildet die Grundlage für die Festsetzungen in der Haushaltssatzung) wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Nentershausen am 7. 12. 1981 vorberaten. In der Sitzung am 15. 1. 1982 hatte nunmehr der Rat über den Erlaß der Haushaltssatzung zu entscheiden. Nachdem zuvor nochmals die wichtigsten Ansätze im Haushaltsplan erläutert wurden, beschloß der Rat einstimmig den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen: VE RWA LTUNGS HAUSHA LT Einnahmen 1 281 .ooo,--DM
Ausgaben 1281.ooo,~ DM
VE RMÖGENSH AUSHALT
Einnahmen 1.363.ooo,-DM
Ausgaben 1.363.ooo,- DM
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die Steuersätze für Gemeindesteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und wurden mithin wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 22o v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 24o v. H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 3oo v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,--DM
für den zweiten Hund 27,-- DM
für jeden weiteren Hund 36,--DM
Detaillierte Angaben zu den Ansätzen im Haushaltsplan sind im Vorbericht des Haushaltsplanes enthalten. Diesem ist ins
besondere zu entnehmen: Die Ortsgemeinde Nentershausen wird nach Ablauf des Haushaltsjahres 1981 über einen Rücklagenbestand von voraussichtlich 5oo.ooo,- DM verfügen.
Diese Aussage ist begründet auf den Verlauf der Haushaltswirtschaft 1981. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, bei der Veräußerung von Grundstücken sowie Einsparungen beim Straßenbau führen u. a. dazu, daß die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme von 5o1.ooo,-- DM entfallen kann.
Zum Haushaltsplan 1982 ist zunächst festzustellen, daß das Volumen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr rückläufig ist. Das sich um 59.ooo,-- DM verringernde Volumen ist auf die Entwicklung im Wirtschaftsbetrieb Forst zurückzuführen, dessen Einnahmen und Ausgaben sich in dieser Größenordnung reduzieren. Die negative Entwicklung im Forstetat führt letztlich dazu, daß dem Vermögenshaushalt nur 1o4.ooo DM zugeführt werden können (1981 = 153.ooo,- DM).
Bei der Berechnung der freien Finanzspitze sind die als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das Umlegungsverfahren "Hasenbitz" der Zuführung zum Vermögenshaushalt hinzuzurechnen und die zu erbringenden Tilgungsleistungen zu subtrahieren. Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 1982 eine echte freie Finanzspitze von 126.ooo,-- DM (Ü). Diese freie Finanzspitze wird ausweislich der Berechnungen des Finanzplanes 1981 bis 1985 in den kommenden Jahren nicht unter loo.ooo,- DM absinken und der Ortsgemeinde Nentershausen damit weiterhin eine solide und dauernde Leistungsfähigkeit garantieren.
Aufgrund des vom Rat beschlossenen Investitionsprogrammes ergibt sich folgender Ausgabenkatalog im Vermögenshaushalt:
1. Ausgleichsleistungen an Beteiligte im Rahmen des Umlegungsverfahrens "Hasenbitz"
2. Ankauf von Straßenparzellen
3. Restfinanzierung der Maßnahme "Im Strichen"
4. Erschließung "Hasenbitz" einschl.
Stra ßenoberf lächenentwässeru ngsa ntei I
5. Straßenbeleuchtungserweiterung - allgem.
6 . Straßenbeleuchtung "Hasenbitz"
7. Erwerb von Grundstücken
8 . Zuführung zur allgemeinen Rücklage
9. Tilgungsleistungen an Land und Kreditmarkt einschl. einer Sondertilgung
82 . 000 ,-- DM 2 . 000 ,-- DM
600 , 000 ,-- DM
1o1. 000 ,- DM 2 . 000 ,-- DM 1 0.000,-- DM 4o.ooo,- DM 5o9.7oo,- DM
16.3oo,- DM
Die Reduzierung dieser Ausgaben ist durch die Veranschlagung folgender Einnahmen gewährleistet:
1. Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Rahmen des Umlegungsverfahrens
"Hasenbitz" 44.ooo,- DM
2. Erschließungsbeiträge "Im Strichen" 1.175.ooo,-- DM
3. Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken 4o.ooo,-- DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1o4.ooo,- DM
An Investitionen für die Jahre 1983 bis 1985 zeichnen sich bislang der Anteil der Ortsgemeinde zum Bau der Schulturnhalle sowie die Erschließung "Steinbitz" ab. Die Finanzierbarkeit dieser Vorhaben ist ohne Aufnahme von Darlehen gegeben.
Änderung des Bebauungsplanes "Im Strichen u. a." als Satzung beschlossen
Rein vorsorglich wurde der Tagesordnungspunkt "Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung 'Im Strichen u. a.' im Rahmen der Offen läge gern. § 2 a Abs. 6 BBauG auf die Tagesordnung genommen! Da bis zum Ablauf der Offenlegungsfrist ( 1 Tag vor Sitzungsbe ginn) keine Bedenken bzw. Anregungen vorgetragen wurden, konnte dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abge-l setzt werden. Der Rat beschloß daraufhin im nachfolgenden I Tagesordnungspunkt die Änderung des Bebauungsplanes "Im I Strichen u. a. " gern. § 1o BBauG als Satzung. I
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