Mtatrotabaur 4/1 / 82
DM
(3) Verliert ein Benutzer des Bades Gegenstände, die Eigentum der Verbandsgemeinde sind, hat er den Wert zu ersetzen. Als Wert gilt
a) bei den in Abs. 1 und 2 aufgeführten Gegenständen der Wert des Pfandes,
b) bei Verlust einer Garderobenmarke der Betrag
von 4,oo
(4) Wertgegenstände bis zu einem Höchstwert von
2oo,oo DM können bei der Garderobe für die Zeit der Benutzung des Bades hinterlegt werden. Dafür ist eine Gebühr von 2,oo
zu zahlen.
(5) Für die Ausgabe eines Stückes Seife ist eine Gebühr
von o,5o
zu zahlen.
(6) Die Gebühr für die Benützung eines Haartrockners
beträgt o,1o.
(7) Die Gebühren nach Abs. 1 bis 5 sind an der Badekasse, die Gebühr nach Abs. 6 ist am Münzautomaten zu entrichten.
§ 16 - Sonderreinigung
Wird das Bad oder eine Einrichtung des Bades durch Benutzer besonders verschmutzt, ist eine besondere Reinigungsgebühr von mindestens 2o,oo
zu zahlen.
Entstehen der Verbandsgemeinde durch die Verschmutzung nachweislich höhere Reinigungskosten, sind diese in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
IV. Schlußvorschriften
§17 • Schadenersatzansprüche
Die Geltendmachung von Schadenersatzänsprüchen durch die Verbandsgemeinde oder Dritte wird durch die Bestimmungen dieser Satzung nicht ausgeschlossen.
§ 18 - Vollstreckung
Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland- PfaJz vom 8. 7. 1957 (GVBI. S. 1o1) in der jeweils geltenden Fassung.
§19 - Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- und Freibades vom 24. Juni 1976 außer Kraft.
543o Montabaur, 3o. Dezember 1981
VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR Mangels, Bürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6der Gemeindeordnung von Rhld.-Pf. -GemO- v. 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.12.1978 (GVBI. S. 77o) wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.
Schluckimpfung im Winter 1981/82 (Kinderlähmung) !
2. Impfgang
Nachstehend geben wir die Impftermine für die Stadt Montabaur
und die Ortsgemeinden bekannt:
Heiligenroth
Donnerstag
,14.1.82,
15.00 Uhr Schule
Rupp.-Goldh.
Donnerstag
,14.1.82,
15.30 Uhr Schule
Großholbach
Donnerstag, 14.1.82,
16.00 Uhr Schule
Kleinholbach
Donnerstag, 14.1.82,
16.30 Uhr Schule
Girod
Girod
Donnerstag
, 14.1.82,
1:6.30 Uhr Schule
Nomborn
Freitag,
15.1.82,
14.00 Uhr, Schule
Heilberscheid
Freitag,
15.1.82,
14.30 Uhr, Schule
Ettersdorf
Freitag,
15.1.82,
15.00 Uhr,
Gasthaus Brühl
Bladernheim
Freitag,
15.1.82,
15.30 Uhr Gasthaus Herbst
Reckenthal,
Freitag,
15.1.82,
16.00 Uhr, Gaststätte
Brunn
Wirzenborn
Freitag,
15.1.82,
16.30 Uhr Gasth.
Kexel
Welschneudorf,
Dienstag,
19.1.82,
14.00 Uhr Schule
Oberelbert,
Dienstag,
19.1.82,
14.30 Uhr Schule
Niederelbert,
Dienstag,
19.1.82,
15.00 Uhr Schule
Horressen,
Dienstag,
19.1.82,
15.30 Uhr Waldschule
Eigendorf
Dienstag,
19.1.82,
15.30 Uhr Waldschule
Eschelbach,
Dienstag,
19.1.82,
16.10 Uhr Sondersch.
Boden
Freitag,
22.1.82,
17.45 Uhr Alte Schule
Niedererbach,
Montag,
25.1.82,
16.00 Uhr Schule
Görgeshausen,
Montag,
25.1.82,
16.30 Uhr Schule
Nentershausen
Montag,
25.1.82,
17.00 Uhr Schule
Holler
Dienstag,
26.1.82,
14.00 Uhr Gaststätte Heibel
Untershausen
Dienstag,
26.1.82,
14.30 Uhr Gemeindeh.
Stahlhofen
Dienstag,
26.1.82,
15.00 Uhr Bürgermeisteramt
Daubach
Dienstag,
26.1.82,
15.30 Uhr Gemeindeh.
Horbach
Dienstag,
26.1.82,
16.00 Ohr Schule
Horbach
Gackenbach
Dienstag,
26.1.82,
16.00 Uhr Schule
Horbach £
Hübingen
Dienstag,
26.1.82,
16.30 Uhr Gemeindeh. I-
Simmern
Mittwoch,
27.1.82,
15.00 Uhr Schule [/
Eitelborn,
Mittwoch,
27.1.82,
15.30 Uhr Augst-Schule
Neuhäusel,
Mittwoch,
27.1.82,
15.30 Uhr Augst-Sch. |
Kadenbach,
Mittwoch,
27.1.82,
16.30 Uhr Schule '
Montabaur,
Freitag,
29.1.82,
10.00-12.00 Uhr ij
Gesundheitsamt Mont. | 14.00-16.00 Uhr B
Gesundh.Amt Montab. 1
Manöver „Compass Point I" der US-Streitkräfte. t
Die 8. US Infanterie Division Bad Kreuznach beabsichtigt die Durchführung einer Divisionsübung, die in der Zeit vom 14. bis 29. Januar 1982
im Gebiet des Westerwaldkreises und der Landkreise Alten- ! kirchen und Neuwied - jeweils nördlich der BAB (A 3) und in Teilen des Landes Hessen mit Schwerpunkten im Westerwaldkreis und im Lande Hessen stattfinden soll.
An diesem Manöver werden ca. 10.000 Soldaten, 1.600 Rad-,
950 Kettenfahrzeuge und 50 Luftfahrzeuge teilnehmen. Zur Übungstätigkeit gehören u.a. Fahrzeugbewegungen - auch im j freien Gelände - in verstärktem Umfang und Einsätze von Luftfahrzeugen über dem gesamten Übungsraum.
Sofern Manöverschäden auftreten, wenden Sie sich bitte (•
sofort an den Ortsbürgermeister der jeweiligen verbandsangehöri- • gen Gemeinde oder direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, als Ortspolizeibehörde, 5430 Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 3, I. Etage, Zimmer 5, Tel. 02602/2041,
App. 82.

