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Montabaur 10/36/81 § 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 4. Juni 1977, geändert durch Satzung vom 7. Sept. 1979 wird wie folgt geän­dert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:

a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 300,- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum 10.Le-

bensjahr 120,- DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum

5. Lebensjahr 60,-DM

d) für Kinder unter einem Lebensjahr und für

anmeldepflichtige Totgeburten 30,-DM "

2. § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung:

(10) Muß die Ortsgemeinde für Bestattungen Lohnkosten zah­len, die höher sind als die in Abs. 1 festgesetzten Bestattungs­gebühren, werden anstelle der Bestattungsgebühren nach Abs. 1 und Abs. 6 die tatsächlichen Kosten als Bestattungsgebühren erhoben. Sonstige Bestattungsgebühren bleiben unverändert. Die nochmalige Erhöhung der Bestattungsgebühren nach § 8 Abs.2 für Auswärtige entfällt".

§2

Die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 7. September 1979 wird aufgehoben.

§3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Gackenbach, 1. Sept. 1981 Ortsgemeinde Gackenbach Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Urlaub des Bürgermeisters

In der Zeit vom 3. Sept. 1981 bis 14. Sept. 1981 ist der Orts- bürgermeister in Urlaub.

Der I. Beigeordnete Hermann Weidenfeiler wird in dieser Zeit die Geschäfte der Ortsgemeinde übernehmen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Freizeit- und Gymnastik-Verein Gackenbach

Hallo Turnfreunde

Unser diesjähriger Wandertag findet am Samstag, dem 12.9.81, statt. Abmarsch 14.00 Uhr ab Vereinslokal.

Alle Mitglieder sind mit Ihren Partnern herzlich eingeladen.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

HÜBINGEN:

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Hübingen hat am 14. August 1981 für den gesamten UmlegungsplanOber dem Dorf", Gemarkung Hübingen, die Unanfechtbarkeit beschlos­sen. Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 31. August 1981. Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 5.9.1981 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durcl den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand er­setzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Bau­grundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 11.9.1981 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Katasteramt Monta­baur, Schloßweg 6, anzuzeigen, damit in einem noch festzule­genden Termin die örtl.Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflicl tige bis einschl. 11.9.1981 auf das Konto der Verbandsge- meincfe Montabaur, Nr. 108 Volksbank Montabaur den fälli­gen Betrag einzahlt oder mit der Ortsgemeinde Hübingen Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

Montabaur, den 31. August 1981 Ortsgemeinde Hübingen Umlegungsausschuß Siegel Simon, Verm.Direktor Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen am 25.8.1981

Fortschreibung des Investitionsprogrammes für den Planungs-

Zeitraum 1981 bis 1985 beschlossen

Der Rat beschloß, den Investitionskatalog der Ortsgemeinde

für den Planungszeitraum 1981 bis 1985 wie folgt zu ergänzen

Fortführungsmaßnahme aus 1981

Ausbau der K 173 / 176

Investitionen für den Zeitraum 1982 bis 1985

1. Ausbau von Wanderwegen (voraussichtlicher Gesamtkoster| aufwand 30.000 DM). Für diese Maßnahme sollen jeweils in den Jahren 1982, 1983 und 1984 10.000,- DM aufge­wendet werden.

2. Ausbau des Friedhofes (der Gesamtkostenaufwand wird auf ca. 15.000 DM geschätzt und soll zu je 5.000,-DM auf die Jahre 1983, 1984 und 1985 verteilt werden).

3. Ausbau des Sportplatzes (voraussichtlicher Gesamtkosten­aufwand ca. 20.000 DM. Die Kosten sollen zu 5.000 DM in 1982, 10.000 DM in 1983 und 5.000 DM in 1984 aufge­teilt werden)

4. Ausbau von Wirtschaftswegen (voraussichtlicher Gesamt­kostenaufwand ca. 20.000 DM, die Maßnahme soll gestreck