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Montabaur 5/31 / 81

f) aus Richtung Wirges (L 300} oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300)

IV.

Umleitungsstraßen für Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen

die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne) Weserstraße, Elgendorfer Straße

b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327), dann l-wie unter a)

d| im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.

V.

Umleitungsstraßen für Pkws:

a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Um­leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, jFreiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz |an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327

c) jaus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung Jjber die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. über die StraßeAn der Fröschpfort" zur Albertstraße.

B vi.

m Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung: a)larkgarage Konrad-Adenauer-Platz blfarkplätze an der Fröschpfort ';) Parkstreifen im Stadtgebiet

d) J*arkplatz Eichwiese (Festplatz)

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bjflenalle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.

Schulbeginn

Ztnvegung zum Schulzentrum Montabaur wegen Bauarbeiten Wptlert

Durch den Ausbau der Humbachstraße ist die Zufahrt zum Bebülzentrum Montabaur vorerst nur über die K 124 (Zufahrt ro^der Eschelbacher Straße) möglich. Der Fußgängerverkehr SajRichtung Bahnhof und von den Bushaltestellen im Fürsten- ve|wird über die Bürgersteige der Mons-Tabor-Straße und der lumboldtstraße zum Schulzentrum umgeleitet, bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung! bandsgemeindeverwaltung Montabaur j)rtspolizeibehörde.

präsentative Zwischenzählung der Schweine am 3.8.1981 grund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung der Bekannt- |chung vom 1.7.1980 (BGBl. I S. 817) findet am obengenann- ÜjTage eine repräsentative Zwischenzählung der Schweine

Jjj&unftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter ver­lort, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien- wglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den ijern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähn- jfcn Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten wer- ffitann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinär- hörden, die den Personenverkehr beschränken, so haben die uskunftspflichtigen die Zähler darauf hinzuweisen.

w a * s Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­ufte verweigert, nicht richtig, nicht vollständig, oder nicht 5htzeitig erteilt, oder sich weigert, den Zählern das Betreten r 2U gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungs- drigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen be­stimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Wassergeld

Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, daß nur der Grundstückseigentümer Zahlungspflichtiger für das Wassergeld ist.

Selbst wenn Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen und die Gebüh­ren vom Mieter oder Pächter gezahlt werden, sind nach § 14 Abs. 1 ZVB-Wasser vom 1.1.1981 nur die Eigentümer oder ding­lich Nutzungsberechtigten für die laufenden Entgelte zahlungs­pflichtig.

Sie können in jedem Fall für rückständige Zahlungen in An­spruch genommen werden, da nach § 1 ZVB-Wasser der Wasser­lieferungsvertrag nur zwischen den Grundstückseigentümern und dem Verbandsgemeindewerk als Versorgungsunternehmen besteht.

5430 Montabaur, 27. Juli 1981 Verbandsgemeindewerk Montabaur - Wasserversorgung -

\^_ xQ % Verwaltung informiert

Die Verona!tu ng informiert

Veranstaltungskalender August 1981

1.- 3.8.

Kirmes in Simmern

1.- 4.8.

Kirmes in Montabaur

2.8.

Wanderung mit dem WW-VereinWelschneudorf Weinähr", Treffpunkt: 9.00 Uhr, Herzog-Adolf- Straße, Montabaur

3.8.

Kirmesmarkt in Montabaur

8.8.

Open-air-FestivalWesterwälder Musikszene" in der FreizeitanlageQuendelberg" in Monta­baur, Beginn: 15.00 Uhr

8.-10.8.

Kirmes in Oberelbert

9.8.

Wandertal der Freiw. Feuerwehr Nomborn

15. u. 16.8.

Seifenkistenrennen in der FreizeitanlageQuen­delberg"

15. u. 16.8.

Landjugendfest in Welschneudorf

15. - 17.8.

Kirmes in Boden

15.-17.8.

Kirmes in Eitelborn

15.-17.8.

Kirmes in Heilberscheid

15.-17.8.

Kirmes in Horbach

15.-17.8.

Kirmes in Nentershausen

16.8.

Feuerwehrtag in Heiligenroth

16.8.

Frühschoppenkonzert in der Freizeitanlage Quendelberg" in Montabaur

16.8.

Wandertag mit dem WW-VereinStraßenhaus- Oberbieber", Treffpunkt 9.00 Uhr, Herzog- Adolf-Straße Montabaur

17.8.

Krammarkt in Nentershausen

29.8.

Sommerfest des MGV Arion Nomborn

29.-31.8.

Kirmes in Montabaur-Ettersdorf

29.-31.8.

Kirmes in Gackenbach

29.-31.8.

Kirmes in Hübingen

29.-31.8.

Kirmes in Niedererbach