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Montabaur 4/44/81

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Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseran­lage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwas­seranlage sowie für Abwasserabgabe (Gebühren- und Beitrags­satzungAbwasser") beschlossen.

Der Verbandsgemeinderat beschloß mehrheitlich (bei 9 Nein­stimmen) den Entwurf der o.a. Satzung. Anlaß für die Verab - schiedung der neuen Satzung ist das Landesgesetz zur Aus­führung des Abwasserabgabengesetzes. Danach haben die Ver­bandsgemeinden die Abwasserabgabe zu erheben und dies in ih­rer Abwassersatzung zu regeln. Da die geltende Abwassersat­zung der Verbandsgemeinde bereits mehrfach geändert wurde, hielt man es im Interesse der Übersichtlichkeit für besser, die Satzung insgesamt neu zu fassen. Die Teile, die die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Beiträge für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage betreffen, sind unverändert geblieben. Neu ist nur die Auf­nahme des dritten Abschnittes, der sich mit der Abwasserabga­be befaßt.

Die Satzung wird nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht, also in vollem Wort­laut abgedruckt. Dabei wird das Satzungswerk dann im einzelnen erläutert.

Im Verbandsgämeinderat wurde die Frage, wie die Abwasserab '» gäbe zu gestalten ist, kontrovers diskutiert. Die SPDFraktion forderte durch ihren Sprecher, Ratsmitglied Rainer Schlemmer, die Abwasserabgabe danach zu differenzieren, ob in den Orts­gemeinden Kläranlagen vorhanden sind oder nicht.

Der I. Beigeordnete Reusch sprach sich für eine einheitliche Er­hebung der Abwasserabgabe aus und verwies auf die Solidarge- meinschaft, in der Verbandsgemeinde. Nicht zuletzt führte er auch den Gesichtspunkt der Praktikabilität an.

Gebührensatzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

Durch einstimmigen Beschluß wurde die Gebührensatzung der Verbandsgemeinde für die Volkshochschule verabschiedet. Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Der Beirat der Volkshochschule der Verbandsgemeinde hat dem Entwurf der Satzung zuvor seine Zustimmung erteilt.

Zwischenbericht des Jugendpflegers der Verbandsgemeinde Montabaur über seine bisherige Tätigkeit Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Montabaur, Herbert Eberth, gab dem Verbandsgemeinderat einen Zwischenbericht über seine bisherigen Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit seit seinem Amtsantritt am 1.4.1981. Er führte aus, zunächst sei es darum gegangen, einen ersten Überblick über die Jugend­arbeit in den Ortsgemeinden zu gewinnen. Dazu habe er eine Fragebogenaktion bei den Ortsgemeinden durchgeführt. Da auch der Jugendpfleger des Kreises an einer Bestandsaufnahme arbeite, habe man eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

Für die Zukunft ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Jugend" auf Verbandsgemeindeebene vorgesehen.

In dieser Arbeitsgemeinschaft sollen alle Jugendgruppen und Ju­gendgemeinschaften in der Verbandsgemeinde freiwillig Zusam­menarbeiten.

Erste Schritte in dieser Hinsicht seien - so Eberth - bereits einge­leitet. Aber auch ganz praktische Aktivitäten konnte der Ver­bandsgemeindejugendpfleger vorzeigen. In der Freizeitanlage Quendelberg wurde unter seiner Regie ein Open-Air-Festival durchgeführt. Vorgesehen ist ein SeminarJugend und Ökolo­gie". Gruppenleiterschulungen und weitere Freizeitangebote stehen an.

So soll eine Jugendfilmfestwoche in Zusammenarbeit mit der ArbeitsgemeinschaftJugend" evtl, noch in diesem Jahr durch­geführt werden. Eine Kunstausstellung für junge Künstler soll in Zusammenarbeit mit Schulen und Volkshochschulen durch­geführt werden. Mit dem Amateurtheater ,Oase" plant man die Veranstaltung eines Theaterwochenendes.

Eine Aussprache über den Bericht des Jugendpflegers erfolge nicht. Es wurde vereinbart, allen Verbandsgemeinderatsmitglie dem den Bericht schriftlich an die Hand zu geben. In der nächsten Ausschutzsitzung soll dann eine Aussprache stattfin­den.

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für den Einsatz priva ter Kraftfahrzeuge für dienstliche Zwecke- Einstimmig (bei 1 Stimmenthaltung) beschloß der Verbands­gemeinderat:

Unter der Voraussetzung, daß bis zum 1.1.1982 keine landes­einheitliche Regelung vorliegt, wird an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab 1.1.1982 für den Einsatz privateigener Fahrzeuge für dienstliche Zwecke eine Entschädigung von 42 Pfg. je km gewährt.

Monts

Aus einer neuen Landesregelung ist der jeweilige Höchstsatz der Kilometerentschädigung zu zahlen.

Bürgermeister Mangels erklärte, angesichts der ständig steigen­den Kosten für die Unterhaltung der Kraftfahrzeuge (insbe­sondere des Treibstoffes), hätten die Mitarbeiter, die ihre Privatfahrzeuge ständig für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, darauf hingewiesen, daß dies bei der derzeitigen Entschädigung (36 Pfg./km) nicht mehr zumutbar sei. Er ver­wies auf entsprechende Initiativen auf Bundes- und Landeseber und eine Erhöhung der Kilometerpauschale im Land Baden- Württemberg auf 42 Pfg./km. Die Mitarbeiter der Verwaltung seien nicht verpflichtet, ihre Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Wenn sie dazu nicht mehr bereit wären, bliebe - so Bürgermei ster Mangels - nur die Alternative, zusätzliche Dienstfahrzeuge anzuschaffen. Dies wäre die\vesentlich unwirtschaftlichere Lösung.

In diesem Zusammenhang wurde auch auf eine Initiative im Landtag von Rheinland-Pfalz hingewiesen, die Kilometerpau­schale zu erhöhen. Wenn dies geschieht, wird der o.a. geführte Beschluß praktisch gegenstandslos. Dann wird die im Land übliche Kilometerpauschale gezahlt. Kommt jedoch eine Rege­lung auf Landesebene nicht zustande, soll - so der Beschluß des Verbandsgemeinderates - die erhöhte Kilometerpauschale von 42 Pfg./km gezahlt werden.

Zustimmung zu Eilentscheidungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte einer Auftragsvergabe über die Rohrnetzerweiterung in Großholbach (Neubaugebiet Neuwiese"),die im Wege der Eilentscheidung vom Bürgermei­ster und den Beigeordneten vorgenommen wurde, zu.Insge­samt entstehen Kosten in Höhe von 22.035,- DM. Die Maß­nahme war im Wirtschaftsplan 1981 nicht enthalten. Sie wird finanziert durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde damit begründet, daß eine bestehende Wasserleitung um ca. 150 m verlängert wer den mußte, um einen späteren Straßenaufbruch zu vermeiden. Ebenfalls zugestimmt wurde einer Eilentscheidung, die eine Kreditaufnahme in Höhe von 2 Mill. DM zum Inhalt hatte.

Die Kreditaufnahme war notwendig zur Finanzierung der an­stehenden Maßnahmen und zur Zahlung der laufenden Verpflicl tungen. Aufgrund einer früheren Ermächtigung des Verbands- gemeinderates hat die Verwaltung den Kredit zu den günstigster Konditionen zu einem geeigneten Zeitpunkt aufgenommen als sich der Bedarf zeigte.

Die Kreditaufnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Haltenbad Montabaur

Gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 - ist das Hallenbad Montabaur am Sonntag, 1. November, Aller­heiligen, ganztägig geschlossen!.

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