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Montabaur 10/48/81
HÜBINGEN:
öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEINDEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.
Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)
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Gemeinde Hübingen' Ortsmittelpunkt:
Dorfmitte (geographisch)
Randgemeinden, deren
Ortsmittelpunkt bzw.
ein bezirkl.OMP
innerhalb der Nahzone liegt
Betzdorf
Neunkirchen
Burbach
Haiger
Dillenburg
Sinn
Ehringshausen
Aßlar
Wetzlar
Solms
Schöffengrund
Waldsolms
Grävenwiesbach
Usingen
Neu-Anspach
Schmitten
Königstein
Bad Soden
Kelkheim
Hofheim
Wiesbaden
Mainz
Ingelheim
Appenheim
Waldlaubersheim
Schöneberg
Simmern
Biebern
Mittelstrimmig
Hambuch
Monreal
Mayen
Volkesfeld
Weibern
Niederdürenbach
Dedenbach
Sinzig
Windhagen
Buchholz
Kircheib
Bitzen
Höfels
Wallmenrod
Koordinatenwerte Gauß-Krüger R. 34 17 788 H 55 80 995
Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl. OMP außerhalb der Nahzone liegen Katzwinkel Kirchen Brachbach Wilnsdorf Eschenburg Siegbach Mittenaar Hohenahr Hüttenberg Gießen Langgöns Butzbach Ober-Mörlen Wehrheim Friedrichsdorf Bad Homburg v.d.H.
Oberursel
Kronberg
Frankfurt
Flörsheim
Hoch heim
Schwabenheim
Grolsheim
Windesheim
Hergenfeld
Sparbrücken
Holzbach
Ohlweiler
Reckershausen
Kappel
Bruttig-Fankel
Klotten
Illerich
Kaisersesch
Kempenich
Engeln
Schalkenbach
Remagen
Bad Honnef
Hennef
Eitorf
Windeck
Altglassammlung
Samstag, 5.12.1981, Altglassammlung in der Pfarrei Gackenbach. Die Metallteile bitte vom Altglas entfernen.
GACKENBACH:
Weihnachtsfeier am Freitag im Gymnastikverein Freitag, 4.12.1981 Weihnachtsfeier im Vereinslokal Buchfinkenland. Beginn 20.00 Uhr. Mitglieder mit ihren Partnern sind herzlich eingeladen.
Zur Gestaltung des Abends werden die Mitglieder gebeten, ein Präsent im Wert von 10,- DM mitzubringen.
Sonntag, 13.12.1981 Weihnachtsfeier für die kleinen Turnfreun- freunde, Beginn 14.00 Uhr im-Vereinslokal.
HORBACH:
Spvgg. Horbach
Am Sonntag, 29.11.81:
I. Mannschaft - Katzenelnbogen/K. um 14.30 Uhr in Horbach
II. Mannschaft - Miehlen II um 12.45 Uhr in Horbach Am Samstag, 28.11.81 wird unser Sportplatz entlaubt.
Beginn: 9.00 Uhr. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
EISBACHGEMEINDEN
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet( am Montag, 30. Nov. 1981,19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen
2. Beratung über die Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungs-1 . anlage (Schreiben der Kevag vom 28.10.1981)
3. Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981
a) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der ] Haushaltsstelle 855.415
b) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der| Haushaltsstelle 855.517
c) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der] Haushaltsstelle 855.518
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebai^ ungsplanentwurfes „Birkenweg"
(Verringerung der Straßenbreite von 7.00 m auf 5,50 m)
5. Beratung und Beschlußfassung über die Konkretisierung der Trassenführung der Stichstraße entlang der Flurstücke 7J und 76 in Flur 3
6. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebaij ungsplanes „Langengarten"
(1 .Verringerung der Straßenbreite der verlängerten Korngasse;
2. Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich der
Grundstücke Nr. 1534, 1533, 1532 in Flur 15)
a) Zustimmungsbeschluß
b) Offenlegungsbeschluß
c) Verzicht auf die Bürgerbeteiligung
7. Verschiedenes
II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Jagdpachtangele^ heit

