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Montabaur 12/ 41 / 81

Im Norden von dem Gartenweg (Fußweg) und einem Teil der schulstraße, im Osten von der Landesstraße 326 und einem Teil der Waldstraße, im Süden von dem Welschneudorfer Weg bzw. der an diesen Weg südlich angrenzenden Parzellen Nr. 733 bis 748, Flur 11

im Westen von dem Graben Nr. 1657, Flur 7 und der Grundstücks­grenze zwischen den Parzellen 525 (Hausgrundstück Wild) und 530, Flur 7.

Der Planbereich beinhaltet Teile der Gemarkungsbezeichnung Im Bäumchesfeld",Ober den Gärten" undIn den Gärten", sowie Teile der Ortslage.

Daubach, den 6.10.1981 Poggemann, I. Beigeordneter

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Wie bereits vorangekündigt, treffen sich alle Aktiven und Passiven am Samstag, dem 10.10.1981,zu einem gemütlichen Abend im Vereinslokal V.Ferdinand in Stahlhofen.

Wir beginnen um 19.00 Uhr.

Für Essen und Trinken sowie musikalische Unterhaltung ist be­stens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht mehr.

HOLLER:

NACHRUF

Am 30.9.1981 verstarb im Alter von 79 Jahren Herr Wilhelm Puderbach.

Der Verstorbene war in der Zeit von 1970 bis 1978 als Gemeindearbeiter bei der Ortsgemeinde Holler be­schäftigt. Im Verlaufe dieser Tätigkeit im Dienste der Gemeinde erledigte er die ihm aufgetragenen Arbeiten stets pflichtbewußt und gewissenhaft. Bürger, Rat und Verwaltung der Ortsgemeinde Holler danken dem Ver­storbenen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Holler, 5.10.1981 Molsberger, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Holler zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Be­stattungswesen vom 30. Sept. 1981

Der Ortsgemeinderat Holler hat am 27. Aug. 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (G VBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10),zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklich­keitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald­kreises vom 28. Sept. 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Erhebung

von Gebühren für das Bestattungswesen vom 8. Dez. 1976, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:

a) für Personen ab vollendetem 10:Lebensjahr 300,- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum

10. Lebensjahr 150,-DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5.

Lebensjahr 80,- DM

d) für Kinder unter einem Lebensjahr und für , o

anmeldepflichtige Totgeburten 50,- DM.

2. § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung:

(10) Muß die Ortsgemeinde für Bestattungen Lohnkosten

zahlen, die höher sind als die in Abs. 1 festgesetzten Bestat­tungsgebühren, werden anstelle der Bestattungsgebühren nach Abs. 1 und Abs. 6 die tatsächlichen Kosten als Bestattungs­gebühren erhoben. Sonstige Bestattungsgebühren bleiben un­verändert.

Die nochmalige Erhöhung der Bestattungsgebühren hach § 8 Abs. 2 für Auswärtige entfällt."

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Holler, 30. Sept. 1981 Ortsgemeinde Holler Molsberger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6'der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz-GemO vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

SV Fortuna, Holler, Abt. Alte Herren

Nach dem am vergangenen Samstag ausgefallenen Spiel gegen Montabaur wird am Samstag, dem 10.10.81, um 15.30 Uhr die Alte Herren-Mannschaft von Bad Marienberg erwartet.

Musikverein Holler

Am Samstag, dem 10. Okt. 1981,findet die Wanderung des Musikvereins Holler zur Grillhütte in Bladernheim statt. Abmarsch 14.30 Uhr von der Gastwirtschaft Heibel.

DRK-Ortsverein Daubach Blutspendetermin am 15. Okt. 1981

Der nächste Blutspendetermin findet am Donnerstag, dem 15.10. 1981, von 17.00 bis 21.00 Uhr in der Schule zu Hor­bach statt. Hierzu laden wir alle Personen ab 18 Jahren herzlich ein. Blut spenden heißt Leben retten und jeder von uns kann der nächste sein, der einer Blutkonserve bedarf.

DAUBACH/STAHLHOFEN:

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Wie bereits vorangekündigt, treffen sich alle Aktiven und Pas­siven am Samstag, dem 10.10.1981, zu einem gemütlichen Abend im Vereinslokal V.Ferdinand in Stahlhofen. Wir begin­nen um 19.00 Uhr.

Für Essen und Trinken sowie musikalische Unterhaltung ist bestens gesorgt. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht mehr.

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Am Sonntag, dem 11.10.1981,erwarten wir die Gäste aus Daufenbach. Anstoß 15.00 Uhr.

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Was ist neu bei uns im FSV Gelbachtaler Sportfreunde?

Der Reiterhof Montabaur hat sich als Abteilung unserem Verein angeschlossen.