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Montabaur 10/48/81

HÜBINGEN:

öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEIN­DEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifels­fragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)

was - ou&Ktt «wo

Gemeinde Hübingen' Ortsmittelpunkt:

Dorfmitte (geographisch)

Randgemeinden, deren

Ortsmittelpunkt bzw.

ein bezirkl.OMP

innerhalb der Nahzone liegt

Betzdorf

Neunkirchen

Burbach

Haiger

Dillenburg

Sinn

Ehringshausen

Aßlar

Wetzlar

Solms

Schöffengrund

Waldsolms

Grävenwiesbach

Usingen

Neu-Anspach

Schmitten

Königstein

Bad Soden

Kelkheim

Hofheim

Wiesbaden

Mainz

Ingelheim

Appenheim

Waldlaubersheim

Schöneberg

Simmern

Biebern

Mittelstrimmig

Hambuch

Monreal

Mayen

Volkesfeld

Weibern

Niederdürenbach

Dedenbach

Sinzig

Windhagen

Buchholz

Kircheib

Bitzen

Höfels

Wallmenrod

Koordinatenwerte Gauß-Krüger R. 34 17 788 H 55 80 995

Randgemeinden, deren Orts­mittelpunkt bzw. alle bezirkl. OMP außerhalb der Nahzone liegen Katzwinkel Kirchen Brachbach Wilnsdorf Eschenburg Siegbach Mittenaar Hohenahr Hüttenberg Gießen Langgöns Butzbach Ober-Mörlen Wehrheim Friedrichsdorf Bad Homburg v.d.H.

Oberursel

Kronberg

Frankfurt

Flörsheim

Hoch heim

Schwabenheim

Grolsheim

Windesheim

Hergenfeld

Sparbrücken

Holzbach

Ohlweiler

Reckershausen

Kappel

Bruttig-Fankel

Klotten

Illerich

Kaisersesch

Kempenich

Engeln

Schalkenbach

Remagen

Bad Honnef

Hennef

Eitorf

Windeck

Altglassammlung

Samstag, 5.12.1981, Altglassammlung in der Pfarrei Gacken­bach. Die Metallteile bitte vom Altglas entfernen.

GACKENBACH:

Weihnachtsfeier am Freitag im Gymnastikverein Freitag, 4.12.1981 Weihnachtsfeier im Vereinslokal Buchfinken­land. Beginn 20.00 Uhr. Mitglieder mit ihren Partnern sind herzlich eingeladen.

Zur Gestaltung des Abends werden die Mitglieder gebeten, ein Präsent im Wert von 10,- DM mitzubringen.

Sonntag, 13.12.1981 Weihnachtsfeier für die kleinen Turnfreun- freunde, Beginn 14.00 Uhr im-Vereinslokal.

HORBACH:

Spvgg. Horbach

Am Sonntag, 29.11.81:

I. Mannschaft - Katzenelnbogen/K. um 14.30 Uhr in Horbach

II. Mannschaft - Miehlen II um 12.45 Uhr in Horbach Am Samstag, 28.11.81 wird unser Sportplatz entlaubt.

Beginn: 9.00 Uhr. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.

EISBACHGEMEINDEN

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet( am Montag, 30. Nov. 1981,19.30 Uhr im Feuerwehrgeräte­haus statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen

2. Beratung über die Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungs-1 . anlage (Schreiben der Kevag vom 28.10.1981)

3. Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1981

a) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der ] Haushaltsstelle 855.415

b) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der| Haushaltsstelle 855.517

c) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der] Haushaltsstelle 855.518

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebai^ ungsplanentwurfesBirkenweg"

(Verringerung der Straßenbreite von 7.00 m auf 5,50 m)

5. Beratung und Beschlußfassung über die Konkretisierung der Trassenführung der Stichstraße entlang der Flurstücke 7J und 76 in Flur 3

6. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebaij ungsplanesLangengarten"

(1 .Verringerung der Straßenbreite der verlängerten Korngasse;

2. Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich der

Grundstücke Nr. 1534, 1533, 1532 in Flur 15)

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlegungsbeschluß

c) Verzicht auf die Bürgerbeteiligung

7. Verschiedenes

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Jagdpachtangele^ heit