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Montabaur 2/42/81

Ladung zum Anhörung*- und Erläuterungstermin über die Ergeb­nisse der Wertermittlung der Grundstücke sowie zum Planwunsch­termin

Im Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, Westerwaldkreis, lie­gen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

am Montag, dem 9. und Dienstag, den 10. Nov. 1981 jeweWs 1 ' 0 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Oberelbert Sportlerheim am Sportplatz

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Ein Beamter des Kul­turamtes wird zur Auskunfterteilung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 des Flurberei­nigungsgesetzes i.d.F. vom 16.3.1976 - BGBl. I S.546 (FjurbG) wird auf

MITTWOCH, den 11. Nov. 1981, vormittags 9.00 Uhr in Ober­elbert, Sportlerheim am Sportplatz festgesetzt. Hierzu werden alle Beteiligten geladen. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im einzelnen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.

Jedem Besitzstand wird mit der Ladung ein Auszug äusd'em Besitzstandsnachweis" zugestellt, der ine zum ElurbeV'eTni- gungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit den Ergebnissen der Wertermittlung enthält. Miteigentümer bzw. Miterben eines Besitzstandes erhalten nur einen Auszug, dieser wird dem gemein­schaftlichen Bevollmächtigten oder dem in den Akten des Kultur­amtes an erster Stelle genannten Miteigentümer oder Miterben oder einem der in Oberelbert wohnenden Miteigentümer oder Miterben zugestellt. Es ist Sache des Empfängers des Auszuges / diesen auch den übrigen Miteigentümern bzw. Miterben zugäng­lich zu machen.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können von den Beteiligten in diesem Anhörungs­und Erläuterungstermin (11.11.1981) oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch späte­stens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag des Anhörungstermins, beim Kulturamt in Westerburg (Flurbereinigungsbehörde) Jahnstr. 5, eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt werden.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für .die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermitt­lung ihrer eigenen Grundstücke, sondern auch dieiErgebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Unterlagen der Wertermittlung für das gesamte Flurbereini­gungsgebiet einzusehen.

Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung (am 11.11.1981) findet der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG statt, zu dem hiermit eben­falls alle Beteiligten geladen werden.

Ich weise darauf hin, daß nach Einleitung und Erläuterung des Planwunschtermines nur einige Beteiligte zur Abgabe ihrer Plan­wünsche (Einzelverhandlungen) gehört werden können und alle übrigen Beteiligten iaden dann folgenden Tagen und Wochen nochmals zur Einzelverhandlung besonders geladen werden.

Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten.

so muß der Flurbereinigungsbehörde, falls noch nicht ge ­schehen, eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, die auch nachgereicht werden kann. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt in Westerburg angefordert oder anläßlich der Offenlegung (am 9. und 10.11.19811 oder im An­hörungstermin (11.11.1981) im Terminslokal ausgehändigt werden. Ich weise hierbei darauf hin, daß die Unterschrift des Vollmachtgebers auf dem Vollmachtsformular durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Polizei, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung, Ortsbürger­meister) beglaubigt sein muß.

Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung von Erben verstorbener Grundbucheigentümer bzw. sonstiger Berechtig­ter sind die erforderlichen Urkunden (Testamente, Erbscheine, Erbverträge usw. zur Einzelverhandlung mitzubringen und den Vertretern des Kultüramtes zu Beginn der Verhandlung vorzulegen.

Alle Nebenbeteiligten, deren Rechte aus dem Grundbuch her­vorgehen, werden ebenfalls zu den vorstehenden Terminen geladen und erhalten einen Auszug, der ihre Rechte im einzel­nen nachweist.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt auf der Verbandsgemeinde­verwaltung in Montabaur zur Einsichtnahme für alle Beteilig- ,.ten offen.

Westerburg, den 12. Okt. 1981 Der Kulturamtsvorsteher:

Herz, Regierungsdirektor.

Gefunden

Beim Fundamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurden im Monat September 1981 folgende Fundgegenstände

abgegeben:

1 Fünfzigmarkschein 2.9.1981

1 Zwanzigmarkschein 15.9.1981

1 HerrenarmbanduhrNisus" 21.9.1981

1 HerrenquarzuhrTimeband" 22.9.1981

1 Fünfzigmarkschein 30.9.1981

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