Montabaur 9 / 50 / 81
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1981 vom 2.12.1981
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.11.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge
gegenüber auf nunmehr
DM DM DM DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
26.300,- --
die Ausgaben
1.295.700,-
1.322.000,-
26.300,- -
1.295.700,-
1.322.000,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
24.300,- die Ausgaben
1.270.300,-
1.246.000,-
24.300,-
T.270.300,-
1.246.000,-
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 473.900,- DM um 190.400,- DM vermindert und damit auf 283.500,- DM neu festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 150.000,- DM um 165.000,- DM erhöht und damit auf 315.000,- DM neu festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 311.000,-DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 283.500,- DM 5430 Montabaur, den 27.11.1981
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
14.12.1981 bis 23.12.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Eitelborn, den 2.12.1981 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn
(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich* nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO, rom 14.12.1973 (GVBI.S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der\andkreisordnung vom 21. Dez.
1978 (GVBI.S. 770) .
NEUHÄUSEL:
Revierförsterei Neuhäusel
Alle Einwohner von Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern möchte ich hiermit informieren, daß in diesem Jahr keine Möglichkeit besteht, in den Gemeindewäldern Weihnachtsbäume zu schlagen. Hieraus ergibt sich, daß seitens der Revierförsterei auch keine Weihnachtsbäume in diesem Jahr ausgegeben werden können. Die Bürger werden gebeten, sich ihren Bedarf anderweitig zu besorgen.
Kern, Forstamtmann
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Mittwoch,16. Dez.1981, 19.30 Uhr im Hotel „Waldhof" statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines neuen
2. Ortsbeigeordneten
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 1982 und das Investitionsprogramm für die Jahre 1982-1984
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung
5. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für 1981
6. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den Möhnenclub für den Umzug an Schwerdonnerstag
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Kurfürstenwiese - Klering" (Erweiterung der überbaubaren Fläche entlang des Grundstückes Flur 2, Flurstück 87 zur Schulstraße
8. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Umsetzung des Zaunes am Hochbehälter „Hühnerberg"
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Erschließungsbeiträgen
3. Verschiedenes Simmern, 7. Dez. 1981 Schneider, Ortsbürgermeister
Grober Unfug in Simmern
Erneut wurden Beschwerden über das Verhalten Jugendlicher an uns herangetragen.
So wurde festgestellt, daß motorisierte Jugendliche die Haltestelle „Am Schulhoff': sowie die darin aufgestellten Bänke er- heblioh verschmutzen und beschädigen.
In der Pausenhalle des Kindergartens wurde ein Feuer entfacht, es entstand die Gefahr eines Brandes der Holzdecke.
Solch groben Unfug kann man nicht mehr mit jugendlichem Leichtsinn oder Übermut entschuldigen, die Erziehungsberechtigten sollten sich einmal vor Augen führen, welche Folgen die Handlungen ihrer Kinder heraufbeschwören können.
Wir bitten alle Mitbürger, die Zeugen von solchen oder ähnlichen Vorfällen werden, im Interesse der Allgemeinheit die Namen der Verursacher bei uns oder dem Ortsbürgermeister zu melden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Ortspolizeibehörde,

