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Montabaur 2/44/81

Ausführende:

Solisten:

Am Mikrofon: Eintritt:

Das Rundfunkorchester des Südwestfunks,

Leitung: Emmerich Smola

Eva Csapö, Sopran, Carola Dawn Reinhart, Trompete, Anton de Ridder, Tenor

Baldur Seifert

3,00 DM (Einführungspreis)

Vorverkauf:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Telefon-Nummer: 02602/2041

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Lohnsteuerkarten 1982

1. Die Lohnsteuerkarten 1982 werden den Arbeitnehmern bis zum 10. November 1981 übermittelt werden. Die Altersfrei­beträge und die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehin­derte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits ein­getragen.

2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohn­steuerkarte 1982 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1982 zu Beginn des Kalenderjahres 1982 ihren Arbeitgebern auszu­händigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1982 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuer­karte 1982 wird besonders aufmerksam gemacht.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit­nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuer­karte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder­ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,

c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachung,

usw.

sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift "Lohnsteuer 82" hingewiesen.

9. Steuerkarten, die nicht benötigt werden, bitte an die Ver­bandsgemeindeverwaltung -Einwohnermeldeamt- zurückgeben. Oktober/November 1981 Mangels, Bürgermeister

8

Buß- und Bettag, 18.11.81

Wegen des FeiertagesBuß- und Bettag" verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden, die üblicherweise mittwochs, donnerstags und freitags abgefahren werden, in der Woche vom 16.11. - 21.11.1981- jeweils um einen Tag,d.h. von Mittwoch auf Donnerstag usw.

AUS DER SITZUNG DES VERBANDSGEMEINDERATES

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 21. Oktober 1981

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für 1981 verabschiedet

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21. Okt. 1981 wurde durch einstimmigen Beschluß der Nachtragshaushaltsplar|di< und die Nachtragshaushaltssatzung für 1981 sowie das geänder­te Investitionsprogramm für die Jahre 1980 -1984 verabschie­det. Der wesentliche Inhalt des Nachtragshaushaltsplanes ergibt sich aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan.

Der Vorbericht zum Haushaltsplan wird in der nächsten Aus­gabe auszugsweise veröffentlicht.

BÜRGERMEISTER MANGELS betonte in seiner kurzen Erklärung zum Nachtragshaushaltsplan 1981, es sei erfreulich, daß der Haushaltsplan 1981 nur einmal fortgeschrieben wer­den müsse. Ursache für die Aufstellung des Nachtragshaus­haltsplanes seien Mehr- undWIindereinnahmen, die Verschie­bung von Investitionen, zeitliche Verlagerungen der Zuschüsse, und die Anpassung der Haushaltsansätze an die Kostenentwick­lung. Der Haushaltsplan 1981 habe im wesentlichen realisti­sche Einschätzungen enthalten, so daß sich aus dem Nach­tragshaushaltsplan 1981 keineweltbewegenden Veränderun­gen" ergäben.

Für die CDU-Fraktion erklärte RATSMITGLIED WOLFGANG SEUL, Nachtragspläne hätten den Ruch der Selbstverständ­lichkeit, daß sich praktisch in jedem Jahr die Notwendigkeit ergebe, einen solchen Nachtragsplan aufzustellen. Der von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegte Planentwurf zeige, daß-diese Nachtragshaushaltspläne nicht immer eine Dokumen­tation von Mehrausgaben sein müßten. Im Verwaltungshaus­halt trete eine geringfügige Steigerung (rd. 109.000,- DM = 0,68 %) auf. Aber auch bei einer solch relativ geringen Summe (im Vergleich zum Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes von rd. 16 Mill. DM) müsse man als Ratsmitglied angesichts sei­ner Verantwortung vor dem Steuerzahler die Frage stellen, ob diese Steigerung notwendig sei.

Ein näherer Blick in den Haushaltsplan zeige jedoch, daß die Steigerung überwiegend durch durchlaufende Gelder und inne­re Verrechnungen verursacht werde. Als erfreulich bezeichnete Ratsmitglied Seul einen Soll-Überschuß von rd. 190.000 DM, der aus dem Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt zu­geführt werden könne und so zu einer -wenn auch geringen- Reduzierung der Kreditaufnahme beitrage. Positiv unterstrich Ratsmitglied Seul, daß die Verwaltung ihre Rücklagen als Ter­mingelder angelegt hat und so die Möglichkeiten der Hoch­zinspolitik auf der Einnahmenseite genutzt habe. Dadurch entstanden Mehreinnahmen von rd. 121.000,- DM.

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Der Vermögenshaushalt verdiene - so Ratsmitglied Seul - beson dere Beachtung. Hier tritt eine Verringerung des Volumens von 16.527.100,- DM um rd. 5,5 Mill. DM ein. Diese Reduzierung bedeute jedoch keine Einsparung, sondern nur die Verschiebun!

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