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Montabaur 23/1/81
Kulturamt Westerburg
01.0.2008 H.A..
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG SCHLUSSFESTSTELLUNG
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) wird das Zusammenlegungsverfahren Obererbach, Westerwaldkreis, mit folgender Feststellung abgeschlossen.
I. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsplan hätten berücksichtigt werden müssen.
III. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
GRÜNDE:
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Zusammenlegung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt - , und der Katasterbehörde übergeben worden.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden der Ortsgemeinde Obererbach, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übergeben.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 11.1.1981 ordnungsgemäßabgeschlossen. Der' verbleibende Restbestand in Höhe von 2.812,03 DM wird nach der Unanfechtbarkeit der Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Obererbach zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Kasse aufgelöst.
Das Zusammenlegungsverfahren war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg, oder wahlweise bei der Bezirksregierung Koblenz, als Oberer Flurbereinigungsbehörde, Referat 53, Stresemannstr. 3-5, 5400 Koblenz, einzulegen. Bei schriflicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Der Widerspruch soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Westerburg, den 21. Dez. 1981 Der Kulturamtsvorsteher Herz, Reg.Direktor
N0MB0RN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn am 17.12.1981
Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan „Ortslage" gefaßt
Seitens des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Reusch, wurde zunächst zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Ortslage" Stellung genommen. Im Anschluß daran erfolgte der Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan „Innere Ortslage"
; Diese Entscheidungen waren von dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn. Reusch. zu treffen, da dieser wegen Beschlußunfähigkeit des Rates in diesem Verfahren jzum Beauftragten bestellt wurde.
i Entscheidung über evtl.Änderung der Ein- und Ausschaltung ^der Straßenbeleuchtungsanlage zurückgestellt.
jUm evtl.Energieeinsparungen zu erzielen, wurde zur Diskussion (gestellt, die Ein- und Ausschaltungszeiten der Straßenbeleuchtungs ianlage abzuändern.Der, Rat stellte eine Entscheidung dieser Angelegenheit jedoch zurück mit der Begründung, zunächst zu ermit
teln welche Kosteneinsparungen bei geänderten Schaltzeiten erreicht werden können. Dazu soll ein Vertreter des Energieversorgungsunternehmens vorab gehört werden.
Installation einer Straßenbeleuchtung in der Brückenwiesenstraße beschlossen
Einstimmig beschloß der Rat die Vergabe eines Auftrages zur Installation einer Straßenbeleuchtung in der Brückenwiesenstr. Nach Auffassung des Rates sollen diese Arbeiten unverzüglich durchgeführt werden.
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 genehmigt
Jeweils einstimmig wurden vom Rat folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
1. Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 855.5110
(22.300 DM) . Begründung: Im Haushaltsplan 1981 wurden für den Bau von Waldwegen (Haushaltsstelle 855.5101)
20.000 DM bereitgestellt. Die Kosten für die Arbeiten am Wanderweg Bornkastel-Eisenbachtal-Dorotheenbrücke müssen jedoch unter der Haushaltsstelle 855.5110 gebucht werden, da Öer Weg nicht ausgebaut, sondern lediglich instandgesetzt wurde. Die überplanmäßige Ausgabe ist gedeckt durch
a) einen Zuschuß vom Naturpark Nassau (10.000 DM)
b) eine Einsparung von Haushaltsmitteln für den Bau von Wanderwegen.
2. Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 561.951 (6.100 DM) Begründung: Für die Anlage eines Parkplatzes am Sportplatz waren im Haushaltsplan 1981 keine Mittel bereitgestellt. Die Maßnahme wurde im Haushaltsjahr 1981 aufgrund eines im August 1981 gefaßten Ratsbeschlusses durchgeführt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 639.982 (Kostenanteil der Ortsgemeinde für den Erwerb und Abbruch von Häusern im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt).
Beschlußfassungen über Auftragsvergaben
Folgende Auftragsvergaben wurden vom Rat beschlossen:
1. Anschaffung eines Ölofens für die Bücherei
2. Anschaffung von 12 Bohlen und einer Garnitur Grabstützen für den Friedhof.
GIRI0D-KLEINH0LBACH:
Schützenverein „Punkt 12"
Samstag, 9.1.1982, Vereinsmeisterschaften. Beginn des Schießens für Jugend und Junioren, 15.00 Uhr. Für die übrigen um 19.30 Uhr. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Görgeshausen:
Benutzungsplan für die Löwensteinhalle
Falls von einigen Vereinen oder sonstigen Gruppen für die Belegung der Löwensteinhalle noch kein Antrag gestellt wurde, so ist hiermit Gelegenheit gegeben, dies bis zum 11.1.1982 bei der Ortsgemeinde nachzuholen.
Frauenchor „Georgia"
Freitag, 8.1.1982, 20.00 Uhr Generalversammlung des Frauenchores im Gasthaus Henrich.
MGV Concordia
Samstag, 19.1.1982, 20.00 Uhr Generalversammlung im Gasthaus Henrich. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Punkt „Neuwahlen"
Großholbach:
Freiwillige Feuerwehr
Samstag, 16. Januar 1982, 20.00 Uhr Generalversammlung in der Gastwirtschaft Fischbach. Alle inaktiven und aktiven Feuerwehrmitglieder sind herzlich eingeladen.

