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Montabaur 4/46/81

Sonntag, 15.11.1981, Anstoß 13.00 Uhr, B Jugend Betzdorf- Eisbachtal.

Gewinn-Nummern vom Eisbachtal-Echo vom 8.11.81 - 750/111/ 981/232.

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MONTABAUR

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Fortsetzung Bericht Stadtratssitzung vom 22.10.1981

Hauungs- und Kulturplan Stadt sowie Sonderplan über Maß­nahmen im Bereich des-Naturparks Nassau für das Forstwirt­schaftsjahr 1982

Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Stadtrat den Hauungs- und Kulturplan und den Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturparks Nassau für das Forstwirtschaftsjahr 1982. Er sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 543.500,- DM und Gesamtausgaben in Höhe von 519.000,-- DM

mithin einen Überschuß in Höhe von 24.500,-- DM

vor.

Für 1982 ist ein Holzeinschlag in Höhe von insgesamt 5.345 fm vorgesehen, der sich auf die einzelnen Holzarten wie folgt verteilt:

Buche

Eiche

Fichte

Kiefer

3.330 f m 70 fm 2.617 fm 328 fm

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Der Sonderplan über Maßnahmen im Bereich des Naturparks Nassau sieht folgende Maßnahmen vor:

Der Ausbau des Wirgeser Weges in einer Länge von 320 m durch die Abteilungen 16a und 39 a soll nur erfolgen, wenn sich die Ortsgemeinde Boden und der Naturpark Nassau in angemesse­nem Umfang an den Gesamtkosten beteiligen.

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites für das Haushaltsjahr 1981

Der Stadtrat beschloß mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 7 Stimm­enthaltungen) die Aufnahme eines langfristigen Kommunal- kedites zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögens­haushaltes 1981 in Höhe von 500.000,- DM. Die Verwaltung wurde mit dem Abruf des Kredites in der nach der Kassenlage unbedingt notwendigen Höhe und zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Bedingungen beauftragt. Bei gleichen Konditionen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden..

Zur Begründung wurde angeführt, daß der Nachtragshaushalts­plan 1981 für die Stadt einen Kreditbedarf von 1.362.750,- DM ausweist. Davon soll ein Teilbetrag in Höhe von 500.000,- DM in Anspruch genommen werden, so daß noch ein weiterer Bedarf von 862.750,- DM verbleibt.

Da die Kapitalmarktlage seit längerer Zeit wegen ständiger Ver­änderungen die Abgabe von verbindlichen Kreditangeboten durch die Kreditinstitute zu einem längeren Zeitraum nicht mehr zuläßt und bei der Fixierung der Angebote auf einen bestimmten Tag aufgrund der ständigen Schwankungen die Gefahr besteht, daß zu schlechten Bedingungen abgeschlossen werden muß, ermächtigte der Stadtrat die Verwaltung, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar­samkeit den aktuell dringenden Kreditbedarf zu den jeweils günstigsten Bedingungen abzurufen.

Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981

Einstimmig bei 1 Stimmenthaltung genehmigte der Stadtrat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 37.000,- DM für

den Ausbau der Eichwiese. Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz (63.000,- DM) entstehen.

a) für den Bau von Entwässerungsschächten und drainageleitun- gen für Schausteller (11.000,- DM)

b) für die Anlage eines Asphaltstreifens entlang der Straßen­entwässerungsrinne und die Angleichung und Auffüllung des Platzes mit einem Gefälle von 1,5 % (20.000,- DM)

*c) für die Angleichung von Grundstückszufahrten insbesondere im Bereich des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs (4.000,- DM) und

d) für höhere Ingenieurgebühren für Bauleitung (2.000,- DM)

Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Parkstreifens in der Elgendorfer Straße und den Ausbau der Eichwiese

a) AUSBAU DES PARKSTREIFENS IN DER ELGENDORFER STRASSE

In Zusammenhang mit dieser Maßnahme traten in der Diskus­sion im Stadtrat Zweifelsfragen auf. Es wurde auf Antrag von Ratsmitglied Widner (SPD) beschlossen, die Angelegenheit in den zuständigen Ausschuß (Haupt-, Finanz- und Bauausschuß) zurückzuverweisen. Dort sollen die Zweifelsfragen ausgeräumt werden. Anschließend wird die Angelegenheit erneut im Stadt­rat behandelt.

b) AUSBAU DER EICHWIESE

Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Anteil der Stadt am bei­tragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Eichwiese auf 25 v.H. festzusetzen. Bei der Abrechnung von Ausbaumaßnah­men ist der Anteil der Stadt entsprechend dem Interessenan­teil der Allgemeinheit an der Ausbaumaßnahme festzusetzen, der abzuwägen ist, gegen das Interesse der Anlieger der Straße. Der Anteil von 25 % entspricht einer Empfehlung des Ober­verwaltungsgerichts, das in einem Urteil aus dem Jahr 1974 eine Differenzierung der Anteile vorgenommen hat und für reine Wohnstraßen einen Prozentsatz von 25 % als angemessen ansieht.

Entscheidung über die Bedenken und Anregungen zum Bebau­ungsplanAltstadt IV" im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG Im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belan­ge wurden folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen:

1. Die Handwerkskammer Koblenz hatte Bedenken gegen den im Bebauungsplan vorgesehenen Abriß eines Gebäudes, das früher als Schreinerei genutzt wurde, vorgetragen. Der Stadt­rat wies diese Bedenken zurück und machte darauf aufmerk­sam, daß im Rahmen der Altstadtsanierung auch eine inner­städtische Erschließungsstraße geplant ist, die eine deutliche Entlastung und Verkehrsberuhigung des Stadtkerns bringen soll.

Der Verlauf der geplanten Trasse ist vorgegeben durch die vorhandenen Straßen Kolpingstr.,Hospitaistr., Färberbachstr. Steinweg und Wallstraße. Die Notwendigkeit wird damit begründet, in Montabaur die Verkehrsverhältnisse zu verbes­sern. Im Zuge der geplanten innerstädtischen Haupterschlie­ßungsstraße ist der Abbruch des-früher als Schreinerei genutz­ten Gebäudes unumgänglich, um den Kurvenbereich entspre­chend den verkehrsrechtlichen Bestimmungen gestalten zu können. Die Bedenken der Handwerkskammer wurden zu­rückgewiesen, da die vorhandene Schreinerwerkstatt z.Zt. nicht mehr betrieben wird, so daß die Existenz des Eigen­tümers nicht von dem Bestand der Werkstatt abhängig ist.

Im übrigen erklärte der Stadtrat die Bereitschaft, die eigen­tumsrechtlichen Probleme einvernehmlich zu regeln.

Die Anregungen des Landesamtes für Denkmalpflege hinsicht­lich der Abmessungen der Straßenbreite und des Fußgänger­bereichs im Bereich der Stadtmauer werden - so der Beschluß des Stadtrates berücksichtigt.

Zu den Aussagen der Kreisverwaltung wurde festgelegt, daß für die verbleibenden Restflächen (außerhalb der