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Montabaur 11/29/81 III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.7.1981 bis 30.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Untershausen, 6.7.1981

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Untershausen

Müller, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die sine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Untershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 11.6.1981 der Ortsgemeinde Unters­hausen für das Haushaltsjahr 1979.

I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

244.359,77

88.745,31

333.105,08

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

244.359,77

88.745,31

333.105,08

Soll-Ausgaben

244.359,77

88.745,31

333.105,08

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

244.359,77

88.745,31

333.105,08

Fehlbetrag/Überschuß

-

-

Festgestellt:

Montabaur, den 27. Mai 1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen.

Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach §

100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Müller und der I. Ortsbeigeordnete Schumann haben gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Den Vorsitz hat der Vorsitzende des Rech­nungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Neuroth, geführt.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 20.7.1981 bis 29.7.1981 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Untershausen

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 14.7.1981

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesge­setz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkrei­ses in Montabaur vom 13.Juli 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 11.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt; das glei­che gilt für überwiegend gewerblichoder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten".

§2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 14.2.1976 in Kraft.

Untarshausen, 14.7.1981 Ortsgemeinde Untershausen Müller, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 13. Juli 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel im Aufträge:

Meckel

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können,gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).