Montabaur 8/50/81
(montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr)
Boden, 4.12.1981 .
Eulberg, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Montag, dem 14. Dezember 1981, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines neuen
2. Ortsbeigeordneten
2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für 1982
3. Beratung und Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982 über die Aufforstung eines Teils des Goldhäuser Bergs
4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981
5. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Stellungnahme für einen Bauantrag
2. Grundstücksangelegenheit
3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts
4. Verschiedenes
Ruppach-Goldhausen, 7. Dez.1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister
b
Öffentliche Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 16. Dez. 1981, um 20.00 Uhr findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates im Bürgermeisteramt statt. TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag
3. Verschiedenes
Ruppach-Goldhausen, 7. Dez. 1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Zweckverband „Abwasserverband Bad Ems"
Die Verbandsversammlung beschloß in ihrer letzten Sitzung am 24. Nov. 1981 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982.
Vor Sitzungsbeginn hatten die Verbandsmitglieder Gelegenheit, die Baustelle am Klärwerk zu besichtigen.
Aus den Sachstandsberichten der Ing.Büros Jäger und Leis-Bo- dora ging hervor, daß die Arbeiten am Klärwerk termingemäß verlaufen und sich die Kosten im Rahmen des Voransfchlages bewegen.
I. Bekanntmachung
Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1981 vom 4.12.1981
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit ( Zweckverbandgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S.
156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeinde-
AUGST
Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 30.11.1981 hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
DM DM gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM festges.
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
105.000,- die Ausgaben
0
262.500,-
367.500,-
115.000,-
10.000,-
262.500,-
367.500,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
5.000,- die Ausgaben
0
5.812.000,-
5.817.000,-
18.000,-
§ 2
13.000,-
5.812.000,-
5.817.000,-
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Berechnungsmodus für die Erhebung der Verbandsumlage wird nicht geändert.
5427 Bad Ems, den 4.12.1981 Abwasserverband Bad Ems Diel, Verbandsvorsitzender
II. GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
Die nach § 4 der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1981 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 24.11.1981 und der Haushaltsstelle 700 172 des Verwaltungshaushalts vorgenommene Erhöhung des Umlagebedarfs 1981 von bisher 262.500,- DM um 105.000,- DM auf nunmehr 367.500,- DM wird hiermit aufgrund der §§ 6, 7 Abs. 2 und 29 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§
24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung genehmigt.
5400 Koblenz, den 30.11.1981 Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag:
Rapp
III. HINWEIS:
1) Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
2) Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14. Dez. 1981 bis einschließlich 22. Dezember 1981 öffentlich aus
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad-Ems, Zimmer 27
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 21. 5427 Bad Ems, den 4. Dez. 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems
Diel, Bürgermeister

