Montabaur 19/1 / 81
Nach Abschluß der Wahlhandlung nahm Ortsbürgermeister Ferdinand die Gelegenheit wahr, um Herrn Hans Schaaf Dank für die bisherige Ratsarbeit auszusprechen. Den Ausführungen von Ortsbürgermeister Ferdinand war zu entnehmen, daß Herr Schaaf seit 25 Jahren Mitglied des Gemeinderates ist. Weiterhin führte er die wichtigsten Stationen im kommunalpolitischen Wirken des Herrn Schaaf an. Besonders hervorzuheben war hier die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande im Jahre 1977. Zum Dank und in der Hoffnung auf weiterhin gute Zusammenarbeit überreichte Ortsbürgermeister Ferdinand Hans Schaaf einen Zinnkrug.
Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläuterte Forstamtmann Noll dem Rat die Planunterlagen. Anschließend wurde der Hauungs- und Kulturplan 1982 vom Rat einstimmig verabschiedet.
Der Plan enthält folgende Festsetzungen:
Gesamteinnahmen 18.060,-- DM
Gesamtausgaben 27.020,- DM
Der Holzeinschlag von insgesamt 170 fm teilt sich wie folgt auf:
120 fm Fichte, 50 fm Kiefer.
Nach den derzeitigen Festsetzungen im Plan ist mit einem Fehlbedarf von 8.960,- DM im forstwirtschaftsjahr 1982 zu rechnen.
1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982 über die Aufforstung eines Teiles am Goldhauser Berg verabschiedet Gleichfalls einstimmig wurde vom Rat der I. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982 verabschiedet. Entsprechend diesem Nachtragsplan soll die Aufforstung eines Teiles der ehemaligen Tongrube am Goldhauser Berg erfolgen. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme stehen Ausgaben von insgesamt 11.528,- DM. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 1982. Zur Begründung für diese Aufforstungsmaßnahme wurde angeführt, daß das ehemalige Tongrubengelände inzwischen in das Eigentum der Ortsgemeinde übergegangen das Gelände verfällt und mit Mutterboden bedeckt ist und somit die Voraussetzungen für die Aufforstung gegeben sind. Zur Durchführung dieser Maßnahme wird ein Landeszuschuß beantragt werden.
Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt Der Rat hatte über zwei Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 ...zu entscheiden. Die Entscheidungen ergingen jeweils einstimmig. Die Beschlußfassungen hatten folgenden Inhalt:
1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 362.950 von 9.500,-- DM.
Begründung:
Für die Kosten der von dem Landschaftsarchitekten durchgeführten Bauplanung und -leitung der nunmehr fertiggestellten Landschaftspflegemaßnahme „Dornbusch" standen im Haushaltsplan keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgte durch eine erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt aufgrund von Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer.
2 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 855.415 von 15.000,- DM.
Begründung:
Für die Aufforstung von Sozialbrachflächen und sonstigem Ödland, sowie der Anlage von Neukulturen, mußten in verstärktem Maße Forstarbeiter eingesetzt werden. Hierdurch kam es zu erhöhten Lohnkosten, für die die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht ausreichten.
Die Deckung dieser Mehrausgabe erfolgte durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer.
Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen
Der Rat beschloß die Änderung der derzeit bestehenden Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen mit folgendem Inhalt:
Der Antrag auf Kauf eines Doppelgrabes soll künftig erst gestellt werden können, wenn der Überlebende das 60. Lebensjahr überschritten hat.
Nach Durchführung des formellen Verfahrens wird die Änderungssatzung zu gegebener Zeit im Wochenblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht.
Verloren - gefunden
Ein Schlüsselmäppchen mit 2 Schlüsseln wurde im Bereich der Langwiesener Heck gefunden. Der Verlierer kann sich den Fundgegenstand bei der Ortsgemeinde während der Sprech stunden abholen.
Ferdinand,Ortsbürgermeister
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HEILIGENR0TH Mandolinenverein e.V.
Freitag, 8.1.1982, erste Probe im Vereinslokal. Beginn 20 Uhr Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Trimm-Dich-Club
Freitag, 15.1.1982, 20.00 Uhr Versammlung in der Gaststätte Sonnenhof. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1982 vom 16.12.1981
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S. 166 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeinde Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 7.12.1981 hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1 Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1982 im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 1.055.600,- DM
in der Ausgabe auf 1.055.600,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 2.206.000,-- DM
in der Ausgabe auf 2.206.000,-- DM
festgesetzt.
§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 650.000,- DM
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000,- DM berechnet.
Von den Einwohnergleichwerten entfallen auf die Verbandsgemeinde Bad Ems = 85 % und auf die Verbandsgemeinde Montabaur = 15 %.
Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur umgelegt.
Bad Ems, den 16.12.1981 Abwasserverband Bad Ems Diel, Verbandsvorsitzender

