Montabaur 5/31 / 81
f) aus Richtung Wirges (L 300} oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300)
IV.
Umleitungsstraßen für Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen
” die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne) Weserstraße, Elgendorfer Straße
b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327), dann l-wie unter a)
d| im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.
V.
Umleitungsstraßen für Pkws:
a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.
b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Umleitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, jFreiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz |an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327
c) jaus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung Jjber die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort ■bzw. über die Straße „An der Fröschpfort" zur Albertstraße.
B vi.
’m Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung: a)l’arkgarage Konrad-Adenauer-Platz blfarkplätze an der Fröschpfort ';) Parkstreifen im Stadtgebiet
d) J*arkplatz Eichwiese (Festplatz)
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bjflenalle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.
Schulbeginn
Ztnvegung zum Schulzentrum Montabaur wegen Bauarbeiten Wptlert
Durch den Ausbau der Humbachstraße ist die Zufahrt zum Bebülzentrum Montabaur vorerst nur über die K 124 (Zufahrt ro^der Eschelbacher Straße) möglich. Der Fußgängerverkehr SajRichtung Bahnhof und von den Bushaltestellen im Fürsten- ve|wird über die Bürgersteige der Mons-Tabor-Straße und der lumboldtstraße zum Schulzentrum umgeleitet, bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung! bandsgemeindeverwaltung Montabaur j)rtspolizeibehörde.
präsentative Zwischenzählung der Schweine am 3.8.1981 grund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung der Bekannt- |chung vom 1.7.1980 (BGBl. I S. 817) findet am obengenann- ÜjTage eine repräsentative Zwischenzählung der Schweine
Jjj&unftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verlort, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien- wglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den ■ijern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähn- jfcn Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten wer- ffitann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinär- •hörden, die den Personenverkehr beschränken, so haben die uskunftspflichtigen die Zähler darauf hinzuweisen.
w a * s Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Ausufte verweigert, nicht richtig, nicht vollständig, oder nicht 5htzeitig erteilt, oder sich weigert, den Zählern das Betreten r 2U gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungs- drigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wassergeld
Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, daß nur der Grundstückseigentümer Zahlungspflichtiger für das Wassergeld ist.
Selbst wenn Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen und die Gebühren vom Mieter oder Pächter gezahlt werden, sind nach § 14 Abs. 1 ZVB-Wasser vom 1.1.1981 nur die Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigten für die laufenden Entgelte zahlungspflichtig.
Sie können in jedem Fall für rückständige Zahlungen in Anspruch genommen werden, da nach § 1 ZVB-Wasser der Wasserlieferungsvertrag nur zwischen den Grundstückseigentümern und dem Verbandsgemeindewerk als Versorgungsunternehmen besteht.
5430 Montabaur, 27. Juli 1981 Verbandsgemeindewerk Montabaur - Wasserversorgung -
\^_ xQ % Verwaltung informiert
Die Verona!tu ng informiert
Veranstaltungskalender August 1981
1.- 3.8.
Kirmes in Simmern
1.- 4.8.
Kirmes in Montabaur
2.8.
Wanderung mit dem WW-Verein „Welschneudorf Weinähr", Treffpunkt: 9.00 Uhr, Herzog-Adolf- Straße, Montabaur
3.8.
Kirmesmarkt in Montabaur
8.8.
Open-air-Festival „Westerwälder Musikszene" in der Freizeitanlage „Quendelberg" in Montabaur, Beginn: 15.00 Uhr
8.-10.8.
Kirmes in Oberelbert
9.8.
Wandertal der Freiw. Feuerwehr Nomborn
15. u. 16.8.
Seifenkistenrennen in der Freizeitanlage „Quendelberg"
15. u. 16.8.
Landjugendfest in Welschneudorf
15. - 17.8.
Kirmes in Boden
15.-17.8.
Kirmes in Eitelborn
15.-17.8.
Kirmes in Heilberscheid
15.-17.8.
Kirmes in Horbach
15.-17.8.
Kirmes in Nentershausen
16.8.
Feuerwehrtag in Heiligenroth
16.8.
Frühschoppenkonzert in der Freizeitanlage „Quendelberg" in Montabaur
16.8.
Wandertag mit dem WW-Verein „Straßenhaus- Oberbieber", Treffpunkt 9.00 Uhr, Herzog- Adolf-Straße“ Montabaur
17.8.
Krammarkt in Nentershausen
29.8.
Sommerfest des MGV Arion Nomborn
29.-31.8.
Kirmes in Montabaur-Ettersdorf
29.-31.8.
Kirmes in Gackenbach
29.-31.8.
Kirmes in Hübingen
29.-31.8.
Kirmes in Niedererbach

