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Montabaur 10 / 42 / 81

Friedhofserweiterung ah Allerheiligen nach der Nachmittags­andacht um 14.00 Uhr in einer Feierstunde eingeweiht.

Die Herren Pfarrer der kath. und ev.Kirchen werden nach der Schlüsselübergabe an den Örtsbjirgermeister durch die Architek­ten Schumacher und Nitsche die Einsegnung der gesamten Anlage vornehmen. _ r

Die Ortsbevölkerung wird gebeten, an dieser Einweihungsfeier .teilzunehmen.

AUS DER ARBEIT DES RATES DER ORTSGEMEINDE EITELBORN

Wegen des zu erwartenden regen Interesses hatte der Ortsbürger­meister die Ratsmitglieder zur Sitzung am9.10.1881 in die GaststätteNassauer Hof" eingeladen.

Gut besetzt waren dann auch die Zuhörerstühle/es ging nämlich hauptsächlich ums Geld. Dies spielte eine Rolle bei der Erläuterung der Waldwirtschaftspläne, der Abrechnung von aus­gebauten Straßen wie auch beim Gemeindeanteii am Kindergar­tenerweiterungsbau.

Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1982 verabschiedet -

Wie in all den Vorjahren, war es wieder unserem Revierförster, Herrn Forstamtmann Kern, Vorbehalten,die von i)im erstellten Waldwirtschaftspläne der Gemeinde für das Jahr 1982 vorzutra­gen.

Seinen Ausführungen setzte er die Forstbetriebsergebnisse der Wirtschaftsjahre 1980 und 1981 voran, die erfreulicherweise den erhofften Überschuß um mehr als das Vierfache übertrafen.

Endlich einmal eine positive Feststellung im gemeindlichen.. Finanzgefüge. ... . \ .

Ebenfalls mit einem Gewinn wird das Jahr 1982 abschließen, wenn die derzeitig überschaubaren Entwicklungen eintreffen.

Ing.Bodora erläutert den Ausbau des Streimerichweges Weniger mit Anschauungsmaterial, als vielrnehr mit näheren und ausführlichen Ausführungen erläuterte Ing.Bodora dem Rat und den Zuschauern seine Vorstellungen über die Ausbauform der verkehrsberuhigten Zone im Streimerich.

Es mußte eingesehen werden, daß eine zeichnerische Darstellung der gesamten Trasse nur schwerlich zu erstellen ist, so d. die Ausbauform lediglich abschnittsweise nach Planuntertagen und Abstimmen mit der Örtlichkeit gewählt wird. . -

Dem Vorschlag eines Ratsmitgliedes, ein Modell zu erstellen, war schon aus Kostengründen nicht beizupflichten. _ -

Festsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Streimerichweges beschlossen Unterschiedlich waren die Auffassungen, als es darum ging, den Gemeindeanteil an den Ausbaukosten für den. Streimerich- weg zu ermitteln. ..

Während die SPDRatsfraktion an ihrem 20%tgen Gemeindean­teil -gründend auf die Wohnwertverbesserung usw.-festhielt, waren sich die Mitglieder der FWG und CDU einig darin, daß dieses Abweichen von der Abrechnung vergleichbarer Straßen nicht vertretbar ist, zumal der Streimerich nach wie vor eine für innerörtlichen Verkehr zugelassene Straße bleibt.

Somit wurde letztlich der Gemeindeanteil mehrheitlich auf 30% festgesetzt.

Dieser Abstimmung war die gleiche Diskussion in der letzten Sitzung vorausgegangen, ein gültiger Beschluß ist jedoch versehent­lich nicht zustande gekommen.

Festsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Pumpweges

Auch hier waren die Ansichten zur Höhe des Gemeindeanteils verschieden.

FWG und CDU-Fraktion entschieden sich für einen 30%igeti Gemeindeanteil .wiederum anlehnend an-vergleichbareStraßen, während die SPD-Fraktion eine Mehrbelastung der Gemeinde zu gunsten der Anlieger von 5%, also einen Gemeindeanteii. von 35% erforderte.

Festsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Erlenweges

Für den AbrechnungsbereichErlenweg" entlang des Mini­golfplatzes wurde der Gemeindeanteil einstimmig mit 50 v.H. bewertet.

Ausschlaggebend hierfür waren die Abrechnungsstraßen Wilhelrashöhe und Hohlweg, die ebenfalls als verkehrlich stark frequentierte innerörtliche Straßen gelten.

Finanzierung der Kindergartenerweiterung nunmehr sicherge­stellt.

Erst nach Bekanntwerden, daß die erhofften Landeszuschüsse zum kath. Kindergartenerweiterungsbau nicht fließen, war die Gemeinde zum Handeln aufgefordert.

Im Wort stehend und die zwingend notwendige Erweiterung erkennend, beschloß der Rat einstimmig, den nicht gedeckten Finanzierungsteil aus Mitteln der Gemeinde Eitelborn bereit­zustellen mit der Maßgabe, daß noch in diesem Jahr mit den Vorbereitungen und möglicherweise dem Bau begonnen wird.

Umlegungsverfahren für da^s BaugebietWässer" angeordnet Hervorgerufen durch eine verwaltungsgerichtliche Entschei­dung sowie die derzeitige Bebauungsplanreife war es geboten, die Anordnung des BaulandumlegungsverfahrensWässer" zu beschließen und den Umlegungsausschuß beim Katasteramt Montabaur mit den Arbeiten zu beauftragen.

Gartenstraße wird erneut abgerechnet Ebenfalls anlehnend an eine vergleichbare gerichtliche Ent­scheidung mußte das Erschließungsabrechnungsverfahren Gartenstraße erneut behandelt werden.

Kuriosität: Infolge der wegen Sonderinteresse von der Bera­tung und Beschlußfassung ausgeschlosenen und den nicht anwesenden Ratsmitgliedern war es dem II. Ortsbeigeordneten (der Ortsbürgermeister und I.Beigeordnete waren ebenfalls ausgeschlossen! Vorbehalten, den Beschluß über die erneute Ab­rechnung alleine zu fassen.

Er vollzog dies nach Anhören der noch verblieben® geringen Anzahl der Ratsmitglieder.

Übernahme eines Privatweges durch die Gemeinde zurück- gestellt

Eine Entscheidung über das Begehren einiger Anlieger, einen örtlichen Privatweg durch die Gemeinde zu übernehmen,wurde nicht getroffen.

Sie soll ergehen, nachdem diese Angelegenheit mit allen , Anl iegetn erörtert wurde.

Auftrag für -die Inneneinrichtung der Friedhofshalle erteilt Die letzte Entscheidung des ausgedehnten Sitzungsabends hetraf tiie Anschaffung der Einrichtungsgegenstände für die neue Friedhofshalle. I

Da für den 1. Nov. 1981, ab 14.30 Uhr die feierliche Einseg- I nung der neuen Halle mit der Friedhofsflächenerweiterung I vorgesehen ist, war höchste Eile geboten. I

Dem Angebot einer Pietätsartikelfimra aus Reilingen wurde I entsprochen, die ihrerseits die rechtzeitige Lieferung zusichertl

Ergebnis der Sitzung vom 4.9.1981 I

Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen darf auf die I Ergebnisse der Ratssitzung vom 4.9.1981 verwiesen werden. I

Ausbaukostenvorauserhebung im Streimerich I

Die Ortssatzung läßt es zu und die finanzielle Situation der I Gemeinde gebietet es, Vorausleistungen auf die Ausbaukosteri zum Streimerichweg zu erheben. I

Der Rat stimmte djeser Vorauserhebung in zwei Raten, jeweil fällig per Ende Dez. 1981 und Ende März 1982 zu und bittet die Anlieger um ihr Verständnis für diese Maßnahme. I