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Montabaur 9/36/81

Rumpelstilzchen brachte 3.000,- DM

Die Folklore-GruppeDer Speicher" hat den Erlös des FestivalsRumpelstilzchen 1981" in Höhe von 3.000,- DM dem ProjektReistag" der Pfarrgemeinde St. Martin in Koblenz- Pfaffendorf gespendet.

Die Gemeinde unterstützt ein Kinderheim in Tansania und ein unabhängiges Entwicklungshilfeprojekt in Peru. Über diese Pro­jekte wird die Folklore-Gruppe im Herbst mit Hilfe einas Dia- vortrages berichten.

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnungen 1979 und 1980 und des Entlastungs­beschlusses des Ortsgemeinderates vom 17.8.1981 der Orts­gemeinde Simmern für die Haushaltsjahre 1979 und 1980.

I.

HAUSHALTSRECHNUNG 1979

Verwaltungs- Vermögens- Feststellung des haush./DM haushalt/DM Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 577.988,24 240.047,83

+ neue Haushalts­einnahmereste -- 397.000,-

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 577.988,24

637.047,83

1.215.036,07

Soll-Ausgaben 577.988,24 + neue Haushalts-

587.879,04

1.165.867,28

ausgabereste

49.168,79

49.168,79

Summe bereinigte

-

Soll-Ausgaben 577.988,24

637.047,83

1.215.036,07

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 28. Mai 1980

-

-

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch, I. Beigeordneter

II. HAUSHALTSRECHNUNG 1980

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

Feststellung haushalt/DM

haushalt/DM

DM

d.Ergebnisses

Soll-Einnahmen 580.450,59 ./. Abgang alter Haushaltseinnahme-

462.731,85

1.043.182,44

reste

22.000,-

22.000,-

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 580.450,59

440.731,85

1.021.182,44

Soll-Ausgaben 580.450,59

451.751,12

1.032.201,71

Summe bereinigte ===========

===========

:==============

Soll-Ausgaben 580.450,59

451.751,12

1.032.201,71

Fehlbetrag:

11.019,27

11.019,27

Festgestellt:

*

Montabaur, 21. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

III. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von gier Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 aufgestellten Jahresrechnungen gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 Entlastung zu '

erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Schneider und der II. Ortsbeigeordnete We­ber nehmen wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teil. Den Vorsitz führt das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Peter Alexander.

IV. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 7.9.1981 bis.16.9.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

BUCHFINKENLAND

Kleinkinderuntersuchung

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.1976 bis 30.6.1977 gebo­ren sind, findet am Montag, dem 7.9.1981. um 14.00 Uhr im Kindergarten im Familienferiendorf in Hübingen eine Klein­kinderuntersuchung statt. Mit dieser Untersuchung ist ein wich­tiger Hör- und Sehtest verbunden. Es können auch Kinder vorgestellt werden, die den Kindergarten nicht besuchen.

Kultur- und Verkehrsverein

Wie wir bereits angekündigt hatten, findet am 8. Sept. 1981, 20.00 Uhr die Besprechung mit den Pensionswirten und Ver­tretern der Fremdenverkehrsinstitutionen im GasthausWe­sterwaldblick" in Horbach statt. Herr Verkehrsdirektor Josef Becker hat seine Teilnahme hieran zugesagt.

Wir laden nochmals alle, auch die Mitglieder des Vorstandes und Herren Ortsbürgermeister - Wilhelmi - erweiter Vorstand­herzlich ein.

Hauptthema ist die Gestaltung des Unterkunftsverzeichnisses zum ProspektBuchfinkenland" Es wird gsbeten, die hierfür erforderlichen Angaben bekanntzugeben, soweit diese bereits feststehen.

Darüber hinaus sollen aber auch noch weitere Fragen der Fremdenverkehrsarbeit u.a. das Pauschalurlaubsangebot für 1982 mit Herrn Becker erörtert werden, so daß wir bitten, die Gelegenheit wahrzunehmen und im Gasthaus Daun, Horbach uns mit Ihrem Besuch zu beehren.

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 1. Sept. 1981 Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat am 14. August 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgaben­gesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept.1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10),zuletzt geändert durch Landes­gesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Un­bedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 24. Aug. 1981 hiermit öffentlich bekannt­gemacht wird:

Gesamt

DM

818.036,07

397.000,-