Einzelbild herunterladen

1, Nationales A-Jugend-Turnier Teilnehmende Vereine: SV Darmstadt 98

SW Ludwigshafen FSV Frankfurt JSG Maischeid SSV Mühlheim JSG Meudt

10.00 Uhr

Eintr. Glas Chemie JSG Horressen TuS Neuendorf Eintracht Trier JSG Niederahr TuS Ahrbach

Gespielt wird auf den Sportplätzen in Ruppach-Goldhausen und Heiligenroth

MONTAG, 3.8.1981

18.00 Uhr C-Jugend TuS Ahrbach - FC Horchheim

DIENSTAG, 4.8.1981 18.00 Uhr E-Jugendspiel

19.00 Uhr TuS Ahrbach I - VfL Oberbieber I (Verbandsliga

Rheinland)

MITTWOCH, 5.8.1981

18.15 Uhr B-Jugend TuS Ahrbach - FC Horchheim 19.30 Uhr TuS Ahrbach II - Morshausen/Beulich

DONNERSTAG, 6.8.1981 18.00 Uhr D-Jugendspiel ,

20.00 Uhr TuS Ahrbach Damen - Westerwaldauswahl Damen

FREITAG, 7.8.1981

18.30 Uhr AH Heiligenroth - AH Bad Ems

anschließend AH Ruppach-Goldhausen - AH Niedertiefenbach

SONNTAG, 9.8.1981

10.00 Uhr Senioren Fußballturnier

Teilnehmende Mannschaften:

ESV Siershahn SV Kölbingen VfL Nomborn SV Stahlhofen TuS Niederahr TuS Ahrbach

Offentl. bekanntmachungen |

j Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone |Radfahrer, Halter von Kleinkrafträdern und alle motorisierten IVerkehrsteilnehmer machen sich strafbar, wenn sie im Sperrbe- Ireich der Fußgängerzone ihr Fahrzeug benutzen!

I Alle Hinweise und Mahnungen vergangener Jahre haben einige [Halter von Kleinkrafträdern nicht davon abgehalten, trotzdem lin der Fußgängerzone umherzufahren.

[Die unausbleibliche Folge davon ist, daß Anzeigen gegen die [Fahrzeughalter erstattet werden müssen.

[Abgesehen davon, daß nach den Vorschriften der Straßenver­kehrsordnung in einer Fußgängerzone jeglicher Fahrzeugverkehr [untersagt ist, entstehen bei Nichtbeachtung dieses Verbotes [erhebliche Gefährdungen der Passanten.

[Wer sich als nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer in der [Fußgängerzone aufhält, hat ein Anrecht darauf, sich gefahrlos [in diesem Bereich bewegen zu können.

[Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Fahrzeuge, [die kurzfristig zum Aufbau von Verkaufsständen oder zur IWarenanlieferung in den Sperrbereich einfahren müssen.

[Wir bitten alle Erziehungsberechtigten, nachdrücklich vor allem [die Jugendlichen zu ermahnen, mit Fahrzeugen nicht im Fuß­gängerbereich zu fahren, da Anzeigen gegen den jeweiligen Fahr­zeughalter aus den vorgenannten Gründen erstattet werden [müssen.

IVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur [als Ortspolizeibehörde.

[Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt von Monta­baur anläßlich der Kirmes

pjDie Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläß- l'lich der Kirmes vom 1.8.1981 (6.00 Uhr) bis zum 5.8.1981 S(06.00 Uhr) für den gesamten Fahrzeugverl'.ehr gesperrt.)

In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:

die Bahnhofstraße

von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt

die Sauertalstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße

O

der Kleine und Große Markt

die Kirchstraße O

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Gelbachstr./Kolpingstr. die Elisabethenstraße

Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch die Schranken blockiert.

II.

Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.

Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperr­zone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.

Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvor­platz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am ParkplatzFröschpfor*t " an.

III.

Umlaitungsstraßen für Omnibusse sind:

a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Lim^ bürg, Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt- Köln und umgekehrt

b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrück­straße (vor der Westerwaldkaserne), Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße aus Rich­tung Horressen die L 312, K. 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327), dann wie unter b)

d) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus

2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Sie­gen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf

Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Fried­hofs) zwischen der L 326 oder L 313

e) aus Richtung Gelbachtal (L 313)

in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.