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Montabaur 9 / 50 / 81

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1981 vom 2.12.1981

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgen­de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.11.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge

gegenüber auf nunmehr

DM DM DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

26.300,- --

die Ausgaben

1.295.700,-

1.322.000,-

26.300,- -

1.295.700,-

1.322.000,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

24.300,- die Ausgaben

1.270.300,-

1.246.000,-

24.300,-

T.270.300,-

1.246.000,-

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 473.900,- DM um 190.400,- DM ver­mindert und damit auf 283.500,- DM neu festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 150.000,- DM um 165.000,- DM erhöht und damit auf 315.000,- DM neu fest­gesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 311.000,-DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 283.500,- DM 5430 Montabaur, den 27.11.1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

14.12.1981 bis 23.12.1981 während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Eitelborn, den 2.12.1981 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn

(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich* nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO, rom 14.12.1973 (GVBI.S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der\andkreisordnung vom 21. Dez.

1978 (GVBI.S. 770) .

NEUHÄUSEL:

Revierförsterei Neuhäusel

Alle Einwohner von Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern möchte ich hiermit informieren, daß in diesem Jahr keine Möglichkeit besteht, in den Gemeindewäldern Weih­nachtsbäume zu schlagen. Hieraus ergibt sich, daß seitens der Revierförsterei auch keine Weihnachtsbäume in diesem Jahr ausgegeben werden können. Die Bürger werden gebeten, sich ihren Bedarf anderweitig zu besorgen.

Kern, Forstamtmann

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Mittwoch,16. Dez.1981, 19.30 Uhr im HotelWaldhof" statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines neuen

2. Ortsbeigeordneten

2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 1982 und das Investitionsprogramm für die Jahre 1982-1984

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Sat­zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung

5. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für 1981

6. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den Möhnenclub für den Umzug an Schwer­donnerstag

7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanesKurfürstenwiese - Klering" (Erweiterung der überbaubaren Fläche entlang des Grundstückes Flur 2, Flurstück 87 zur Schulstraße

8. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Umsetzung des Zau­nes am HochbehälterHühnerberg"

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Er­schließungsbeiträgen

3. Verschiedenes Simmern, 7. Dez. 1981 Schneider, Ortsbürgermeister

Grober Unfug in Simmern

Erneut wurden Beschwerden über das Verhalten Jugendlicher an uns herangetragen.

So wurde festgestellt, daß motorisierte Jugendliche die Halte­stelleAm Schulhoff': sowie die darin aufgestellten Bänke er- heblioh verschmutzen und beschädigen.

In der Pausenhalle des Kindergartens wurde ein Feuer ent­facht, es entstand die Gefahr eines Brandes der Holzdecke.

Solch groben Unfug kann man nicht mehr mit jugendlichem Leichtsinn oder Übermut entschuldigen, die Erziehungsberech­tigten sollten sich einmal vor Augen führen, welche Folgen die Handlungen ihrer Kinder heraufbeschwören können.

Wir bitten alle Mitbürger, die Zeugen von solchen oder ähnlichen Vorfällen werden, im Interesse der Allgemeinheit die Namen der Verursacher bei uns oder dem Ortsbürgermeister zu melden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Ortspolizeibehörde,