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Mtatrotabaur 4/1 / 82

DM

(3) Verliert ein Benutzer des Bades Gegenstände, die Eigentum der Verbandsgemeinde sind, hat er den Wert zu ersetzen. Als Wert gilt

a) bei den in Abs. 1 und 2 aufgeführten Gegenständen der Wert des Pfandes,

b) bei Verlust einer Garderobenmarke der Betrag

von 4,oo

(4) Wertgegenstände bis zu einem Höchstwert von

2oo,oo DM können bei der Garderobe für die Zeit der Benutzung des Bades hinterlegt werden. Dafür ist eine Gebühr von 2,oo

zu zahlen.

(5) Für die Ausgabe eines Stückes Seife ist eine Gebühr

von o,5o

zu zahlen.

(6) Die Gebühr für die Benützung eines Haartrockners

beträgt o,1o.

(7) Die Gebühren nach Abs. 1 bis 5 sind an der Bade­kasse, die Gebühr nach Abs. 6 ist am Münzautomaten zu entrichten.

§ 16 - Sonderreinigung

Wird das Bad oder eine Einrichtung des Bades durch Be­nutzer besonders verschmutzt, ist eine besondere Rei­nigungsgebühr von mindestens 2o,oo

zu zahlen.

Entstehen der Verbandsgemeinde durch die Verschmutzung nachweislich höhere Reinigungskosten, sind diese in tatsäch­licher Höhe zu erstatten.

IV. Schlußvorschriften

§17 Schadenersatzansprüche

Die Geltendmachung von Schadenersatzänsprüchen durch die Verbandsgemeinde oder Dritte wird durch die Bestimmungen dieser Satzung nicht ausgeschlossen.

§ 18 - Vollstreckung

Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vor­schriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland- PfaJz vom 8. 7. 1957 (GVBI. S. 1o1) in der jeweils geltenden Fassung.

§19 - Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be­kanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Verbandsgemeinde Mon­tabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- und Freibades vom 24. Juni 1976 außer Kraft.

543o Montabaur, 3o. Dezember 1981

VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6der Gemeindeordnung von Rhld.-Pf. -GemO- v. 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.12.1978 (GVBI. S. 77o) wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.

Schluckimpfung im Winter 1981/82 (Kinderlähmung) !

2. Impfgang

Nachstehend geben wir die Impftermine für die Stadt Montabaur

und die Ortsgemeinden bekannt:

Heiligenroth

Donnerstag

,14.1.82,

15.00 Uhr Schule

Rupp.-Goldh.

Donnerstag

,14.1.82,

15.30 Uhr Schule

Großholbach

Donnerstag, 14.1.82,

16.00 Uhr Schule

Kleinholbach

Donnerstag, 14.1.82,

16.30 Uhr Schule

Girod

Girod

Donnerstag

, 14.1.82,

1:6.30 Uhr Schule

Nomborn

Freitag,

15.1.82,

14.00 Uhr, Schule

Heilberscheid

Freitag,

15.1.82,

14.30 Uhr, Schule

Ettersdorf

Freitag,

15.1.82,

15.00 Uhr,

Gasthaus Brühl

Bladernheim

Freitag,

15.1.82,

15.30 Uhr Gasthaus Herbst

Reckenthal,

Freitag,

15.1.82,

16.00 Uhr, Gaststätte

Brunn

Wirzenborn

Freitag,

15.1.82,

16.30 Uhr Gasth.

Kexel

Welschneudorf,

Dienstag,

19.1.82,

14.00 Uhr Schule

Oberelbert,

Dienstag,

19.1.82,

14.30 Uhr Schule

Niederelbert,

Dienstag,

19.1.82,

15.00 Uhr Schule

Horressen,

Dienstag,

19.1.82,

15.30 Uhr Waldschule

Eigendorf

Dienstag,

19.1.82,

15.30 Uhr Waldschule

Eschelbach,

Dienstag,

19.1.82,

16.10 Uhr Sondersch.

Boden

Freitag,

22.1.82,

17.45 Uhr Alte Schule

Niedererbach,

Montag,

25.1.82,

16.00 Uhr Schule

Görgeshausen,

Montag,

25.1.82,

16.30 Uhr Schule

Nentershausen

Montag,

25.1.82,

17.00 Uhr Schule

Holler

Dienstag,

26.1.82,

14.00 Uhr Gaststätte Heibel

Untershausen

Dienstag,

26.1.82,

14.30 Uhr Gemeindeh.

Stahlhofen

Dienstag,

26.1.82,

15.00 Uhr Bürger­meisteramt

Daubach

Dienstag,

26.1.82,

15.30 Uhr Gemeindeh.

Horbach

Dienstag,

26.1.82,

16.00 Ohr Schule

Horbach

Gackenbach

Dienstag,

26.1.82,

16.00 Uhr Schule

Horbach £

Hübingen

Dienstag,

26.1.82,

16.30 Uhr Gemeindeh. I-

Simmern

Mittwoch,

27.1.82,

15.00 Uhr Schule [/

Eitelborn,

Mittwoch,

27.1.82,

15.30 Uhr Augst-Schule

Neuhäusel,

Mittwoch,

27.1.82,

15.30 Uhr Augst-Sch. |

Kadenbach,

Mittwoch,

27.1.82,

16.30 Uhr Schule '

Montabaur,

Freitag,

29.1.82,

10.00-12.00 Uhr ij

Gesundheitsamt Mont. | 14.00-16.00 Uhr B

Gesundh.Amt Montab. 1

ManöverCompass Point I" der US-Streitkräfte. t

Die 8. US Infanterie Division Bad Kreuznach beabsichtigt die Durchführung einer Divisionsübung, die in der Zeit vom 14. bis 29. Januar 1982

im Gebiet des Westerwaldkreises und der Landkreise Alten- ! kirchen und Neuwied - jeweils nördlich der BAB (A 3) und in Teilen des Landes Hessen mit Schwerpunkten im Wester­waldkreis und im Lande Hessen stattfinden soll.

An diesem Manöver werden ca. 10.000 Soldaten, 1.600 Rad-,

950 Kettenfahrzeuge und 50 Luftfahrzeuge teilnehmen. Zur Übungstätigkeit gehören u.a. Fahrzeugbewegungen - auch im j freien Gelände - in verstärktem Umfang und Einsätze von Luft­fahrzeugen über dem gesamten Übungsraum.

Sofern Manöverschäden auftreten, wenden Sie sich bitte (

sofort an den Ortsbürgermeister der jeweiligen verbandsangehöri- gen Gemeinde oder direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, als Ortspolizeibehörde, 5430 Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 3, I. Etage, Zimmer 5, Tel. 02602/2041,

App. 82.