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Montabaur 8/50/81

(montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr)

Boden, 4.12.1981 .

Eulberg, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Montag, dem 14. Dezember 1981, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines neuen

2. Ortsbeigeordneten

2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kultur­plan für 1982

3. Beratung und Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982 über die Aufforstung eines Teils des Gold­häuser Bergs

4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1981

5. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Stellungnahme für einen Bauantrag

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausübung eines Vor­kaufsrechts

4. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, 7. Dez.1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister

b

Öffentliche Bekanntmachung

Am Mittwoch, dem 16. Dez. 1981, um 20.00 Uhr findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates im Bürgermeisteramt statt. TAGESORDNUNG:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

3. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, 7. Dez. 1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister

ZweckverbandAbwasserverband Bad Ems"

Die Verbandsversammlung beschloß in ihrer letzten Sitzung am 24. Nov. 1981 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haus­haltsjahr 1981 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982.

Vor Sitzungsbeginn hatten die Verbandsmitglieder Gelegenheit, die Baustelle am Klärwerk zu besichtigen.

Aus den Sachstandsberichten der Ing.Büros Jäger und Leis-Bo- dora ging hervor, daß die Arbeiten am Klärwerk termingemäß verlaufen und sich die Kosten im Rahmen des Voransfchlages bewegen.

I. Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung des ZweckverbandesAbwasser­verband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1981 vom 4.12.1981

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusam­menarbeit ( Zweckverbandgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S.

156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeinde-

AUGST

Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaltssat­zung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregie­rung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 30.11.1981 hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

DM DM gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM festges.

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

105.000,- die Ausgaben

0

262.500,-

367.500,-

115.000,-

10.000,-

262.500,-

367.500,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

5.000,- die Ausgaben

0

5.812.000,-

5.817.000,-

18.000,-

§ 2

13.000,-

5.812.000,-

5.817.000,-

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Berechnungsmodus für die Erhebung der Verbandsumlage wird nicht geändert.

5427 Bad Ems, den 4.12.1981 Abwasserverband Bad Ems Diel, Verbandsvorsitzender

II. GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTS­SATZUNG

Die nach § 4 der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverban­desAbwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1981 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 24.11.1981 und der Haushaltsstelle 700 172 des Verwaltungs­haushalts vorgenommene Erhöhung des Umlagebedarfs 1981 von bisher 262.500,- DM um 105.000,- DM auf nunmehr 367.500,- DM wird hiermit aufgrund der §§ 6, 7 Abs. 2 und 29 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§

24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung genehmigt.

5400 Koblenz, den 30.11.1981 Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag:

Rapp

III. HINWEIS:

1) Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt­gemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestim­mungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, gegenüber der Verbands­gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

2) Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14. Dez. 1981 bis einschließlich 22. Dezember 1981 öffentlich aus

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad-Ems, Zimmer 27

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 21. 5427 Bad Ems, den 4. Dez. 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems

Diel, Bürgermeister