Einzelbild herunterladen

Montabaur 24/1 / 81

Görgeshausen:

Goldene Hochzeit Eheleute Josef und Emma Reusch Am Sonntag, dem 17.1.1982, feiern die Eheleute Josef und Emma Reusch ihre Goldene Hochzeit. Frau Reusch war viele Jahre als Gemeindedienerin tätig und hat stets ihre Pflicht treu erfüllt. Einen nachträglichen Dank und herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Reusch zum Fest der Goldenen Hochzeit im Namen der Ortsgemeinde Görgeshausen.

Herz, Ortsbürgermeister

Heilberscheid MGVWaldeslust"

Freitag, 15.1.1982, Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Feist. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Verloren - Gefunden

Es wurde ein Ehering mit der InschriftL.B.1953" gefunden. Der Ring kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werden. Reichwein, Ortsbürgermeister Niedererbach:

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Wir erinnern an unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 8. Januar 1982 um 20 Uhr im Schützenhof.

Nentershausen:

KVK Nentershausen

Samstag, 9.1.1982,20.11 Uhr Prinzeneinführung mit anschl. Kappensitzung in der Turnhalle.

Weitere Veranstaltungen in diesem Jahr

30.1.1982, um 20.11 Uhr Preismaskenball in der Turnhalle

21.2.82, Fastnachtssonntag, um 14.00 Uhr Fastnachtszug. Abends ab 20.11 Uhr traditioneller Prinzenball.

23.2.82, Fastnachtsdienstag, um 14.30 Uhr Kindermaskenball.

Spielmannszug

Samstag, 9.1.1982, Treffen im Vereinslokal Ohly. Beginn 19.30 Uhr. Es wird zur Prinzeneinführung gespielt.

DRK

Bereitschaft: Montag, 11. Januar 1982, 20.00 Uhr nächster Übungsabend der Bereitschaft im Roten-Kreuz-Depot. Blutspendetermin 1982

Samstag, 23.1.1982 von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der neuen Schule in Nentershausen. Spenden kann jeder Bürger von 18 bis 65 Jahre.

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG:

Freitag, 29.1.1982, 20.00 Uhr Gasthaus Ohly. Auf der Tages­ordnung steht u.a. der PunktNeuwahl des Vorstandes". Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Freiwillige Feuerwehr

Freitag, 8.1. 82, Jahreshauptversammlung um 19.30 Uhr im Gasthaus Ohly.

NOMBORN:

Männergesangverein Arion 1900

Freitag, 8. Januar 1982, Jahreshauptversammlung im Vereinslo­kal Chlupsa. Beginn 20.00 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Punkt Neuwahl des Vorstandes sowie Planung und Anre­gung für das Jahr 1982 etc. Um vollzähliges Erscheinen wird ge­beten.

VfR Nomborn 1920

Samstag, 9.1.1982, 20.00 Uhr außerordentliche Mitgliederver­sammlung im Clubhaus.

Tagesordnung:

Verabschiedung der Satzung über den e.V.

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

(

ELBERTGEMEINDEN

pMonta

i

' ' die

Me

köi

OBERELBERT:

Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich 1981 Ab sofort können die Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich 1981 während der bekannten Dienstzeit bei der Gemeindever­waltung in Empfang genommen werden.

Wey and, Ortsbürgermeister

|Zuwi jdes § (RGB vom 2 nung S. 44'

Bürgerversammlung in der Ortsgemeinde Oberelbert Hiermit möchten wir nochmals darauf hinweisen, daß am Frei­tag, 8. Januar 1982, um 19.30 Uhr in der Gaststätte Pilgenröther die jährlich einzuberufende Bürgerversammlung stattfindet.

Alle Einwohner und Bürger sind zur Teilnahme an der Bürgerver­sammlung eingeladen.

Weyand; Ortsbürgermeister

det.

Diese

Monte

Kreisv

Siegel

NIEDERELBERT:

Tierseuchenpolizeiliche Anordnung Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Niederelbert Westerwaldkreis amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.

SV Bli

Diensl

Saale

Samst

Elbert

1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseuchengesetze! nj gj vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 386 ff) und § 1 des Preußischen Aus- führungsgesetzes vom 25.7.1911 (Gesetzsammlung S. 149) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) in Verbindung mit §§ 2 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und An- staltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) sowie der Ver Ordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl.

S. 444) wird folgendes angeordnet:

ASV I

Der A zu ein an die 1982 neide

§ 1 t

Die Gemeinde Niederelbert - einschließlich ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolger Niedei

sobald die Gefahr beseitigt istjedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

DRK

Monte

durchi

§ 2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von geschlossenen Ort­schaften und von Siedlungen

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuver­lässig gehorchen.

Vereii

Diensl um 1S

MGV

Freita Verins eingeli Steher fällt ai

2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlun gen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person be­aufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

(irme

Diensl

Jahrg

3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.

§ 3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forst beamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend ge­macht werden.

2. Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige ge­fangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Be­stätigung oder Beseitigung des Verdachtes sicher einzusper­ren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes