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Montabaur 11 / 48 / 81

2. Beratung über den Erwerb eines Waldgrundstückes

3. Verschiedenes Großholbach, 24. Nov. 1981 Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Einweihung der Dorfgemeinschaftshalle

Hiermit lade ich die Bevölkerung der Ortsgemeinde Görgeshau- sen ganz herzlich zur Einweihungsfeier der neuen Löwenstein­halle ein. Die Feier findet am Freitag, dem 27.11.81,18.00 Uhr statt. Bereits jetzt möchte ich allen, die durch ihre Arbeit an dem Gelingen des Bauwerkes mitgewirkt haben, meinen Dank aussprechen. Mit diesem Dank verbinde ich die Hoffnung, daß die neue Halle zur Geselligkeit, zur Freude und zum Wohl aller beiträgt.

Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID:

Eichenpfähle für Weide

Wer Eichenpfähle zur Einfriedung von Weiden benötigt, möge dies bitte bis Sonntag, dem 29.11.8 \ beim Ortsbürgermeister angeben.

Holzlesescheine

Es wurde in letzter Zeit des öfteren festgestellt, daß Holz ohne Genehmigung abgefahren wurde. Wer Dürrholz sammeln will, muß ab sofort im voraus einen Holzleseschein erwerben. Wer bei ungerechtfertigter Holzabfuhr angetroffen wird, muß mit einer Anzeige rechnen.

Weihnachtsbäume

In diesem Jahr können im Gemeindewald keine Weihnachts­bäume geschlagen werden. Ich bitte daher unsere Bürger, ihren Weihnachtsbaum anderweitig zu kaufen.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen am 17. Nov. 1981

Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen

Aufgrund des Ratsbeschlusses soll die Eckgrundstücksregelung in der Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über die Erhe­bung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlie­ßungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 19.10.1978 derge­stalt geändert werden, daß statt bisher 2/3 nur nochdie Hälfte" der Berechnungsdaten für die Ermittlung des Erschließungsbeitra­ges zugrundegelegt werden.

Die vom Rat beschlossene Änderungssatzung wird nunmehr der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung und Ausfertigung durch den Orts­bürgermeister wird diese öffentlich bekanntgemacht. Die Sat­zung wird am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Abrechnung der Erschließungsbeiträgeim Strichen" - Bildung eines Erschließungsgebietes-

Der Ortsgemeinderat beschloß, die Rheinstraße einschließlich Parzelle 38/2 von der Einmündung Wiedstraße bis zur Moselstr., die Wiedstraße, die Siegstraße, die Moselstraße einschl. Parzellen Nr. 171 und 99 (von Parz.Nr. 129/2 bis Einmündung Rheinstr.) und die Nahestraße als Erschließungseinheit abzurechnen.

Die Lahnstraße (einschl. Parz. Nr. 38/1), die Eisbachstraße (einschl. Parz. 208/2) und die Weserstraße sollen jeweils ge­trennt abgerechnet werden.

Diese eindeutige Abgrenzung der Erschließungsgebiete ist Voraus­setzung für eine ordnunggemäße Abrechnung.

Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet Dem Ortsgemeinderat wurde der Hauungs- und Kulturplan 1982 zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Plan enthielt folgende Festsetzungen:

Gesamteinnahmen 140.212 DM

Gesamtausgaben 232.712 DM

Der Holzeinschlag wurde wie folgt festgesetzt:

430 fm Eiche, 620 fm Buche, 220 fm Fichte, 80 fm Kiefer.

Nach diesem Planungsstand ergab sich ein Fehlbedarf von 92.500 DM. Die Finanzierung des Fehlbedarfs soll durch Inan­spruchnahme allgemeiner Deckungsmittel des Verwaltungshaus­haltes erfolgen.

Der Rat stimmte dem Hauungs- und Kulturplan 1982 zu. Ergän­zend wurde noch beschlossen, in den Plan die Mittel für den Ausbau eines Weges unterhalb des Fischweihers in Richtung Niedererbach bis Abt. 25 vorzusehen. Diese Maßnahme wurde gleichzeitig jedoch davon abhängig gemacht, daß die Gewährung eines Landeszuschusses erfolgt. Ferner soll der Weg zum Fisch­weiher (ab dem Feldkreuz) auf Kosten der Gemeinde befestigt werden.

Weitere Beschlüsse zum Fortgangdes Bebauungsplanverfahrens Im Strichen u.a." gefaßt.

Zur Fortführung des BebauungsplanverfahrensIm Strichen u.a." nahm der Rat zunächst Stellung zu den vorgetragenen Beden­ken und Anregungen im Rahmen des Anhörverfahrens der Trä­ger öffentlicher Belange. Zu den einzelnen Eingaben wurden ge­sonderte Beschlüsse gefaßt.

Nachdem über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen ent­schieden worden war, und dies auch im Plan berücksichtigt wur­de, beschloß der Rat die Offenlegung des Planentwurfes gern.

§ 2 a Abs. 6 BBauG.

Änderung des BebauungsplanesIm Strichen u.a."

(Anbindung der Weserstraße an die K 163) beschlossen

Der Ortsgemeinderat faßte folgenden Beschluß:

1. Der Rat stimmte der vorgelegten Änderungsplanung zu.

2. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.

3. Auf die Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 2 BBauG wurde gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, weil sich die Änderung des Bebauungsplanes auf das Plangebiet und die Nachbar 1 gebiete nur unwesentlich auswirkt.

4. Die Offenlage des Planentwurfes nebst Text und Begründung wurde gern. § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Zuschuß an den KarnevalsvereinKornblumenb!au" Nenters­hausen beschlossen

Zur Ausrichtung des Fastnachtszuges am 21.2.1982 richtet der KVK Nentershausen an die Ortsgemeinde einen Antrag auf fi­nanzielle Unterstützung. Die Zuchußbedürftigkeit wurde vom KVK insbesondere damit begründet, daß durch das Engage­ment von Spielmannszügen und Musikvereinen für den Fast­nachtszug ca. 4.500 DM aufgewendet werden müssen.

Der Ortsgemeinderat beschloß, dem KVK einen Zuschuß von 600,- DM zu gewähren.

Neuer Bühnenvorhang für die Turnhalle Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung sprach sich der Ortsge­meinderat einstimmig für die Anschaffung eines neuen Vorhan­ges für die Bühne in der Turnhalle aus.

NIEDERERBACH:

Altentag in Niedererbach

Am Sonntag, 29. Nov. 1981, 14.30 Uhr laden die Ortsgemeinde und die Kirchengemeinde Niedererbach die Senioren ab 65 Jah­ren und ihre Ehepartner, auch wenn diese das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu einem gemütlichen Nachmittag in das Dorfgemeinschaftshaus, ehem.Saalbau Wermelskirchen, ein.

Wir würden uns sehr freuen. Sie recht zahlreich begrüßen zu können.

Für die Ortsgemeinde Niedererbach Für die Kirchengemeinde Zey, Ortsbürgermeister Niedererbach:

Sode, Pfarrer