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Montabaur 12/38/81

Bebauungsplanes "Ortslage " und "Auf der Höh"

- Anpassung an die Straßenplanung für den Teilbereich "Auf der Höh"

2. Verschiedenes

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Bebauungsplanangelegenheit

3. Verschiedenes

Kadenbach, 14.9.1981 Karbach, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL

Kirchenchor St Anna, Neuhäusel

Am Sonntag, 27.9.1981, unternimmt der Kirchenchor seinen diesjährigen Ausflug. Die Abfahrt ist um 8.oo Uhr am Feuer­wehrhaus in Neuhäusel. Die Fahrt geht nach Kiedrich, wo wir uns bis zum Nachmittag aufhalten werden. Um ca. 14.3o Uhr ist Weiterfahrt nach Rüdesheim. Gegen 18.oo Uhr Besuch Weingut Perabo in Lorch. Die Weinprobe kostet zwischen 7,oo und 1o,oo DM. Nach der Führung im Weingut besteht die Möglichkeit, in Lorch ein Abendessen einzunehmen. Die Rück­fahrt ist gegen 21.oo Uhr. Der Busfahrpreis für alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Kirchenchores und deren Angehö­rigen ist frei.

Wir laden alle Mitbürger von Neuhäusel herzlich ein, sich der Fahrt des Kirchenchores anzuschließen. Hierfür erbitten wir einen Fahrpreis von lo.oo DM. Wir würden uns freuen, wenn sich noch recht viele Dorfbewohner an der Fahrt beteiligten. ANMELDUNGEN NEHMEN ENTGEGEN:

Margret Best, Simmerner Str. 49, Tel. 778; Helga Krissei, Gartenstr. 8, Tel. 2210; Elfriede Altmann, Am Eisenköppel 2, Tel. 719.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH

Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEIN­DEN DES WESTERWALDKREISES

Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche be­schrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfra­gen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Re­gel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch sei­nen Lastkraftwagen angemeldet hat Werden Transporte außer­halb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Geneh­migung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)

NAHZONENBESCHREIBUNG für den Güternahverkehr.im Westerwaldkreis

Standortgemeinde mit den Orts-/Stadtteilen

Gackenbach

Ortsmittelpunkt: Koordinatenwerte Gauß-

Einmündung der Straße Krüger

"Alte Hohl" in die K 172 R 34 19 030

H 55 82 168

Randgemeinden, deren Orts- Randgemeinden, deren

mittelpunkt bzw. ein bezirkl. Ortsmittelpunkt bzw.

OMP innerhalb der OMP außerhalb

Nahzone liegt der Nahzone liegen

Randgemeinden innerhalb Randgemeinden

außerhalb

Dörrebach

Simniern

Mostershausen

Kail

Gamlen

Mayen

Brenk

Niederdürenbach

Sinzig

Windhagen

Asbach

Buchholz

r Forst

Wir fus

Düngeubeim

Monrcal

Routeisterz

Ki/rchwald

V.'eibern

Obordürenbach

Königsfcld

Remagen

Unhel

Rheinbreitbach Hennef Eitorf Windeck Birken-Brüchen Niederfischbach

Katzwinkel

Burbach

Haiger

Dillenburg

Herborn

Ehr i iigshausen

Aßlar

WetzJar

Hüttenberg

WaIdso1ms

Butzbach

Usingen

Neu-Anspach

Wehrhcim

Königstein

Bad Soden

Kelkheim

Hofheim

Wiesbaden

Mainz

Ingell e j in

Ockcnh . im

Dorsheim

Schvicppenhe im

Stromberg

Siegen

Brachbach

Wilnsdorf

Siegbach

Mittenaar

Hcuchclhcim

Gießen

Langgöns

Ober-MÖrlen

Friedrichsdorf

Bad Homburg v.d.H.

Oberursel

Kronberg

Schwalbach a. Ts.

Ha t tersheim

Frankfurt

Hochheim

Essenheim

Schwabenheim

Appenheim

Schöneberg

Rieswciler

Wüschheim

Altstrimmig

Bruttig-Fankel

HORBACH Sportverein Horbach

Am 2o.9.1981 spielt die 1. Mannschaft um 15.oo Uhr in Burgschwa Ibach. Die 2. Mannschaft spielt um 13.15 Uhr in Nievern gegen die dortige 2. Mannschaft Die Alt-Herren-Mannschaft spielt am Samstag, 19.9.1981, in Steinefrenz.

Die Anstoßzeit wird noch bekanntgegeben.

HÜBINGEN MGV Frohsinn

Die Chorprobe am Montag, 21.9.1981, fällt aus.

Hinweis für unsere Wanderung: Die Teilnehmer an der Wande­rung treffen sich am Samtag, 19.9.1981, 15.oo Uhr an der Buchfinkenlandhalle. Für diejenigen, die sich die Wanderstreck 6 nicht zumuten, fährt der Bus um 18.oo Uhr nach Weinähr.

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