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von 45 % einkritischer Wert" erheblich überschritten werde.

Es sei notwendig, durch das heutige Finanzierungsverhalten auch zukünftigen Generationen einen gewissen Freiraum für eigene Entfaltungen und Selbstverwirklichungen zu belassen. Der hohe Fremdfinanzierungsanteil sei , so RM. Schlemmer, zu einem großen Teil durch die Streckung der Landeszuweisungen verur­sacht. Bund und Länder sanierten ihre Haushalte auf dem Rücken der Gemeinden. Die Verbandsgemeinde dürfte in der jetzigen Situation nicht den vermeintlich leichteren Weg aüf dem Kredit­markt gehen, sondern müsse gemeinsam - und damit meine er Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden, den Gürtel enger schnal­len. Bei einer Verringerung der Kreditaufnahme um 1 Mio DM ergebe sich für die Ortsgemeinden kurzfristig zwar eine höhere Belastung, mittel- und langfristig jedoch eine Entlastung. Man dürfe nicht davon ausgehen - so begründete RM Schlemmer daß 1985 alle Probleme gelöst seien und daß dann keine Kredite mehr aufgenommen werden müßten. Auf der Einnahmenseite werde es auch 1985 nicht viel besser aussehen. Würde man den Kreditbedarf bis 1985 jährlich um 1 Mio DM verringern, könnte man dadurch eine jährliche Verminderung der Umlage um 1/2 % durch Einsparungen beim Schuldendienst erreichen. Bis 1985 seien dies. 2 % der Verbandsgemeindeumlage.

Die Verringerung der Kreditaufnahme sei auch möglich. Eine Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage auf 36 % würde Mehr­einnahmen von ca. 800.000 DM bringen. Weitere 200.000 DM ließen sich durch Einsparungen im Haushaltsplan erreichen. Damit ließe es sich erreichen, daß die Zuführung des Verwaltungshaus­haltes an den Vermögenshaushalt um 256.000 DM über der Sollzuführung liege.

Die Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 4 % sei für die Ortsgemeinden auch zu verkraften. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen komme keine Ortsgemeinde in ernsthafte Schwierigkeiten. Sicher minderte diese um 4 % höhere Verbandsgemeindeumlage die Investitionskraft der Ortsgemeinden, es sei diesen aber zuzu­muten, daß sie auf eine Zeit von 1-2 Jahrenkürzer treten".

Die SPD-Fraktion sei sich darüber im klaren, daß jede Umlage­erhöhung unpopulär gegenüber den Ortsgemeinden sei. Man müsse jedoch auch den Mut aufbringen zu sagen,die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen sei nur möglich, wenn die Einnahmen der Verbandsgemeinde steigen. Man könne nicht immer höhere Schulden und damit den kommenden Generationen außer Schuldenverwaltung jede eigene Entfaltung unmöglich machen.

RM. Schlemmer führte weiter aus, mit einer Umlage von 36 % liege die Verbandsgemeinde im Vergleich mit den übrigen Ver­bandsgemeinden des Westerwaldkreises noch relativ günstig.

Mit Blick auf den Stellenplan begrüßte RM. Schlemmer die von der Verwaltung vorgeschlagene Einsparung der zusätzlichen Stelle für eine Schreibkraft. Auch für die Stelle des Hausmeisters für das Rathaus müsse geprüft werden, ob nicht durch Personal­einsparungen in anderen Bereichen die Personalvermehrung entbehrlich werde.

Zusammenfassend erklärte er ,die Finanzierung des Haushalts - planes entspreche nicht der Vorstellungen der SPD-Fraktion.

Sie könne daher dem Haushaltsplan 1982 so nicht zustimmen.

3. RM. ROOS erklärte für die FDP-FRAKTION, sie sehe keine Möglichkeit, einen besseren Haushaltsplan vorzulegen, werde mit­hin den vorgelegten Haushaltsplanentwurf für 1982 zustimmen. Die FDP-Fraktion werde aber in Zukunft einer höheren Ver­bandsgemeindeumlage nicht zustimmen. Auch einer Erhöhung der Kreditaufnahme könne die FDP-Fraktion nicht zustimmen.

DISKUSSION UND ABSTIMMUNGEN In der ANSCHLIESSENDEN DEBATTE wurde insbesondere der Vorschlag der SPD-Fraktion, die Kreditaufnahme um 1 Mio DM durch eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 4 % (=800.000 DM) und Einsparungen um 200.000 DM zu senken, diskutiert. Vertreter der CDU-Fraktion erklärten, diesem Vor­schlag könne die CDU -Fraktion nicht zustimmen.U.a. wurde argumentiert, diese Maßnahme bedeutete, daß sich die Verbands­

bürgermeister erklärte Lambert Stahlhofen, Welschneudorf, die Ortsbürgermeister würden einer Erhöhung der Verbands­gemeindeumlage nicht zustimmen. Die Erhöhung auf 32 % sei aus Sicht der Ortsbürgermeister die Grenze des Erträglichen.

Anschließend wurde über die Anträge abgestimmt. Der Antrag der CDU-Fraktion, bei den sächlichen Verwaltungs- und Be­triebsausgaben einen Sperrvermerk in Höhe von 10 % anzu­bringen, wurde bei einer Stimmenthaltung einstimmig angenom­men.

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Kreditaufnahme um 1 Mio. DM zu senken und dazu die Verbandsgemeindeumlage um 4 % zu erhöhen und Ausgabekürzungen in Höhe von 200.00 DM vorzunehmen, wurde mit der Mehrheit (bei 12 Ja-Stimmen von Mitgliedern der SPD-Fraktion) abgelehnt. Anschließend wurden die Haushaltssatzung und der Haushalts­plan der Verbandsgemeinde und der Wirtschaftsplan des Ver­bandsgemeindewerkes für 1982 sowie die Investitionsprogramme der Verbandsgemeinde und des Verbandsgemeindewerkes für 1981 bis 1985 mehrheitlich (bei 12 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung) angenommen.

ERHÖHUNG DES WASSERGELDES AB 1.JANUAR 1982 Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig ein neues Preis­blatt als Anlage zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung" der Verbandsgemeinde Montabaur und setzte damit einen höheren Jahresgrundpreis und einen höheren Arbeitspreis fest.

Der Arbeitspreis (Wassergeld) wurde von bisher 1,40 DM/cbm erhöht. Der Baupreis beträgt unverändert 0,10 DM pro cbm umbauten Raum. Der I. Beigeordnete Reusch erklärte für die Verwaltung, die Notwendigkeit, das Wassergeld um 0,10 DM/ cbm zu erhöhen, resultiere in erster Linie aus der Erhöhung der Zinsausgaben um 300.000 DM. Im Erfolgsplan (er ent­spricht dem Verwaltungshaushalt) habe man Kürzungen vor­genommen, um noch höhere Belastungen der privaten Haus­halte zu vermeiden.

Der I. Beigeordnete wies darauf hin, auf Dauer könne man es nicht durchhalten, daß die Abschreibungen nicht über die Ent­gelte erwirtschaftet werden. Man sei aber der Auffassung ge­wesen, daß in der gegenwärtig schwierigen Situation (Hochzins Politik usw.) den Abnehmern nicht mehr zugemutet werden solle als unbedingt notwendig.

Für die CDU-Fraktion erklärte RM. Noll, man habe sich ein­gehend mit der Preiskalkulation befaßt und erkenne die Not­wendigkeit, das Wassergeld um 0,10 DM auf 1,40 DM zu er­höhen. Hier forderten die hohen Zinsen für Investitionen ihren Tribut.

RM. Schlemmer betonte für die SPD-Fraktion, die Zustim­mung zur Erhöhung des Wassergeldes falle ebenso schwer wie der Vorschlag, die Verbandsgemeindeumlage zu erhöhen.

Es wäre aber inkonsequent, wenn man der Erhöhung des Was­sergeldes nicht zustimmen und dadurch in Kauf nehmen würde, daß Verluste gemacht würden.

Der Anhebung des Wassergeldes auf 1,40 DM könne man zu­stimmen, weil die Verbandsgemeinde Montabaur auch mit die­sem erhöhten Wassergeld im Vergleich zu den übrigen Verbands­gemeinden in Rheinland-Pfalz sehr niedrig liege.

ZUSTIMMUNG ZUR ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VEREINBARUNG ZWISCHEN VERBANDSGEMEINDE UND STADT MONTABAUR ÜBER DIE BETEILIGUNG DER STADT AN DEN KOSTEN DES HALLEN- UND FREIBA­DES (STANDORTVORTEIL)

Durch einstimmigen Beschluß akzeptiere der Verbandsgemeinde rat den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Verbandsgemeinde, der vorsieht, daß sich die Stadt im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl an den ungedeck­ten Betriebs- und Unterhaltungs- sowie Investitionskosten des Hallen- und Freibades beteiligt. Dadurch soll der besondere Vorteil, den die Einwohner von Montabaur aus dem Standort des Hallen- und Freibades in der Stadt Montabaur haben,

gpmeinde zu Lasten der Ortsgemeinden sanierte. Für die Orts-

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