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Montabaur 2/42/81
Ladung zum Anhörung*- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke sowie zum Planwunschtermin
Im Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, Westerwaldkreis, liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke
am Montag, dem 9. und Dienstag, den 10. Nov. 1981 jeweWs 1 ' 0 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Oberelbert Sportlerheim am Sportplatz
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Ein Beamter des Kulturamtes wird zur Auskunfterteilung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16.3.1976 - BGBl. I S.546 (FjurbG) wird auf
MITTWOCH, den 11. Nov. 1981, vormittags 9.00 Uhr in Oberelbert, Sportlerheim am Sportplatz festgesetzt. Hierzu werden alle Beteiligten geladen. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im einzelnen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.
Jedem Besitzstand wird mit der Ladung ein Auszug äus’d'em „Besitzstandsnachweis" zugestellt, der sä ine zum ElurbeV'eTni- gungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit den Ergebnissen der Wertermittlung enthält. Miteigentümer bzw. Miterben eines Besitzstandes erhalten nur einen Auszug, dieser wird dem gemeinschaftlichen Bevollmächtigten oder dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle genannten Miteigentümer oder Miterben oder einem der in Oberelbert wohnenden Miteigentümer oder Miterben zugestellt. Es ist Sache des Empfängers des Auszuges / diesen auch den übrigen Miteigentümern bzw. Miterben zugänglich zu machen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können von den Beteiligten in diesem Anhörungsund Erläuterungstermin (11.11.1981) oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag des Anhörungstermins, beim Kulturamt in Westerburg (Flurbereinigungsbehörde) Jahnstr. 5, eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt werden.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für .die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern auch dieiErgebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Unterlagen der Wertermittlung für das gesamte Flurbereinigungsgebiet einzusehen.
Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung (am 11.11.1981) findet der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG statt, zu dem hiermit ebenfalls alle Beteiligten geladen werden.
Ich weise darauf hin, daß nach Einleitung und Erläuterung des Planwunschtermines nur einige Beteiligte zur Abgabe ihrer Planwünsche (Einzelverhandlungen) gehört werden können und alle übrigen Beteiligten iaden dann folgenden Tagen und Wochen nochmals zur Einzelverhandlung besonders geladen werden.
Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten.
so muß der Flurbereinigungsbehörde, falls noch nicht ge schehen, eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, die auch nachgereicht werden kann. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt in Westerburg angefordert oder anläßlich der Offenlegung (am 9. und 10.11.19811 oder im Anhörungstermin (11.11.1981) im Terminslokal ausgehändigt werden. Ich weise hierbei darauf hin, daß die Unterschrift des Vollmachtgebers auf dem Vollmachtsformular durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Polizei, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung, Ortsbürgermeister) beglaubigt sein muß.
Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung von Erben verstorbener Grundbucheigentümer bzw. sonstiger Berechtigter sind die erforderlichen Urkunden (Testamente, Erbscheine, Erbverträge usw. zur Einzelverhandlung mitzubringen und den Vertretern des Kultüramtes zu Beginn der Verhandlung vorzulegen.
Alle Nebenbeteiligten, deren Rechte aus dem Grundbuch hervorgehen, werden ebenfalls zu den vorstehenden Terminen geladen und erhalten einen Auszug, der ihre Rechte im einzelnen nachweist.
Ein Abdruck dieser Ladung liegt auf der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur zur Einsichtnahme für alle Beteilig- ,.ten offen.
Westerburg, den 12. Okt. 1981 Der Kulturamtsvorsteher:
Herz, Regierungsdirektor.
Gefunden
Beim Fundamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurden im Monat September 1981 folgende Fundgegenstände
abgegeben:
1 Fünfzigmarkschein 2.9.1981
1 Zwanzigmarkschein 15.9.1981
1 Herrenarmbanduhr „Nisus" 21.9.1981
1 Herrenquarzuhr „Timeband" 22.9.1981
1 Fünfzigmarkschein 30.9.1981
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