Montabaur 13 / 44 / 81
§2
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 2.Juni 1976 wird aufgehoben.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Görgeshausen, 23. Okt. 1981 Ortsgemeinde Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO- vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 {GVBI. S. 770).
Einweihung der Löwensteinhalle
Die gesamte Dorfbevölkerung ist zum feierlichen Einweihungstermin der Löwensteinhalle am Freitag, dem 27.11.1981,18.00 Uhr recht herzlich eingeladen.
Nach dem offiziellen Teil ist ab 20.00 Uhr Tanz mit der Kapelle Bringos vorgesehen.
Konzert des MGV Concordia
Am Samstag, dem 28.11.1981,20.00 Uhr findet in der Löwensteinhalle ein Konzert des Männergesangvereins mit anschl.Tanz statt. Am Sonntag,dem 29.11.1981, 8.30 Uhr findet inder neuen Halle ein Gottesdienst statt. Im Anschluß daran ist ein Frühschoppen vorgesehen.
Arbeiten an der Dorfgemeinschaftshalle
Um die restlichen Arbeiten noch pünktlich vor dem Einweihungs termin fertigzustellen, treffen sich alle, die hierbei mithelfen wollen, am Samstag, dem 31.10.1981,an der Halle. An diesem Termin sollen die Decken und Wände verkleidet bzw. angestrichen werden. An den weiteren Samstagen sind Arbeiten an der Außenanlage und die Reinigung der Halle vorgesehen.
Herz, Ortsbürgermeister
t
Außerordentliche Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Freitag, 6.11.1981,20.15 Uhr im Gasthaus Henrich.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Die Alten Herren spielen am Samstag, 31.10.1981,16.00 Uhr zu Hause gegen Ransbach.
HEILBERSCHEID
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1980 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 9.10.1981 der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1980
I. HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen 376.700,18 249.252,94 625.953,12
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 376.700,18 249.252,94 625.953,12 Soll-Einnahmen 376.700,18 249.252,94 * 625.953,12
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 376.700,18 249.252,94 625.953 t12
Überschuß/
FehJbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 6. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, \. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1980 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wicd beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1980 Entlastung zu erteilen.
Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben Ortsbürgermeister Reichwein sowie der I. Ortsbeigeordnete H.J. Schmidt wegen Vorliegen vdn Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 2.11. bis 11.11.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Montabaur, 27.10i1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter
Alte Herren, Heilberscheid
Am Samstag, dem 21.10.1981, um 16.00 Uhr erwarten die Alten Herren Heilberscheid die Mannschaft aus Ruppach.
NENTERSHAUSEN:
Löschung rechtzeitig beantragen
Bei allen von der Gemeinde erworbenen Baugrundstücken ist in Abteilung II zugunsten der Gemeinde im Grundbuch eine R ückauflassu ngsvorm erku ng ei ngetragen.
Diese kann auf Antrag des jeweiligen Grundeigentümers gelöscht werden, sobald das erworbene Baugrundstück mit einem Wohnhaus bebaut ist.
Es erscheint ratsam, die Löschung der oben aufgeführten Grundbucheintragung möglichst rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen und nicht zu warten, bis bei einer evtl.Kreditaufnahme der Kreditgeber dies verlangt.
Bei der Beantragung sind Grundbuch Band und Blatt sowie der genaue Eigentümer der betreffenden Grundstücke anzugeben.
Streugut
Durch den Gemeindearbeiter wird in Kürze Streugut für den Winter an besonders gefährdeten Stellen angefahren. Bei Bedarf kann davon Gebrauch gemacht werden.
Perne, Ortsbürgermeister
DRK Nentershausen ALTENTAG 81
Den diesjährigen Altennachmittag mit Kaffee und Kuchen veranstaltet das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Nentershausen am 15. Nov. 1981, ab 15.00 Uhr in der Turnhalle Nentershausen.
Hierzu laden wir alle Mitbürger über 70 Jahren mit ihren Ehepartnern recht herzlich ein.
Auch in diesem Jahr werden der Männergesangverein, der Kinderchor, der Kirchenchor und der Spielmannszug diesen Nachmittag mitgestalten.
Anmeldung bis zum 8.11.1981 bei Walter Müller, Rheinstr.16, Tel.-06485/1329.
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