Montabaur 24/1 / 81
Görgeshausen:
Goldene Hochzeit Eheleute Josef und Emma Reusch Am Sonntag, dem 17.1.1982, feiern die Eheleute Josef und Emma Reusch ihre Goldene Hochzeit. Frau Reusch war viele Jahre als Gemeindedienerin tätig und hat stets ihre Pflicht treu erfüllt. Einen nachträglichen Dank und herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Reusch zum Fest der Goldenen Hochzeit im Namen der Ortsgemeinde Görgeshausen.
Herz, Ortsbürgermeister
Heilberscheid MGV „Waldeslust"
Freitag, 15.1.1982, Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Feist. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Verloren - Gefunden
Es wurde ein Ehering mit der Inschrift „L.B.1953" gefunden. Der Ring kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werden. Reichwein, Ortsbürgermeister Niedererbach:
Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.
Wir erinnern an unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 8. Januar 1982 um 20 Uhr im Schützenhof.
Nentershausen:
KVK Nentershausen
Samstag, 9.1.1982,20.11 Uhr Prinzeneinführung mit anschl. Kappensitzung in der Turnhalle.
Weitere Veranstaltungen in diesem Jahr
30.1.1982, um 20.11 Uhr Preismaskenball in der Turnhalle
21.2.82, Fastnachtssonntag, um 14.00 Uhr Fastnachtszug. Abends ab 20.11 Uhr traditioneller Prinzenball.
23.2.82, Fastnachtsdienstag, um 14.30 Uhr Kindermaskenball.
Spielmannszug
Samstag, 9.1.1982, Treffen im Vereinslokal Ohly. Beginn 19.30 Uhr. Es wird zur Prinzeneinführung gespielt.
DRK
Bereitschaft: Montag, 11. Januar 1982, 20.00 Uhr nächster Übungsabend der Bereitschaft im Roten-Kreuz-Depot. Blutspendetermin 1982
Samstag, 23.1.1982 von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der neuen Schule in Nentershausen. Spenden kann jeder Bürger von 18 bis 65 Jahre.
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG:
Freitag, 29.1.1982, 20.00 Uhr Gasthaus Ohly. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Punkt „Neuwahl des Vorstandes". Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr
Freitag, 8.1. 82, Jahreshauptversammlung um 19.30 Uhr im Gasthaus Ohly.
NOMBORN:
Männergesangverein Arion 1900
Freitag, 8. Januar 1982, Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Chlupsa. Beginn 20.00 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Punkt Neuwahl des Vorstandes sowie Planung und Anregung für das Jahr 1982 etc. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
VfR Nomborn 1920
Samstag, 9.1.1982, 20.00 Uhr außerordentliche Mitgliederversammlung im Clubhaus.
Tagesordnung:
Verabschiedung der Satzung über den e.V.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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OBERELBERT:
Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich 1981 Ab sofort können die Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich 1981 während der bekannten Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden.
Wey and, Ortsbürgermeister
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Bürgerversammlung in der Ortsgemeinde Oberelbert Hiermit möchten wir nochmals darauf hinweisen, daß am Freitag, 8. Januar 1982, um 19.30 Uhr in der Gaststätte Pilgenröther die jährlich einzuberufende Bürgerversammlung stattfindet.
Alle Einwohner und Bürger sind zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Weyand; Ortsbürgermeister
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NIEDERELBERT:
Tierseuchenpolizeiliche Anordnung Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Niederelbert — Westerwaldkreis — amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.
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1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseuchengesetze! nj gj vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 386 ff) und § 1 des Preußischen Aus- führungsgesetzes vom 25.7.1911 (Gesetzsammlung S. 149) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) in Verbindung mit §§ 2 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und An- staltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) sowie der Ver Ordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl.
S. 444) wird folgendes angeordnet:
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§ 1 t
Die Gemeinde Niederelbert - einschließlich ihrer Gemarkung — wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.
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sobald die Gefahr beseitigt istjedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
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§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
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2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlun gen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
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3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
§ 3
Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forst beamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich, zu töten.
Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.
2. Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige gefangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachtes sicher einzusperren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes

