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Montabaur 23/1/81

Kulturamt Westerburg

01.0.2008 H.A..

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG SCHLUSSFESTSTELLUNG

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) wird das Zusammen­legungsverfahren Obererbach, Westerwaldkreis, mit folgender Feststellung abgeschlossen.

I. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsplan hätten berücksichtigt werden müssen.

III. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

GRÜNDE:

Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Zusammenlegung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt - , und der Katasterbehörde übergeben worden.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden der Ortsgemeinde Obererbach, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übergeben.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 11.1.1981 ord­nungsgemäßabgeschlossen. Der' verbleibende Restbestand in Höhe von 2.812,03 DM wird nach der Unanfechtbarkeit der Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Obererbach zur Unterhal­tung der gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Kasse aufgelöst.

Das Zusammenlegungsverfahren war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von 2 Wo­chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg, oder wahl­weise bei der Bezirksregierung Koblenz, als Oberer Flurbereini­gungsbehörde, Referat 53, Stresemannstr. 3-5, 5400 Koblenz, einzulegen. Bei schriflicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Der Widerspruch soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausferti­gung eingereicht werden.

Westerburg, den 21. Dez. 1981 Der Kulturamtsvorsteher Herz, Reg.Direktor

N0MB0RN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn am 17.12.1981

Satzungsbeschluß zum BebauungsplanOrtslage" gefaßt

Seitens des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Reusch, wurde zunächst zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanOrtslage" Stellung ge­nommen. Im Anschluß daran erfolgte der Satzungsbeschluß zum BebauungsplanInnere Ortslage"

; Diese Entscheidungen waren von dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn. Reusch. zu treffen, da dieser wegen Beschlußunfähigkeit des Rates in diesem Verfahren jzum Beauftragten bestellt wurde.

i Entscheidung über evtl.Änderung der Ein- und Ausschaltung ^der Straßenbeleuchtungsanlage zurückgestellt.

jUm evtl.Energieeinsparungen zu erzielen, wurde zur Diskussion (gestellt, die Ein- und Ausschaltungszeiten der Straßenbeleuchtungs ianlage abzuändern.Der, Rat stellte eine Entscheidung dieser Ange­legenheit jedoch zurück mit der Begründung, zunächst zu ermit­

teln welche Kosteneinsparungen bei geänderten Schaltzeiten erreicht werden können. Dazu soll ein Vertreter des Energie­versorgungsunternehmens vorab gehört werden.

Installation einer Straßenbeleuchtung in der Brückenwiesen­straße beschlossen

Einstimmig beschloß der Rat die Vergabe eines Auftrages zur Installation einer Straßenbeleuchtung in der Brückenwiesenstr. Nach Auffassung des Rates sollen diese Arbeiten unverzüglich durchgeführt werden.

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 genehmigt

Jeweils einstimmig wurden vom Rat folgende Haushaltsüber­schreitungen genehmigt:

1. Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 855.5110

(22.300 DM) . Begründung: Im Haushaltsplan 1981 wurden für den Bau von Waldwegen (Haushaltsstelle 855.5101)

20.000 DM bereitgestellt. Die Kosten für die Arbeiten am Wanderweg Bornkastel-Eisenbachtal-Dorotheenbrücke müssen jedoch unter der Haushaltsstelle 855.5110 gebucht werden, da Öer Weg nicht ausgebaut, sondern lediglich instandgesetzt wurde. Die überplanmäßige Ausgabe ist ge­deckt durch

a) einen Zuschuß vom Naturpark Nassau (10.000 DM)

b) eine Einsparung von Haushaltsmitteln für den Bau von Wanderwegen.

2. Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 561.951 (6.100 DM) Begründung: Für die Anlage eines Parkplatzes am Sportplatz waren im Haushaltsplan 1981 keine Mittel bereitgestellt. Die Maßnahme wurde im Haushaltsjahr 1981 aufgrund eines im August 1981 gefaßten Ratsbeschlusses durchgeführt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 639.982 (Kostenanteil der Ortsgemeinde für den Erwerb und Ab­bruch von Häusern im Zuge des Ausbaues der Ortsdurch­fahrt).

Beschlußfassungen über Auftragsvergaben

Folgende Auftragsvergaben wurden vom Rat beschlossen:

1. Anschaffung eines Ölofens für die Bücherei

2. Anschaffung von 12 Bohlen und einer Garnitur Grab­stützen für den Friedhof.

GIRI0D-KLEINH0LBACH:

SchützenvereinPunkt 12"

Samstag, 9.1.1982, Vereinsmeisterschaften. Beginn des Schie­ßens für Jugend und Junioren, 15.00 Uhr. Für die übrigen um 19.30 Uhr. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Görgeshausen:

Benutzungsplan für die Löwensteinhalle

Falls von einigen Vereinen oder sonstigen Gruppen für die Be­legung der Löwensteinhalle noch kein Antrag gestellt wurde, so ist hiermit Gelegenheit gegeben, dies bis zum 11.1.1982 bei der Ortsgemeinde nachzuholen.

FrauenchorGeorgia"

Freitag, 8.1.1982, 20.00 Uhr Generalversammlung des Frauen­chores im Gasthaus Henrich.

MGV Concordia

Samstag, 19.1.1982, 20.00 Uhr Generalversammlung im Gasthaus Henrich. Auf der Tagesordnung steht u.a. der PunktNeuwahlen"

Großholbach:

Freiwillige Feuerwehr

Samstag, 16. Januar 1982, 20.00 Uhr Generalversammlung in der Gastwirtschaft Fischbach. Alle inaktiven und aktiven Feuer­wehrmitglieder sind herzlich eingeladen.