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Montabaur 3 / 50 / S1

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule vom 4. Dez. 1981

Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Okt. 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des 5 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 3 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) und des § 8 der Satzung für die Volkshochschule der Verbands­gemeinde Montabaur vom 7. Aug. 1980 die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 25. Nov. 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 GEBÜHRENPFLICHT

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sind Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung zu erheben.

§ 2 HÖHE DER GEBÜHREN

(1) Die Grundgebühr für alle Kurse beträgt pro Doppelstunde (Doppelstunde =90 Minuten) 3,00 DM.

(2) Für Sonderveranstaltungen wird die Gebühr vom Leiter der Volkshochschule im Einzelfall festgelegt.

§3 STUDIENFAHRTEN

Für Studienfahrten und -reisen sowie Wochenendsiminaren wer­den die Gebühren nach den ungedeckten Aufwendungen erho­ben.

§ 4 GEBÜHRENFREIE VERANSTALTUNGEN Der Leiter der Volkshochschule kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Beirates anordnen, daß bestimmte Veranstal­tungen gebührenfrei durchgeführt werden.

§ 5 ERMÄSSIGUNG UND ERLASS VON TEILNEHMER­GEBÜHREN

Zur Vermeidung von Härtefällen können auf Antrag die gemäß i 2 zu entrichtenden Gebühren im Einzelfall für folgende Perso­nnkreise ermäßigt oder erlassen werden:

a) Sozialhilfeempfänger,

b) Arbeitslose,

c) Wehr- und Ersatzdienstleistende.

Die erforderlichen Nachweise (Bescheinigungen bzw. Ausweise) sind vom Antragsteller der Geschäftsstelle der Volkshochschule vorzulegen. Über die Ermäßigung bzw. den Erlaß von Teil­nehmergebühren entscheidet der Leiter der Volkshochschule.

§6 ZAHLUNGSWEISE

Die Teilnehmergebühren werden mit der Anmeldung fällig. Die Einzahlung ist auf eines der Konten der Verbandsgemeinde­kasse mit dem VermerkVHS-Kurs Nr. " vorzunehmen.

§ 7 RÜCKZAHLUNG VON GEBÜHREN

(1) Oie Teilnehmergebühren werden zurückgezahlt, wenn eine angekündigte Veranstaltung nicht zustande kommt.

(2) Wenn ein Teilnehmer nachweisbar aus von ihm nicht zu ver­tretenden Umständen nicht in der Lage ist, an dem von ihm be­legten Kurs teilzunehmen, wird die Teilnehmergebühr anteil­mäßig erstattet.

§8 INKRAFTTRETEN

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

5430 Montabaur, 4. Dez. 1981 Verbandsgemeinde Montabaur Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 776) wird auf folgen­des hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist.

Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

die von ihrer Ortsgemeinde eineti Zuschuß zu den Besamungs­kosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 31.12.1981 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen. Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, ab­zugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden: Boden, Görgeshausen, Groß­holbach, Heiligenroth, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Welschneudorf und Untershausen sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.

In ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des ange­gebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1981 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Montabaur, den 3. Dez. 1981

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Bauamt

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Vk {/erwaftung informiert

Weihnachtsmarkt in Montabaur Samstag, 12. Dezember 1981

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Weihnachtliche Atmosphäre und ungestört von Lärm und Autos einkaufen können, sind Vorzüge, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Typische Marktstände wie Textilien, Wollartikel,

Stahlwaren, Neuheitenverkauf, sowie Glühwein und Imbiß, Lebkuchen- und Waffelstände sind, wenn die Witterung es zu­läßt, reichlich vorhanden.

Unterhalten werden Sie von 11.00 -12.30 Uhr vom Musikver­ein Meudt und von 13.00-15.00 Uhr von der Big-Band Flam- *mersfeld. Ein Besuch in Montabaur lohnt sich.

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