Montabaur 9/38/81
umfangreiche Beseitigung von Winterschäden benötigt wurden. Da diese Kosen weit über dem bei Aufstellung des Planes angesetzten Kostenansatz lagen, entstand eine Haushaltsüberschreitung von 5.517,74 DM.
2. 3.249,71 DM bei der Haushaltsstelle 770.415 "Dienstbezüge für Arbeiter". Insbesondere durch die Inanspruchnahme der Gemeindearbeiter durch die Verbandsgemeinde Montabaur entstanden höhere Lohnkösten, als dies zunächst bei der Aufstellung des Haushaltsplanes abzusehen war. Diese Kosten wurden jedoch wiederum von der Verbandsgemeinde erstattet und schlagen sich an anderer Stelle des Haushaltes als Mehreinnahmen nieder.
3. 15.819,22 DM bei der Haushaltsstelle 750.950 "Bauausgaben"
Für die Anlage eines Fußweges, die Befestigung der Zufahrt am Friedhof sowie für die Errichtung einer Wasserzapfstelle reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht aus. Die Haushaltsüberschreitung hierzu betrug insgesamt 15.819,22 DM, wovon bereits durch Beschluß vom 1o.12.1980 13.000,00 DM bewilligt wurden.
4. 24.328,68 DM bei der Haushaltsstelle 882.950 "Bauausgaben". Bei diesen Kosten handelt es sich um Haus- und Kanalanschlußkosten für die gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet "Bitzen", die von der Ortsgemeinde vorzufinanzieren sind. Diese Kosten werden von der Ortsgemeinde beim späteren Verkauf der Grundstücke von den Erwerbern wieder erstattet.
Die Deckung der gesamten erheblichen außer- und überplanmäßigen Haushaltsausgaben 1980 wurde vom Rat gleichfalls beschlossen. Diese erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 882.932 "Erwerb von Grundstücken".
Anschließend wurde dem Rat eine 13 Positionen umfassende Aufstellung über die Leistung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Haushaltsausgaben für das Jahr 1980 vorgelegt, die lediglich der Kenntnisnahme bedurfte. Die Haushaltsüberschreitungen, die sich auf den gesamten Bereich des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushaltes erstreckten,beliefen sich auf insgesamt 6.599,38 DM. Die Deckung dieser Kosten erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
RAT ERGREIFT MASSNAHMEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ORDNUNG IM BEREICH "DORNBUSCH"
UND ANGRENZENDEN GEBIETEN Der Rat beschloß, im Freizeitgelände "Dornbusch", auf dem Kinderspielplatz, auf dem Sportplatz und Schulgelände die Benutzung sämtlicher Fahrzeuge - auSer Fahrrädern - zu verbieten. Durch diese Maßnahme soll insbesondere das in letzter Zeit immer wieder festgestellte Befahren mit Mopeds und Mofas unterbunden werden. Hinsichtlich des Sportplatzes soll auch ein Verbot für das Befahren mit Fahrrädern ausgesprochen werden. Die Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, entsprechende Beschilderungen aufzustellen.Um das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern zu ermöglichen, sollen entsprechende Vorrichtungen auf dem Kinderspielplatz angebracht werden.
Weiterhin sprach sich der Rat für folgende ordnende Maßnahmen aus:
1. Aufstellung einer Benutzungsordnung in Form einer Hinweistafel am Kinderspielplatz.
2. Auf das Verbot, auf den Rasenflächen zwischen der Turnhalle an der Schule und Sportplatz Fußball zu spielen, wurde nochmals hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Bitte gerichtet, Gitter vor die Fenster der Turnhalle auf der zum Sportplatz gelegenen Seite anzubringen, um den ständigen Beschädigungen von Fensterscheiben vorzubeugen.
ABLÖSUNG DER DEPUTATSVERPFLICHTUNG GEGENÜBER DER KIRCHENGEMEINDE RUPPACH-GOLDHAUSEN BESCHLOSSEN Zur Ablösung der jährlichen Deputats
verpflichtungen gegenüber der Kath.Kirchengemeinde Ruppach- Goldhausen beschloß der Rat die einmalige Zahlung einer Ablösungssumme von 900 DM. Es handelt sich hierbei um 15 Jahresbeiträge & 60 DM,die bislang jährlich an die Kirchengemeinde in Form von Holzgeld überwiesen wurden.
IMMISSIONEN IM BEREICH DER STEINHECKSTRASSE WAREN ERNEUTES DISKUSSIONSTHEMA IM RAT Nachdem zunächst die Verlegung des Tagesordnungspunktes vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen wurde, diskutierte der Rat über die von einem Industriebetrieb, der in unmittelbarer Nähe der Steinheckstraße gelegen ist, ausgehenden Umweltbelastungen. Hierzu wurde vorab vom Ortsbürgermeister der bislang geführte Schriftverkehr nochmals bekanntgegeben.
AUGST
Am Sonntag, 2o.9.1981, spielt die 2. Mannschaft um 15.oo Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel gegen die Reinhards Elf. Die 1. Mannschaft reist mit einem ausgeglichenen Punktekonto nach Oberfell.
Die 3. Mannschaft spielt gegen die Elf aus Hillscheid.
Anstoß: 11.oo Uhr Sportplatz in Kadenbach.
EITELBORN
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung "Streimerich" der Ortsgemeinde Eitelborn
hier: Offen läge gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.6.1980 die Änderung des Bebauungsplanes "Streimerich" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 28.9.1981 bis 28.10.1981
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3o bis 16.oo Uhr, dienstags von 7.3o bis 18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
FLUR: 4
Flurstücke: 8/2, 8/3, 9, 10, 11/2, 11/3, 11/4, 14/3, 14/4,
15/2, 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 17/5, 19/1, 19/8, 21/5, 25/6, 23, 70/1, 25/5 Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden von der Staße "Streimerich"
Im Osten von den Grundstücken Nr. 17/1, 19/9, 21/3, 22/1,
25/4 und 24/1, Flur 4
Im Süden von der Triftstraße (K 113)
Im Westen von dem Metternichweg.
Eitelborn, 14.9.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Vollzug des Güterkraftverkeimgesetzes Nahzonenbeschreibung der Städte und Gemeinden des Westerwaldkreises
AUGST

