Montabaur 9/36/81
Rumpelstilzchen brachte 3.000,- DM
Die Folklore-Gruppe „Der Speicher" hat den Erlös des Festivals „Rumpelstilzchen 1981" in Höhe von 3.000,- DM dem Projekt „Reistag" der Pfarrgemeinde St. Martin in Koblenz- Pfaffendorf gespendet.
Die Gemeinde unterstützt ein Kinderheim in Tansania und ein unabhängiges Entwicklungshilfeprojekt in Peru. Über diese Projekte wird die Folklore-Gruppe im Herbst mit Hilfe einas Dia- vortrages berichten.
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnungen 1979 und 1980 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 17.8.1981 der Ortsgemeinde Simmern für die Haushaltsjahre 1979 und 1980.
I.
HAUSHALTSRECHNUNG 1979
Verwaltungs- Vermögens- Feststellung des haush./DM haushalt/DM Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 577.988,24 240.047,83
+ neue Haushaltseinnahmereste -- 397.000,-
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 577.988,24
637.047,83
1.215.036,07
Soll-Ausgaben 577.988,24 + neue Haushalts-
587.879,04
1.165.867,28
ausgabereste
49.168,79
49.168,79
Summe bereinigte
-
Soll-Ausgaben 577.988,24
637.047,83
1.215.036,07
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 28. Mai 1980
-
-
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Reusch, I. Beigeordneter
II. HAUSHALTSRECHNUNG 1980
Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
Feststellung haushalt/DM
haushalt/DM
DM
d.Ergebnisses
Soll-Einnahmen 580.450,59 ./. Abgang alter Haushaltseinnahme-
462.731,85
1.043.182,44
reste
22.000,-
22.000,-
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 580.450,59
440.731,85
1.021.182,44
Soll-Ausgaben 580.450,59
451.751,12
1.032.201,71
Summe bereinigte ===========
===========
:==============
Soll-Ausgaben 580.450,59
451.751,12
1.032.201,71
Fehlbetrag:
11.019,27
11.019,27
Festgestellt:
*
Montabaur, 21. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
III. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von gier Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 aufgestellten Jahresrechnungen gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 Entlastung zu '
erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Schneider und der II. Ortsbeigeordnete Weber nehmen wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teil. Den Vorsitz führt das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Peter Alexander.
IV. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 7.9.1981 bis.16.9.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
BUCHFINKENLAND
Kleinkinderuntersuchung
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.1976 bis 30.6.1977 geboren sind, findet am Montag, dem 7.9.1981. um 14.00 Uhr im Kindergarten im Familienferiendorf in Hübingen eine Kleinkinderuntersuchung statt. Mit dieser Untersuchung ist ein wichtiger Hör- und Sehtest verbunden. Es können auch Kinder vorgestellt werden, die den Kindergarten nicht besuchen.
Kultur- und Verkehrsverein
Wie wir bereits angekündigt hatten, findet am 8. Sept. 1981, 20.00 Uhr die Besprechung mit den Pensionswirten und Vertretern der Fremdenverkehrsinstitutionen im Gasthaus „Westerwaldblick" in Horbach statt. Herr Verkehrsdirektor Josef Becker hat seine Teilnahme hieran zugesagt.
Wir laden nochmals alle, auch die Mitglieder des Vorstandes und Herren Ortsbürgermeister - Wilhelmi - erweiter Vorstandherzlich ein.
Hauptthema ist die Gestaltung des Unterkunftsverzeichnisses zum Prospekt „Buchfinkenland" Es wird gsbeten, die hierfür erforderlichen Angaben bekanntzugeben, soweit diese bereits feststehen.
Darüber hinaus sollen aber auch noch weitere Fragen der Fremdenverkehrsarbeit u.a. das Pauschalurlaubsangebot für 1982 mit Herrn Becker erörtert werden, so daß wir bitten, die Gelegenheit wahrzunehmen und im Gasthaus Daun, Horbach uns mit Ihrem Besuch zu beehren.
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 1. Sept. 1981 Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat am 14. August 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept.1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10),zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 24. Aug. 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Gesamt
DM
818.036,07
397.000,-

