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Montabaur 9/38/81

umfangreiche Beseitigung von Winterschäden benötigt wur­den. Da diese Kosen weit über dem bei Aufstellung des Pla­nes angesetzten Kostenansatz lagen, entstand eine Haus­haltsüberschreitung von 5.517,74 DM.

2. 3.249,71 DM bei der Haushaltsstelle 770.415 "Dienstbezüge für Arbeiter". Insbesondere durch die Inanspruchnahme der Gemeindearbeiter durch die Verbandsgemeinde Montabaur entstanden höhere Lohnkösten, als dies zunächst bei der Aufstellung des Haushaltsplanes abzusehen war. Diese Kosten wurden jedoch wiederum von der Verbandsgemeinde erstat­tet und schlagen sich an anderer Stelle des Haushaltes als Mehreinnahmen nieder.

3. 15.819,22 DM bei der Haushaltsstelle 750.950 "Bauausgaben"

Für die Anlage eines Fußweges, die Befestigung der Zufahrt am Friedhof sowie für die Errichtung einer Wasserzapfstelle reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht aus. Die Haushaltsüberschreitung hierzu betrug insgesamt 15.819,22 DM, wovon bereits durch Beschluß vom 1o.12.1980 13.000,00 DM bewilligt wurden.

4. 24.328,68 DM bei der Haushaltsstelle 882.950 "Bauausga­ben". Bei diesen Kosten handelt es sich um Haus- und Kanal­anschlußkosten für die gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet "Bitzen", die von der Ortsgemeinde vorzufinanzie­ren sind. Diese Kosten werden von der Ortsgemeinde beim späteren Verkauf der Grundstücke von den Erwerbern wieder erstattet.

Die Deckung der gesamten erheblichen außer- und überplanmäßi­gen Haushaltsausgaben 1980 wurde vom Rat gleichfalls beschlos­sen. Diese erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen beim Ge­meindeanteil an der Einkommenssteuer sowie durch Einsparun­gen bei der Haushaltsstelle 882.932 "Erwerb von Grundstücken".

Anschließend wurde dem Rat eine 13 Positionen umfassende Aufstellung über die Leistung unerheblicher über- und außer­planmäßiger Haushaltsausgaben für das Jahr 1980 vorgelegt, die lediglich der Kenntnisnahme bedurfte. Die Haushaltsüber­schreitungen, die sich auf den gesamten Bereich des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushaltes erstreckten,beliefen sich auf insge­samt 6.599,38 DM. Die Deckung dieser Kosten erfolgt im Rah­men des Gesamthaushaltes.

RAT ERGREIFT MASSNAHMEN ZUR AUFRECHTERHAL­TUNG DER ORDNUNG IM BEREICH "DORNBUSCH"

UND ANGRENZENDEN GEBIETEN Der Rat beschloß, im Freizeitgelände "Dornbusch", auf dem Kinderspielplatz, auf dem Sportplatz und Schulgelände die Be­nutzung sämtlicher Fahrzeuge - auSer Fahrrädern - zu verbieten. Durch diese Maßnahme soll insbesondere das in letzter Zeit immer wieder festgestellte Befahren mit Mopeds und Mofas un­terbunden werden. Hinsichtlich des Sportplatzes soll auch ein Verbot für das Befahren mit Fahrrädern ausgesprochen werden. Die Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, entsprechende Beschilderungen aufzustellen.Um das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern zu ermöglichen, sollen entsprechende Vorrichtungen auf dem Kinderspielplatz angebracht werden.

Weiterhin sprach sich der Rat für folgende ordnende Maßnah­men aus:

1. Aufstellung einer Benutzungsordnung in Form einer Hinweis­tafel am Kinderspielplatz.

2. Auf das Verbot, auf den Rasenflächen zwischen der Turn­halle an der Schule und Sportplatz Fußball zu spielen, wur­de nochmals hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Bitte gerichtet, Gitter vor die Fenster der Turnhalle auf der zum Sportplatz gelegenen Seite anzubringen, um den ständigen Beschädigungen von Fensterscheiben vorzubeugen.

ABLÖSUNG DER DEPUTATSVERPFLICHTUNG GEGEN­ÜBER DER KIRCHENGEMEINDE RUPPACH-GOLDHAU­SEN BESCHLOSSEN Zur Ablösung der jährlichen Deputats­

verpflichtungen gegenüber der Kath.Kirchengemeinde Ruppach- Goldhausen beschloß der Rat die einmalige Zahlung einer Ab­lösungssumme von 900 DM. Es handelt sich hierbei um 15 Jahresbeiträge & 60 DM,die bislang jährlich an die Kirchenge­meinde in Form von Holzgeld überwiesen wurden.

IMMISSIONEN IM BEREICH DER STEINHECKSTRASSE WAREN ERNEUTES DISKUSSIONSTHEMA IM RAT Nachdem zunächst die Verlegung des Tagesordnungspunktes vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen wurde, diskutierte der Rat über die von einem Industriebetrieb, der in unmittelbarer Nähe der Steinheck­straße gelegen ist, ausgehenden Umweltbelastungen. Hierzu wurde vorab vom Ortsbürgermeister der bislang geführte Schrift­verkehr nochmals bekanntgegeben.

AUGST

Am Sonntag, 2o.9.1981, spielt die 2. Mannschaft um 15.oo Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel gegen die Reinhards Elf. Die 1. Mannschaft reist mit einem ausgeglichenen Punktekonto nach Oberfell.

Die 3. Mannschaft spielt gegen die Elf aus Hillscheid.

Anstoß: 11.oo Uhr Sportplatz in Kadenbach.

EITELBORN

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung "Streimerich" der Ortsgemeinde Eitelborn

hier: Offen läge gern. § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.6.1980 die Änderung des Bebauungsplanes "Streimerich" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 28.9.1981 bis 28.10.1981

jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.3o bis 16.oo Uhr, dienstags von 7.3o bis 18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, so­wie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffent­lich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts­gemeinde Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

FLUR: 4

Flurstücke: 8/2, 8/3, 9, 10, 11/2, 11/3, 11/4, 14/3, 14/4,

15/2, 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 17/5, 19/1, 19/8, 21/5, 25/6, 23, 70/1, 25/5 Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden von der Staße "Streimerich"

Im Osten von den Grundstücken Nr. 17/1, 19/9, 21/3, 22/1,

25/4 und 24/1, Flur 4

Im Süden von der Triftstraße (K 113)

Im Westen von dem Metternichweg.

Eitelborn, 14.9.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Vollzug des Güterkraftverkeimgesetzes Nahzonenbeschreibung der Städte und Gemeinden des Wester­waldkreises

AUGST