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Montabaur 6/49/81

Tierseuchenpolizeiliche Anordnung Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Stadt Montabaur . mit Stadtteil Horressen- Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff. des

Viehseuchengesetzes v.26.6.1909 (RGBI.I S.519) i.d.Neu- fassung des Tierseuchengesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S.

386 ff) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 25.7.1911 (Gesetzsammlung S. 149) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) in Verbindung mit §§ 2 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und An­staltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) wird folgendes angeordnet:

§ 1

Die Stadt Montabaur mit Stadtteil Horressen

einschließlich ihrer Gemarkungen wird zum gefährdeten Bezirk

erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfol­gen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung,

§2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1. ) Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind,

dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von geschlos­senen Ortschaften und von Siedlungen

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

2. ) Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und

/ längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind,

darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Sied­lungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

3. ) Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften

und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.

§3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forst­beamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend ge­macht werden.

2. Seuchenverdächtige Haustiere und seucherverdächtige ge­fangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestäti­gung oder Beseitigung des Verdachtes sicher einzusperren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes die Tötung angeordnet ist.

Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen,daß Menschen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kqmmen können.

§4

Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseuchengesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 380 ff) und § 16 Ziff. 7 der Ver­ordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.

§5

Diese Tierseuchenpolizeiliche Verfügung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, den 23. Nov .1981

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

in Montabaur

Joseph-Kehrein-Schule

Grund- und Hauptschule Montabaur

Die Anmeldung der Schulneulinge 1982 ist an der Joseph- Kehrein-Schule zu folgenden Zeiten möglich:

Donnerstag, 10.12. und Freitag, 11.12.1981 von 14.30 - 16.30 Uhr und

Samstag, 12.12.1981 von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und montags bis donnerstags (14.-17.12.1981) vormittags: 8.30 bis 12.30 Uhr nachmittags: 14.30 bis 16.30 Uhr.

Die Kinder, die in der Zeit vom 1.7.1975 bis 30.6.1976 geboren sind, werden zum 1.8.1982 schulpflichtig.

Kinder, die in der Zeit vom 1.7.1976 bis 31.12.1976 geboren sind, können angemeldet werden.

Die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) muß bei der Anmel­dung vorgelegt werden.

Eiser, Rektor.

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Westerwaldverein e.V., Zweigverein Montabaur

Sonntag, 6.12.1981,15.00 Uhr Adventsfeier Feuerwehrhaus.

Imkerverein" Montabaur

Montag, 7.12.1981 Stammtischrunde des Imkervereins.Beginn 19.00 Uhr GaststätteZum Uhlanen Peter" 5432 Wirges (neben der Kath. Pfarrkirche).

Adventsfeier der Pommerschen Landsmannschaft Die Pommersche Landsmannschaft, Kreisgruppe Westerwald, lädt alle ihre Mitglieder und Freunde zu einem adventlichen Heimatnachmittag zum Samstag, dem 5. Dezember 1981 f in die Gastwirtschaft Fries, Montabaur, Bahnhofstraße ein, Beginn: 15.00 Uhr. Bratäpfel und Pfefferkuchen sollen Ihnen gut munden.

Kneipp-Verein Montabaur Vortrag: Dienstag, 8.12.1981, 19.30 Uhr Referent: Dr. med. Josef Staudt, Stahlhofen Thema:Vorbereitung auf das Altern".

Ort: Montabaur, Joseph-Kehrein-Schule, Raum 27.

TuS Montabaur 1846/1912 stellt sich vor Sonntag, den 6. Dez. 1981, 15.00 Uhr stellt sich der TuS 1846/1912 e.V. Montabaur mit Ausschnitten aus den sport­lichen Darbietungen der einzelnen Abteilungen in der Kreis'*- Sporthalle Montabaur vor. Zu dieser Veranstaltung, die im Vor­jahr viel Anklang gefunden hatte, laden wir Eltern, Freunde und Gönner des TuS sehr herzlich ein.

Am Nikolaustag wird selbstverständlich auch St. Nikolaus erscheinen, um die Aktiven und die Kinder mit einer Kleinigkeit zu erfreuen.

BrieftaubenzuchtvereinFalke"

Samstag, 12.12.1981,75jähriges Vereinsjubiläum in der Vogel­sanghalle Heiligenroth. Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Züchter und Freunde des Brieftaubensportes recht herzlich ein. Beginn des Festabends: 20.00 Uhr mit einer Siegerehrung und anschließendem Tanz.

Gesellschaft für Wehrkunde

Donnerstag, 10.12.1981, Vortragsveranstaltung zum Thema: Probleme bei der Feindlage-Beurteilung"Beginn 19.30 Uhr